Kindesmissbrauch??

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gerry71
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindesmissbrauch??

Hallo,
habe zum o.g. Betreff mal ne Frage.
Der Sohn (14) meiner Freundin hat große Sch.... gebaut und zwar hat er mit noch einem 14jährigen einer 13jährigen den BH von hinten geöffnet was er zu gibt und angeblich (das bestreitet der Sohn) den Gürtel geöffnet. Nun ist es so, dass er vor einigen Monaten auf dem Schulhof den nackten Po zeigte, wem auch immer, was er mit Sozialstunden bezahlte. Vor gut einem Jahr packte er einem Mädchen an dem Po was auch wieder Sozialstunden für ihn bedeutete. Nun meine Frage:
Geht diese Aktion etwa auch mit Sozialstunden ab oder ist da auch ein anderes Strafmaß zu erwarten. Wie würde das Strafmaß aussehen?

Vielen Dank im Voraus

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

SORRY...ENTSCHULDIGUNG...wäre ich Richter,
dann würd er nicht mit Sozialstunden bei mir wegkommen,denn habe mehr,dass Gefühl man muss den Kleinen mal zeigen was passiert,wenn er weiter so einen Blödsinn macht.. So paar Tage in Jugendknast und der Kleine denk mal bisschen mehr über sein junges Leben nach..

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mißbrauch sehe ich da nicht. Man kann ja nicht alles sexualisieren. Wir wollen ja nicht so weit kommen wie in den USA oder England, wo man einen 4-jährigen anklagt, weil er einer Kindergärtnerin an die Brust gefaßt hat. :augenroll:

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#3
 Von 
Gerry71
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

was sieht denn bei so einer Situation das eventuelle Strafmaß aus? Da er praktisch als Wiederholungstäter gilt. Wie sind da die Erfahrungswerte.

Gruß Gerry

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#4
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)


@nice-Man

Tja, im Knast würde das Früchtchen mal erfahren, wie das ist, wenn man(n) von hinten die Hose runter gezogen bekommt.

Spaß beiseite:

der Knabe ist hat wohl einige Defizite in seiner Entwicklung. Ob Knast oder Sozialstunden da noch helfen, wage ich zu bezweifeln. Er sollte mal zum Seelenklempner gehen.

(oder mal an die Richtige geraten, die ihm mal vor allen Leuten eine ordentliche Ohrfeige gibt).

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#5
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

@Dietmar_S
so gemein habe ich auch wieder nicht mit den Gedanken gespielt,dass der Jugendknast für paar Tage mal gut wäre..
Denn der Kleine hat 2 mal schon Sozialstunden bekommen und ist nicht mal 15 Jahre..
Würd den Kleinen auch nur 3 Tage auf Urlaub schicken.. Das es den Kleinen endlich in den Kopf kommt,dass man bisschen mehr überlegt was man macht.. Sehe leider schon eine sehr ernste Gefahr für sein noch so junges Leben.. Bis jetzt war es nur kindlicher Blödsinn - aber was kommt als nächste Straftat ?-
Man sollte wirklich mal zeigen wie ein Jugendknast ist.. Leider ist es doch so viele junge Menschen halten sich nicht an die Gesetze,weil sie den festen Glauben haben mir passiert schon nichts vor den Jugendgericht.. Und dann kommt irgendwann eine Tat wo alles zu spät ist..


-- Editiert von nice-man am 05.07.2007 12:58:09

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

die Strafmaße des allgemeinen Strafmaßes gelten im Jugendstrafrecht nicht. Jugendarrest (bis zu 4 Wochen) wäre hier sicher drin. Irgendwelche Erfahrungswerte gibt es es aber kaum, denn Strafurteile (und noch viel mehr Urteile von Jugendrichtern) sind immer Einzelfallentscheidungen.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

SORRY..mir ist die Sache noch mal bisschen durch den Kopf gegangen..

*** einer 13jährigen den BH von hinten geöffnet ***

Laut den §176 StGb Sexueller Mißbrauch von Kindern ist die Tat doch schon erfüllt
bei: Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Eigentlich müsste die Tat dann doch schon erfüllt sein,denn den BH zu öffen ist schon eine sexuelle Handlungen...

§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern Absatz 2 Nr.2 besagt,wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird ist dieser Tatbestand schon erfüllt..
Wird dann nicht unter zwei Jahren bestraft

Es waren doch 2 Jungs von 14 Jahren die eine
sexuelle Handlungen eigentlich laut Gesetz an einen Kind begangen haben




-- Editiert von nice-man am 05.07.2007 16:40:51

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#8
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Jetzt lass mal die Kirche im Dorf!!

Das ist ja schon fast BILD-Niveau.

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#9
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Wie wärs mit einem Täter-Opfer-Ausgleich. Die Beteiligten setzen sich ggf. mit den Eltern an einen Tisch und besprechen das - möglichst mit einem professionellen Mediator, Diversionsmittler oder so was. Da müssen die Jungs sich im Beisein des Opfers mal wirklich auseinandersetzen. Es fehlt ja hier an Empathie. Da sollte man ansetzen und den Jungs etwas von Menschenwürde usw. verklickern.

Wenn der Arme seinen Po veröffentlicht, sollte man die Ursache dieses Verhaltens ergründen, soweit das bei Pubertisten überhaupt möglich ist. Es gibt auch Ansprechpartner für sexualisierte Gewalt.

Aber die Gefühlsverrohung und diese L-M-A-A-Stimmung ist wohl die Hauptursache.

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"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

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#10
 Von 
schuld?
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch eine Frage. Meine Eltern habe erfahren, dass ich (15), Geschlechtsverkehr mit meinem Freund (19), den sie nicht kennen, hatte. Nun hält es sich mein Vater offen, ihn anzuzeigen. Dabei hat er mich nicht verletzt oder so und gedrängt hat er mich auch nicht -im Gegenteil, denn er wollte lieber warten, bis ich 16 geworden wäre. Erst auf mein Versprechen hin, ihn nicht später anzuzeigen,war er einverstanden. Ich weiß bloß nicht, wie ich am besten reagieren soll, denn ich will schließlich nicht, dass er angezeigt wird und somit sein Leben, wo er doch so talentiert ist, zerstört wird. Mir tut es Leid ihn überhaupt in diese Lage gebracht zu haben. Außerdem wissen wir beide nicht, oher meine Eltern davon wissen, weil ich bei ihm, ohne dass sie es erst wussten, über 200 km entfernt war. Gibt es Eine Möglichkeit, es meinem Vater auszureden, oder falls es zum Verfahren kommt eine Möglichkeit, wie er ohne Strafe davon kommt?

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#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es gibt nicht nur eine Möglichkeit, daß er ohne Strafe davon kommt, sondern er wird DEFINITIV ohne Strafe davon kommen, weil er sich GAR NICHT strafbar gemacht hat. Das hätte er nur, wenn er Dein Lehrer oder Ausbilder wäre oder Deine Fähigkeit zur fehlenden sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt hätte. Klingt alles nicht danach, als ob das zuträfe. Also kannst Du gaaaanz ruhig schlafen gehen. Dein Vater mag sauer sein, aber anzeigen kann er ihn nicht. Du übrigens auch nicht :)

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#12
 Von 
schuld?
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, das hatte ich auch nicht vor. ich hoffe, dass das alles auch so funktioniert. gibt es dazu irgendwelche gesetzeoder so, weil ich doch gerne was handfestes habe.

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

§ 182, Abs. 1 StGB .

Er müßte Dich für Sex bezahlt haben, oder eine Zwangslage von Dir ausgenutzt haben.

Das mit *Deine Fähigkeit zur fehlenden sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt hätte*, (steht in Abs. 2 des § 182 StGB ) kann in diesem Fall nicht zutreffen, da er dafür min. 21 Jahre alt sein müßte.

§§ 176 , 176a StGB -die Dein Vater wohl im Sinn hat- können auch nicht zutreffen, da das Opfer (also Du) dabei jünger als 14 sein müßte.

Das mit dem Lehrer, Ausbilder usw. steht in § 174 StGB .

Das komplette StGb findest Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/

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#14
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Was aber unter Umständen für Deinen Vater herumkommen könnte wäre ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung, das sollte er sich auch überlegen.

Weiterhin ist es Deinen Eltern nicht genommen den Kontakt mit deinem Freund zu unterbinden, und das auch notfalls durch ein Gericht durchsetzen zu lassen.

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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

eine falsche Verdächtigung sehe ich da nicht. Wenn der Vater glaubt, daß sei verboten, und es ist nicht verboten, hat er ja nicht wider besseres Wissen eine Beschuldigung vorgebracht.

Gruß vom mümmel

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#16
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Deswegen habe ich ja auch unter Umständen geschrieben, wenn er wirklich denkt, dass die Handlung strafbar ist, dann wird eine Falsche Verdächtigung nicht vorliegen.

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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#17
 Von 
schuld?
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich danke euch allen nochmals, denn ihr habt uns beruhigen und sehr helfen können. Wir hoffen, dass alles so gut funktioniert und wir bestenfalls den Kontakt aufrecht erhalten dürfen.
Dürfte ich eigentlich mit 16 zu ihm ziehen können, um dort das Abitur zu absolvieren?

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#18
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
schuld?
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich meine ich nicht im Bett! Er ist ein talentierter Tubaspieler und hat gute Zukunftsvisonen. Ich meinte, dass er gute Grundlagen hat, um erfolgreich zu sein. Schließlich will er studieren und dabei wollte ich ihm nicht im Weg stehen.

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#20
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

@schuld?
Zu der eigentlichen Frage...
Mit 16 Jahren kannst Du zu Ihn ziehen ;)
Du darfst Ihn auch gleich heiraten.. :grins:
Nur leider sind wir aber auch gleich wieder
bei den alten Problem mit den Eltern ohne
die Erlaubnis geht nichts. :( :zoff:
Ab 18 darfst Du erst ohne die Eltern handeln !!! :wipp:


-- Editiert von Net-Surfer am 19.08.2008 13:10:44

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#21
 Von 
schuld?
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Das macht mir trotzdem Mut. Man kann es ja versuchen. Mehr als nein sagen können sie nicht. Aber noch habe ich fast ein halbes Jahr. Meine Eltern können ihn so vllt noch kennenlernen und merken hoffentlich, dass er mir nichts böses will und ich sie auch nicht nur wütend machen will. Gäbe es denn auch ein andere Alternative, wie Ermächtigung durchs Jugendamt oder so?

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