Kindesmissbrauch - Gericht

30. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesmissbrauch - Gericht

Hallo, ich bin neu hier.
Ich habe so viele fragen dass ich nicht weiß wo ich anfangen soll, es geht um meine Schwester (10) die leztes Jahr von ihrem Nachhilfelehrer missbraucht wurde.

Wir hatten leztes Jahr einen Nachhilfelehrer (32) für meine Schwester genommen.
1 Monat später, eines abends habe ich gehört wie das handy meine Schwester geklingelt hat. Ich habe natürlich reingeschaut wer ihr in dieser Uhrzeit schreibt ( 23 Uhr).
Und dann ein Schock-moment, der Nachhilfelehrer hat ihr ein Foto von seinem Penis geschickt. So bin ich zu meine Schwester gegangen, hab sie geweckt und gesagt sie soll mir das alles jetzt erklären. Es hat sich herausgestellt, dass die schon länger so schreiben. Meine Schwester hat das alles verheimlicht, wahrscheinlich weil sie das alles so interessant fand.
Am nächsten tag bin ich zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige gegen ihn gemacht. Es hat sich dann mehr herausgestellt, er hat Videos von meine Schwester gemacht wo er mit ihr "das" gemacht hat. Die Polizisten wollte nicht alles sagen, aber sie hat darauf hingedeutet dass er mit ihr Sex hatte und dabei gefilmt hat.
Das haben sie alles auf seinem Computer gefunden und mehr, es gibt noch ein anderes mädchen mit der er es getan hat und die eltern es nicht wussten.


Das alles ist während ihrer Nachhilfe passiert, ich war am 3 stock und bin ab und zu runtergegangen und es war alles ok. Sie haben das beide verheimlicht dass ich nichts gemerkt habe.

Gestern habe ich einen Brief von Amtgericht bekommen, darin stand ich solle als Zeuge am ............ kommen.

Meine Frage ist was kann ihn erwarten?
Wer musste leider auch diese Erfahrung machen?


-----------------
""

-- Editiert von Moderator am 30.01.2015 17:43

-- Thema wurde verschoben am 30.01.2015 17:43

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Erst einmal eine Feststellung: Du hast alles richtig gemacht. Du wirst als Zeuge gefragt werden, was Du wie festgestellt hast. Bitte erzähle nur, was Du weist. Weise darauf hin, wenn es sich nur um Vermutungen oder Rückschlüsse handelt.

Wenn die Beweise erdrückend sind, dann kann es sein, dass das Gericht darauf hin wirkt, dass ein Geständnis abgelegt wird, Deine Aussage also entbehrlich ist. Wird in so Fällen häufig gemacht, dann können die Zeugen nach Hause geschickt werden.

Was ihn erwartet, keine Ahnung. Der Strafrahmen liegt bei 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsentzug. Kommt auf die Schwere der Tat an, wieviele Einzelakte vorliegen, ob er das nur bei der Schwester getan hat, ob er vorbestraft ist, ob das Kind Schäden davon getragen hat, ob er nunmehr geständig ist und dadurch dem Kind eine Aussage erspart u.s.w.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kingofsorrow,

Du wirst danach gefragt was du mitbekommen hast.

Was ist mit deinen Eltern?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich werde natürlich das sagen was ich weiß.
Beweise gibt es aufjedenfall, die Polizistin hat damals gesagt "wir haben jede menge gefunden". Es ging ja alles schnell, er hat damit nicht gerechnet, dass er Besuch von Polizei bekommen wird.

Meine schwester hat mir erzählt er habe ihr gesagt dass er auch mit ein anderes mädchen sex hatte die 7 jahre ist und ihre Eltern nichts erfahren haben, er hat nacktbilder von ihr gezeigt, er hat ihr die angst genommen dass ihre/meine Eltern das erfahren werden. Das habe ich der Polizistin erzählt, wahrscheinlich noch ein anderes mädchen missbraucht wurde, und es hat sich auch so herausgestellt. Es wurde alles auf seinem Laptop gefunden.

Ich kann verstehen dass man sich in dem alter für sowas interessiert, ich war ja selber mit 9 jahren so. Aber dieser ............ hat es ausgenutzt.
Wenn er sie dabei geschlagen hätte, wäre ich echt durchgedreht, ich weiß nicht was ich mit ihm gemacht hätte.

Es wurde gefragt was mit meinen Eltern ist.
Sie wissen nicht alles, sie wissen das mit videos nicht. Ich habe es ihnen nicht erzählt, das wäre hart für sie.
Sie haben jeden tag gearbeitet und ich war abends mit meine schwester zuhause.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Es wurde gefragt was mit meinen Eltern ist.
Sie wissen nicht alles, sie wissen das mit videos nicht.

Ich bin ein wenig überrascht, offenbar wurde doch sogar schon ein Hauptverhandlungstermin angesetzt. Und Staatsanwaltschaft oder Jugendamt wollen dann vorher nicht mal ein Wörtchen mit den Eltern reden? Es leben doch alle im gleichen Haushalt, oder?
Allerspätestens dann, wenn das Kind selber als Zeugin aussagen soll, geht das meines Erachtens auf gar keinen Fall ohne vorherige Zustimmung der sorgebrechtigten Eltern. Darf man daraus schließen, dass die Kinder im Ermittlungsverfahren nicht als Zeugen vernommen wurden? Naja, wozu auch? Die Videos sollten allemal für eine Freiheitsstrafe oberhalb der 2 Jahre (und damit ohne Bewährung) reichen und man erspart Kindern in solchen Fällen gerne mal die Aussage.

Dennoch bin ich überrascht, dass man Eltern in solchen Fällen nichts davon erzählt, auch wenn mir keine Norm einfallen würde, die das zwingend vorschreibt. Aber dem Kind muss doch auch Hilfe ermöglicht werden, Therapie etc. Außerdem müssen die Eltern über die Geltendmachung der Verletztenrechte entscheiden können. Seltsam.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, alles war schon, auch eine Frau von Jugendamt.
Meine schwester hat erst dann gemerkt wie ernst die Sache ist, das hat sie richtig nervös gemacht.
Meine Eltern wissen nicht alles weil die Polizistin nicht gerne erzählt hat.
Erst durch mein ständiges fragen hat sie mir erzählt aber auch nur ein Teil.

Meine schwester sollte auch als zeuge kommen. Ist das ein muss?
Sie ist gerade 10, ich möchte nicht dass sie wieder zu dieser geschichte kommt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


quote:
Meine schwester sollte auch als zeuge kommen. Ist das ein muss?

Eigentlich schon, solche Ladungen sind grundsätzlich zu befolgen. Da gibt es die Möglichkeit der Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, in Abwesenheit des Angeklagten und ähnliches. Meines Wissens wird in solchen Fällen aber gerne auf einen "Deal" hingearbeitet, der minderjährigen Opfern die Aussage ersparen soll. Beispiel: Der Angeklagte gesteht "alles", das Gericht verzichtet auf Zeugen und verurteilt zu weniger als maximal drin gewesen wäre.

Möglich aber auch, dass die Schwester hier bereits ausgewählt wurde, um noch jüngeren Kindern die Aussage zu ersparen. Wer weiß, wie die Belastung erst für die aussehen würde, geschweige denn, was mit denen gemacht wurde?

Ist die Schwester denn gar nicht anwaltlich vertreten? Solche Angelegenheiten sind grundsätzlich nebenklagefähig. Auch wird man hier wohl ein Schmerzensgeld und einen (eigentlich unsinnigen) Löschungsanspruch erwirken können. Dazu würde ich mich doch mal bei einem Strafrechtler beraten lassen. Der kann meines Erachtens auch die ganze Akte einsehen. Eine Erstberatung kostet so circa 200€, Akteneinsicht und Vertretung sind dann deutlich teurer. Mit Glück gibt es das Geld am Ende zurück, aber nicht garantiert.

quote:
Wenn er sie dabei geschlagen hätte, wäre ich echt durchgedreht

Tut zwar eigentlich nichts zur Sache, aber:
Ich glaube, dass da weitaus schlimmere Sachen mit den Kindern gemacht wurden.
Ein Schlag hätte Sie dann noch geschockt?

Sie wollten wissen, was der Mann zu erwarten hat.
Das kann man natürlich nicht genau vorhersagen, schon gar nicht ohne Kenntnis der Anklageschrift. Wenn es da noch mehr Fälle gab, ist deren Anzahl und Schwere entscheidend. Aber wenn er mit ihr "das" gemacht hat, würde ich auf jeden Fall auf eine Strafe von über 2 Jahren tippen, schon für den einen Vorfall. Die 2 Jahre sind die magische Grenze, ab da kann keine Bewährung mehr gegeben werden, er geht dann auf jeden Fall in den Knast. Mit Geständnis, Reue und so weiter kann er sich zwar noch nach unten hin retten. Meiner Einschätzung nach aber keineswegs unter diese 2-Jahres-Grenze. Schon gar nicht, wenn er sowas öfter abgezogen hat. Nochmals schärfer sieht es natürlich aus, wenn er diese Bilder/Videos auch im Internet verbreitet hat. Mit diesem Gedanken werden Sie erstmal leben müssen.


Realistische Einschätzungen erhalten Sie wahrscheinlich, wenn Sie den Thread von einem Moderator in das Strarecht verschieben lassen. Mit Familienrecht hat das nämlich fast nichts zu tun, da geht es mehr um Probleme mit anderen Familienmitgliedern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Sie wird kommen müssen, allerdings nicht in Gegenwart des Angeklagten vernommen werden, sondern unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wenn überhaupt, denn in so Fällen wird immer darauf hingearbeitet, dass die Kinder nicht vernommen werden müssen. Nimm doch mal Kontakt mit dem Staatsanwalt auf.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Der Strafrahmen liegt bei 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsentzug. Das ist falsch. Da es hier ja offenbar um vollendeten Geschlechtsverkehr geht, liegt der Strafrahmen bei 2 bis15 Jahren Haft. Allerdings wundert mich, daß das noch am Amtsgericht verhandelt wird und nicht am Landgericht.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

muemmel, entschuldigung für die unwissenheit.
Aber was würde den am Landgericht anders laufen?
Wo ist der unterschied?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Aber was würde den am Landgericht anders laufen? Es kann höhere Strafen verhängen. Das AG ist auf 4 Jahre beschränkt - angesichts des hohen Strafrahmens und da es sich ja scheinbar um ein wiederholtes Geschehen handelt, wären 4 Jahre ja zu reißen. Aber das darf das AG nicht.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Allerdings wundert mich, daß das noch am Amtsgericht verhandelt wird und nicht am Landgericht.


das wundert mich auch

und was mich auch wundert ist das kingofsorrow als TE weis das man auf dem Laptop oder PC oder welchen Datenträger auch immer des Beschuldigten Bilder bzw Videos mit Kinderpornografischen Inhalt gefunden hat.

Auswertungsberichte und die entsprechenden Sonderbände dazu, grade wenn es sich um Kinder und Jugendpronografische Schriften handelt werden noch nicht mal Zeugen als abschriften zur verfügung gestellt.
selbst Verteidiger von Beschuldigten dürfen diese Sonderbände in manchen fällen nur in Räumen der Staatsanwaltschaft einsehen

wie kann man dann wissen ob der Beschuldigte entsprechende Bilder bzw Videos gespeichert hat oder nicht, ausser vielleicht das die Polizeibeamten das ganzen ausgeplaudert haben das entsprechndes Material gefunden wurde.

aber dürfen Polizeibeamte Angehörigen eines Minderjähigen Opfers solche auskünfte erteilen, sofern es sich nicht um die Eltern handelt???

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

muemmel, das wusste ich nicht.
Kann man da was machen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Kann man da was machen? Nö. Sie, und auch Ihre Schwester, sind keine Verfahrensbeteiligten. Es klagt ja nicht Ihre Schwester gegen den Täter, sondern der Staat in Form der Staatsanwaltschaft. Und die hat nun mal Anklage am AG erhoben und dieses hat sich für zuständig erklärt.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Was wollen Sie denn machen? Sicher gehen, dass der Herr mehr als 4 Jahre bekommt? Das können SIE auf keinen Fall. Die in Nebenklage vertretenen Eltern hingegen könnten die Abgabe ans LG anregen. Meines Erachtens besteht da aber kein Handlungsbedarf. Wenn das Amtsgericht besonders schwere Taten zu erkennen glaubt, wird es von sich aus ans LG abgeben.
Aber ohne genaue Kenntnisse, was denn jetzt der Vorwurf ist, kann man auch nicht wissen, ob mehr als 4 Jahre realistisch sind. Wobei meines Wissens schon an LG angeklagt werden muss, wenn auch nur die Möglichkeit von mehr als 4 Jahren besteht.

Mich wundert übrigens auch ein wenig, dass die Polizei so bereitwillig mit Ihnen über diebAkte plaudert. Sie sind eigentlich gar nicht beteiligt. Und Ihre Zeugenqualität wird meiner Meinung nach dadurch gemindert.

Den Vorteil an einem Verfahren vor der Jugendschutzkammer würde ich eigentlich schon darin sehen, dass der Angeklagte (und ziemlich offensichtlich Schuldige) dann nicht die Möglichkeit derbBerufung hätte. So kann er mehr oder weniger einfach die Kinder doppelt durch das Verfahren schleifen und aussagen lassen.

Ist es vielleicht möglich, dass beim AG nur eine richterliche Vernehmung stattfinden soll und das Verfahren eigentlich vor dem LG läuft? Macht man sowas in solchen Fällen?

___________________________

Sitzt oder saß der Typ in U-Haft?

-- Editiert Hafenlärm am 30.01.2015 18:57

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hafenlärm, da meine schwester mir nicht alles erzählt hat. Möchte ich wissen was genau passiert ist, oder darf man es nicht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sämtliche Merkwürdigkeiten, die mir aufgefallen sind, sind auch den anderen Antwortgebern schon aufgefallen, daher will ich mich nicht wiederholen, sondern nur noch einmal nachfragen:

zum Amtsgericht: In welcher Region von Deutschland spielt der Fall? Wenn wirklich der vollendete Geschlechtsverkehr mit einer 10jährigen UND einer 7jährigen angeklagt ist (womöglich in mehreren Fällen), dann kann das schlichtweg nicht sein, nicht mal in den liberalsten Ecken von Deutschland.

zur plaudernden Polizistin: erzählen Sie bloß nicht vor Gericht, dass Sie die Akte kennen! Das wäre ein Fest für den Strafverteidiger! Beschränken Sie sich darauf, dass Sie nur objektiv die Fragen beantworten, die Ihnen gestellt werden und sie nichts selbst reininterpretieren oder schlußfolgern.

zur Nebenklage: Das würde ich Ihren Eltern dringend (!!) empfehlen. Es geht hier einerseits um den Schutz Ihrer Schwester als Zeugin, es geht aber auch darum, an der Überführung des Täters mitzuwirken und es geht um beachtliche zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz etc.
Ein Beitritt als Nebenkläger ist JEDERZEIT möglich, solange das Verfahren irgendwie läuft. Ihre Eltern sollten dringend (!) zu einem Anwalt gehen und sich umfassend beraten lassen!



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
zum Amtsgericht: In welcher Region von Deutschland spielt der Fall? Wenn wirklich der vollendete Geschlechtsverkehr mit einer 10jährigen UND einer 7jährigen angeklagt ist (womöglich in mehreren Fällen), dann kann das schlichtweg nicht sein, nicht mal in den liberalsten Ecken von Deutschland.


sicher richtig, vorallem kommt ja auch noch, fals alles so stimmt der Besitz und mögliche Verbreitung von Kinderpronografie dazu.

wenn also ein schweren Sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen + Besitz/Verbreitung von Kinderpronografie vorliegt
ist das sehr unwarscheinlich das sowas am Amtsgericht verhandelt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche genau zu erklären.
Ich wusste nicht dass Die polizisten sowas nicht sagen dürfen. Wahrscheinlich das ist der Grund wieso die Polizistin mir nicht direkt gesagt hat sondern nur hingedeutet.

Es war so:
Nachdem ich dieses video gesehen habe wie er sich einen runterholt (tut mir leid ich habe gesagt foto, aber das war ein video) bin ich am nächsten tag sofort zur Polizei. Meine schwester ist natürlich mitgekommen. Ich habe nur erzählt wie ich das video gesehen habe, meine schwester hatte natürlich mehr zu erzählen. Sie hat erzählt dass der Nachhilfelehrer sie unten angefasst hat und sie tauschen sich mit nackten bildern aus. Die Polizistin hat ihr Handy genommen, weil sie alles untersuchen wollten (meine schwester hat ja alles gelöscht). Das sie über Sex schrieben hat es sich bestätigt, hat die Polizistin gesagt.
An diesem tag sind sie zu dem Nachhilfelehrer gefahren und haben seine ganze Elektronik mitgenommen und ihn auch. Nach 1-2 tagen hat die Polizistin mich am Handy angerufen und gesagt wann ich das Handy von meine schwester abholen kann, ich habe sie gefragt was jetzt ist und ich erinnere mich sie hat das wort Penetrieren benutzt.
Nach einige Tage hat die Polizistin mich wider angerufen und gesagt sie möchte nochmal mit meine schwester reden weil sie nicht alles erzählt hat wie es sich herausgestellt hat (sie haben seine Elektronik überprüft).
Ich kam mit meine Schwester zum Termin, diesmal wollte die Polizistin mit meine Schwester alleine reden . Nach diesen Gespräch habe ich natürlich meine schwester ausgefragt, habe gemerkt sie erzählte mir nur ein teil.

So, es sind wider einige Tage vergangen und die Polizistin kam diesmal Persönlich zu uns mit einem Photograf , sie wollten das Badezimmer fotografieren.
Ich habe sie ständig gefragt was ist jetz, was haben sie gefunden, was ist genau passiert. Da hat die Polizistin gesagt dass in diesem Badezimmer er sie gefilmt hat wie sie sex haben, wie die Polizistin das gesagt hat weiß ich nicht mehr. Und nur dieser Fakt ist in meinem Kopf geblieben.

Die Sache mit anderes Mädchen, zum ersten mal hat es mir meine schwester erzählt, weil er auch bilder von ihr zeigte. Erst später hat die Polizistin darüber was gesagt. Es ist 1 jahr her deshalb erinnere ich mich nicht so genau was, aber ich bin davon ausgegangen dass nicht nur meine schwester das Opfer von ihm wurde.

Und ja ich komme aus dem kreis Düsseldorf, und als es mit meiner schwester passiert ist, war sie 9 Jahre.
Der Grund wieso die Polizistin immer mich angerufen hat ist, weil meine Eltern nicht so gut Deutsch sprechen.

Das Gericht findet anfang März statt. Also ich soll nichts sagen was die Polizistin mir gesagt hat?
Wie kann es sein dass man als Familienmitglied es nicht erfahren darf?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Wie kann es sein dass man als Familienmitglied es nicht erfahren darf?


A: weil du selbst Zeuge bist
und B:

weil du kein direkter Verfahrensbeteidigter bist


das sind bei Minderjährigen Opfern die Eltern als Erziehungsberechtigte
(gesetzlichen Vertreter )
ob diese nicht gut Deutsch sprechen oder nicht spielt keine Rolle.

quote:
Die Polizistin hat ihr Handy genommen, weil sie alles untersuchen wollten (meine schwester hat ja alles gelöscht). Das sie über Sex schrieben hat es sich bestätigt, hat die Polizistin gesagt.
An diesem tag sind sie zu dem Nachhilfelehrer gefahren und haben seine ganze Elektronik mitgenommen und ihn auch. Nach 1-2 tagen hat die Polizistin mich am Handy angerufen und gesagt wann ich das Handy von meine schwester abholen kann,


ich will die Geschichte zwar ansich nicht in frage stellen.

aber selbst wenn jemand in U Haft sitz ist es mir noch nie vorgekommen das Handys und Datenträger innerhalb von 1 -2 Tagen ausgewertet werden. sowas dauert in der Regel. selbst wenn er sofort gemacht wird min 2 - 3 Wochen.
die Datenträger Beweissicher auswerten, die Bild und Videosdatein auf ihere Strafbarkeit hin genau untersuchen und auswerten, ggf Gutachten erstellen, geht nicht in 1-2 Tagen. vorallem weil die stellen dafür heilos überlastet sind

beim Landeskriminalamt NRW gibt es ein Kompetenzzentrum was sich mit der Auswertung befasst. eine extra spezelle Abteilung was nur solche Fälle bearbeitet.

ich will nicht den Sachverhalt in frage stellen aber sorry da sind so viele Dinge dabei die einfach extrem ungewöhnlich sind das es einfach Merkwürdig klingt

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Was mich auch noch stutzig macht, zu allem anderen ist, dass das Kind nicht medizinisch untersucht wurde. Dass nicht mit Dolmetscher an die Eltern herangetreten worden ist.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)



Ich erlaube mir mal Urteil, dass da einiges etwas unprofessionell klingt. Schwester wirdnin Gegenwart des älteren Geschwisterkind verhört, später alleine. Eltern werden nicht involviert, die Befragung erfolgt mehrfach durch eine einfache Polizistin. Das Handy als Beweisstück kann am nächsten Tag abgeholt werden. Und sitzt der Typ nun in Haft oder nicht?
Sie selber sind nicht als Zeuge geladen? Was genau war das für ein Brief?

Aus Ihrem Status als Geschwisterkind sollten Sie nicht mehr Rechte auf Aktenkenntnis ableiten können als auch jeder sonst hier, egal wie berechtigt Ihr geäußertes Interesse ist. Aufgrund Ihrer möglichen Zeugenrolle sollten eigentlich gerade Sie nichts oder nicht alles wissen. Für die Wahrung der Interessen Ihrer Schwester sind DIE ELTERN zuständig. Machen Sie denen mal etwas Feuer unterm Hintern. Die sollen gefälligst einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Hierngeht es immerhin um deren Tochter. Ist das Kind in Therapie oder sowas?

Und wie ich Ihren Beitrag jetzt so lese, sind Sie sich über den Vorwurf ja keineswegs im Klaren. Fest steht, dass er der Schwester Pornographie hat zukommen lassen, die Schwester unsittlich berührt hat und ein Bild von einem weitere nackten Kind besaß, dass er aber keinesfalls selbernaufgenommen haben muss. Dann ist eine Anklage beim AG doch nicht unrealistisch. Und wenn die Staatsanwaltschaft jetzt nunmal da angeklagt hat, wird Sie ja wissen, was Sie macht. Auch der vorsitzende Richter hätte ja direkt seine Zuständigkeit verneinen können. Hat er offenbar aber nach Aktenstudium nicht gemacht. Auch der wird seine Gründe haben. Ich sehe jetzt erstmal keinen Grund, deren Kompetenz anzuzweifeln.
Der Sachverhalt wird ja in der HV noch genau aufgeklärt werden. Dann kann es noch immer ans LG gehen. Zwingende Gründe dafür kann man Ihrer Schilderung nach aber nicht annehmen. Und wenn die Eltern sowieso nicht am Verfahren teilnehmen wollen, kann denen das auch egal sein.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Was mich auch noch stutzig macht, zu allem anderen ist, dass das Kind nicht medizinisch untersucht wurde.


ja stimmt und mir ist grade noch etwas aufgefallen

quote:
Es ist 1 jahr her deshalb erinnere ich mich nicht so genau was


wenn das ganze etwa 1 Jahr her ist
wir von 2 minderjährigen Opfern ausgehen und als Straftat der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern ,der mit sehr hohen Freiheitsstrafen bedroht ist dann müsste der vermeintliche Täter in U Haft gesessen haben.

es gilt dort aber das Beschleunigungsgebot für Haftsachen.
grade wenn (angeblich) nach 1-2 Tagen die Auswertung der Datenträger fertig sein sollte. hätte man locker innerhalb der 6 Monatsfrist Anklage erheben können. da U Haftsachen eh vorgezogen werden hätte die Verhandlung also schon längst stattfinden müssen oder nicht??

es wäre sehr ungewöhnlich wenn man ein 10 Jähriges und ein 7 Jähriges Opfer hätte an dem vermeintlich Geschlechtsverkehr (eventuell sogar mehrfach) vollzogen wurde + Kinderpronografie beim vermeinlichen Täter aufgefunden wurde aber dieser nicht in U Haft genommen wird :???:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Düsseldorf hatte schon vor etwa 30 Jahren einige speziell geschulte KHKs für so Fälle. Es gab Gynäkologen, die für Kinder die richtigen Untersuchungsgeräte hatten u.s.w.

Ich gehe mal davon aus, dass sich insoweit nichts geändert hat. Eher wegen zunehmender Sensibilisierung die Situation verbessert wurde.

Und die Ausklammerung der Eltern durch die Polizei möchte ich mal völlig ausschliessen. Ob sie bei einer Vernehmung dabei sind, dass ist eine andere Frage.

Könnte es sein, dass es sich hier um einen Fake handelt? Es stimmt einfach gar nichts.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Könnte es sein, dass es sich hier um einen Fake handelt? Es stimmt einfach gar nichts.


zu 95% warscheinlich ja
so wie der Fall mit den Details geschildert wurde sind die Merkwürdigkeiten einfach zu viel und die Polizei,Staatsanwaltschaften und Gerichte reagieren in der Realität in solchen Fällen anders als hier geschildert.

tortzdem wissen wir es nicht genau, es könnte sich so oder so ähnlich abgespielt haben, wobei mich das dann wirklich extream wundern würde

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)



Hier das Brief was ich bekommen habe.

Ich verstehe nicht warum ihr denkt dass es sich um Fake handelt, das ist Realität.
Anstatt zu prüfen ob es wahr ist könntet ihr mir lieber helfen.
Meine Eltern sind schon alte Menschen, dazu noch sprachlich nicht mächtig.
Außer mir wird keiner was tun. Der Anwalt kostet auch viel Geld.
Die ganze Sache kostet mir verdammt viel Nerven.

ob es 1 oder 2 Tage oder 2 Wochen gedauert hat mit dem Handy prüfen, ist auch egal, das ist 1 Jahr her. Ich habe versucht alles genau zu beschreiben was nicht einfach ist.

Ich habe 0 Ahnung von der Situation.
Ich will nur dass dieser Penner für lange ins Gefängnis geht.

-----------------
""

-- Editiert kingofsorrow am 31.01.2015 18:50

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

um zu helfen braucht man aber genaue angaben und die sind in dem Fall doch wirklich weit ab der normalen Strafrechtlichen Realität und vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaften.
wenn es sich zugetragen hat wie es geschildert wurde.

quote:
Ich will nur dass dieser Penner für lange ins Gefängnis geht.


wie ich aus dem Brief gelesen haben geht es nicht mehr um schweren sexuellen Missbrauch sondern nur noch um Sexuellen Missbrauch

das alleine macht die ganze situation schon wieder anders

den bei einfachen sexuellen Missbrauch also ohne das ER in Sie eingedungen ist gibt es ganz andere Strafen als wenn er in sie eingedrungen wäre

hier könnte es theoretisch auch Bewährung geben

wenn er mit seinem Finger oder Penis in des Mädchens eingedrungen wäre gäbe es für solche Taten (meistens) eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren
diese 2 Jahre sind die äußersten Grenze wo es Bewährung geben kann, alles was darüber ist geht nicht mehr zur Bewährung da muss er in den Knast.


-----------------
""

grade ist mir noch aufgefallen dass das ganze vor dem Jugendschöffengericht verhandelt wird.
das heist das der Täter Jugendlicher/Herranwachsener sein muss

das ändert die Sachlage auch nochmal

aber heiß es nicht zuerst das der Täter 35 Jahre alt sei??

-- Editiert seidi256 am 31.01.2015 19:37

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Was erwarte Sie sich denn noch für Hilfe? Die meisten hier haben mit Sicherheit volles Verständnis für Ihre Sorgen. Weiter machen kann man da aber nicht. Auch scheinen Sie keine weiteren offenen Fragen zu haben, während meine Fragen nach U-Haft noch immer offen sind. Es wurde Ihnen jetzt auch mehr als einmal ganz dringend geraten, einen Anwalt hinzuzuziehen und die Aussichten auf Nebenklage zumindest zu prüfen. Dann wäre Sie, bzw. die Eltern, selber am Verfahren beteiligt und könnten meines Wissens auch einen eigenen Antrag am Ende der HV stellen. Auf jeden Fall könnte man so ein Schmerzensgeld für die Schwester fordern. Ob Sie diesen Tipp jetzt an die Eltern weitergeben, ist Ihre Sache. Dann bleibt es aber bei der bloßen Zuschauerrolle für Ihre Familie und dann sollte man sich meiner Meinung auch nicht beschweren, dass die Vorwürfe, die man sowieso nicht genau kennt, nicht energisch genug verfolgt werden würden. Ansonsten steht ja in dem Schreiben alles, was Sie wissen müssen. Sie gehen dahin, beantworten die Fragen wahrheitsgemäß und fertig. Als Zeuge braucht man da keine weiteren Verfahrenstipps. Ich weigere mich auch, die einem Zeugen zu geben, der ohne konkreten Anhaltpunkt bereits weitere (und offenbar nicht zutreffende) Vorwürfe hinzugedichtet und das Ziel erklärt hat, den Mann für mehr als 4 Jahre wegsperren zu lassen. Da dort nun deutlich Jugendschöffengericht steht, sind mehr als 4 Jahre aber nicht möglich ohne eine Abgabe ans LG, die normalerweise unwahrscheinlich ist. Bei allem unter 2 Jahren kann der Mann mit Bewährung rechnen, geht also erstmal überhaupt nicht in den Knast. Je nach genauem Vorwurf würde ich das nicht ausschließen wollen. Vor allem bedeutet das, dass der Mann bei Unzufriedenheit mit dem Urteil in Berufung gehen kann, weshalb Sie und die Tochter nochmals aussagen müssten. SIE hingegen müssen sich mit dem Urteil auf jeden Fall abfinden, solange Sie nicht in Nebenklage sind. Sollte der Mann das letzte Jahr in U-Haft gesessen haben, wird das auf die verhängte Strafe angerechnet. Jetzt wäre noch eine Antwort schön, wie sich um das Mädchen gekümmert wird. Und eine Frage an alle: Wird auch dann vor dem Jugendgericht angeklagt, wenn das Opfer zwar ein Kind ist, aber nicht als Zeuge vernommen werden soll. Zumindest die Schwester ist ja anscheinend nicht geladen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Wird auch dann vor dem Jugendgericht angeklagt, wenn das Opfer zwar ein Kind ist, aber nicht als Zeuge vernommen werden soll.


also mir ist eigentlich nur die Regelung bekannt das
Jugendrichter, Jugendchöffengerichte, Jugendkammern zuständig sind wenn sie Verfahren gegen Angeklagte die zur Tatzeit Jugendlich bzw Herranwachsende sind/waren verhandeln.
bzw in Verfahren mit Erwachsenen und Jugendlichen/Herranwachsenden als Angeklagte.


-----------------
""

-- Editiert seidi256 am 31.01.2015 19:53

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
kingofsorrow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe alles gesagt was ich weiß, mehr weiß ich nicht, mehr hat die Polizistin nicht erzählt und sie war die Einzige Person die ich ausfragen konnte.
Wer soll mir das alles erklären?
Wer soll mir sagen dass dieser Penner In U Haft sitzt?

Wenn Polizei meinen Eltern nichts erzählt haben, weil sie es nicht dürfen, wer soll es dann erzählen? - man sollte uns doch auf dem laufendem halten.

******* dass man noch viel bezahlen muss für einen Anwalt. Alles müsste umsonst gemacht werden.
******* dass meine Schwester mit 10 ins Gericht muss.

Ich wusste das alles schon, hab überlegt alles so sein zu lassen wie es ist. Man hat nur noch mehr Probleme. Ich bin mir sicher viele Eltern machen das auch so.

Mich wundert es jetzt dass es nur eine eifnach Misshandlung ist. Ich weiß ganz genau dass die Polizistin mir gesagt hat dass auch geschlechtsverkehr war. Weil er es gefilmt hat. Sie haben deshalb das Badezimmer fotografiert.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Ich weiß ganz genau dass die Polizistin mir gesagt hat dass auch geschlechtsverkehr war


wenn es so gewesen wäre,dann hätte die Staatsanwaltschaft schweren sexuellen Missbrauch von Kindern angeklagt
vorraussetzung ist dafür das der Täter in das Kind eindringt, es müsste also noch nicht mal Geschlechtsverkehr sein, es würde ein eindringen mit Finger oder irgenteinen Gegenstand ausreichen.
da dies aber nicht Angeklagt wurde, wird dies wohl so sein das es eben nicht stattgefunden hat.

quote:
Alles müsste umsonst gemacht werden.

na da würden sich aber die Anwälte freuen wenn alles nur noch umsonst bzw von der Staatskasse finanziert wäre...

-- Editiert seidi256 am 31.01.2015 20:10

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.473 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12