Beim surfen bin ich zufällig auf so eine Seite gestossen.
Ich habe mir das kurz angeschaut und dann die Seite wieder geschlosen und den Cache geleert. Ich hab die Seite dann mal WHOIS abgefragt und es kam raus, das sie in Frankreich liegt.
Nun habe ich aber schon Angst, dass bald die Polizei vor der Tür steht. Ich benutze zwar aus Sicherheitsgründen grunsätzich einen Proxy aber trotzdem habe ich jetzt Angst mich strafbar gemacht zu haben und irgendwann auch dafür verurteilt zu werden.
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich zur Polizei, die Seite melden, aber dann würde ich mich ja selber belasten...
Nix tun wär für mich ja aber irgendwie nicht richtig...
Kinerpornografie entdeckt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn dein cache clean ist und du dir dort nichts runtergeladen und auf cd gebrannt hast, wird dir wohl keiner was beweisen können. Und da du ja noch ein proxy benutzt bist du ja safe wie im Pentagon.
Wenn du aber auf der sicheren Seite sein möchtest dann gehe mit low-level format über deine HDD und geh zu den Cops.
Ein Orden gibts zwar nicht, dafür ein Lob von den Cops, von mir und der Gesellschaft.
Viel erfolg
Gruß Alex
Ein Lob gibts von mir auch. Mit Kinderpornografie sofort ab zu den Cops. Typen die sich an Kindern vergreifen verdienen keine Gnade und keine Schonung.
Wenn man beim surfen sowas entdeckt MUSS man das weitergeben. Bestraft wird man übrigens nicht wenn man so einen Zufallsfund weitergibt. Man hilft im Gegenteil sogar zu verhindern das anderen Kindern ähnliches angetan wird.
Tom
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Richtig, melden sie den Vorfall sofort der Polizeidienststelle ihres Vertrauens!
Schade, dass sie schon alle "Spuren" vernichtet haben; können sie wenigstens noch angeben, wo sie die Bilder gefunden haben?
Hätten sie die Bilder auf den PC geladen, hätte man sie durchaus belangen können, aber man kann niemanden bestrafen, weil er durch einen "dummen Zufall" auf diesen Dreck stößt!
Auch wenn es vermutlich eine doofe Frage ist, was ist WHOIS; ist das ein Programm oder eine Internetseite (die per Suchmaschine findbar ist)?
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
So ein dummer Zufall aber auch. Wolltest bestimmt mal schnell was bei Amazon kaufen und dann das. :):)
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
Mein Gott @KlagDichReich; du wirst auch immer spitzer!
Mal im Internet nach "gei... Schl..." o.ä. zu schauen ist das eine - aber dann SOWAS zu finden, schon was anderes!!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
@ tomPA
"Wenn man beim surfen sowas entdeckt MUSS man das weitergeben."
Wo nehmen Sie denn diese Erkenntnis her? Zumindest rechtlich besteht eine solche Verpflichtung nicht - dh, derjenige, der es unterlässt, eine solche Site bei Polizei oder StA zu melden, macht sich auch nicht strafbar. Ob eine moralische Verpflichtung besteht, ist natürlich eine andere Frage.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
BobVila: DAS sagt einem doch wohl der menschliche Anstand, dass man das weiterleitet!!!!!!!!!!!!!
Ich bin echt entsetzt über so eine Frage!
@ Amtsmeier: Sparen Sie sich Ihren Aufschrei des Gutmenschentums - wie Sie meinem Beitrag vielleicht entnommen haben, stimme ich mit Ihnen hinsichtlich des Bestehens einer moralischen Pflicht zur Mitteilung durchaus überein. Mir ging es lediglich darum, dass mE keine RECHTLICHE Verpflichtung besteht, so dass das Unterlassen auch grds. strafrechtlich nicht sanktioniert wird.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Dem kann ich nur zustimmen !
Auch wenn es moralisch verwerflich ist wegzusehen, kann niemand aufgrund Untätigkeit sanktioniert werden ! Das sieht unser Strafrecht in diesem Fall nicht vor.
BobVila: Das hat nichts mit Gutmenschentum zu tun, sondern einfach mit dem Schutz für Kinder!
Rechtlich haben Sie Recht, klaro.
Aber ich würde nicht mehr so schnell froh werden, wenn ich so etwas sähe und leitete es nicht weiter. Wie viel Elend kann da erspart werden? Ich weiss es nicht, aber dass da was getan werden muss, ist doch wohl klar.
Ihr habt ja alle Recht!
Aber da dies ein "Rechtsforum" ist/sein soll, war es doch vollkommen korrekt von @Bob.Vila auf die rechtliche Seite zu verweisen! Und da gibt es -leider- keine Handhabe fürs nicht melden; schade das der § 323c StGB
nicht "etwas erweitert" werden kann!
Von der menschlischen Seite -so sind wir uns doch alle einig- gibt es keine andere Entscheidungsmöglichkeit!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Da es durchaus möglich ist, zufällig auf solchen Seiten zu landen, stellt sich mir folgende Frage:
Wie siehts eigentlich mit der Rechtslage und den Konsequenzen aus, wenn der Fall wirklich so ist wie der Fragesteller beschrieben hat.
Angenommen die Polizei in FR nimmt die Seite hoch, übermittelt die IP ans BKA und die durchsuchen seine Wohnung und seinen PC. Da er aber nur zufällig auf diese seite geriet, sich dort "kurz umschaute", aber nichts heruntergeladen hat und sich deshalb auf seinem PC auch keinerlei strafbare Dateien befinden, scheidet ja die strafbarkeit wegen Besitzes aus, oder? Das bloße Betrachten ist ja nicht im §184 aufgeführt.
Wie gehen die Behörden dann weiter vor?
-stellt die Polizei ein?
-stellt die Staatsanwaltschaft ein?
-stellt das Gericht ein?
-wird derjenige verurteilt? Wenn ja, wegen welchem Delikt? Besitz, Beschaffen,
Versuchter Besitz?
Es würde wohl gar nicht erst zu einer Durchsuchung kommen. Aber der Reihe nach: Es kann festgestellt werden, wer wann welche Seite angesehen hat, nämlich über die IP-Nummer. Ist es eine Seite mit Thumbnails und klickt derjenige ein solches an, dann kann das auch festgestellt werden. Es kann aber nicht auf diese Weise festgestellt werden, ob er das Bild auf seinem Rechner gespeichert hat. Durch das Anklicken hat er es natürlich im Cashe. Das begründet aber noch keinen (strafbaren) Besitz, weil der Besitzwille fehlt. Der läge erst vor, wenn er das Bild richtig speichert (oder wissentlich im Cashe belässt), übrigens auch, wenn er vorhat, damit eine Anzeige zu erstatten, weil das Gesetz nur den Besitz unter Strafe stellt - unabhängig vom Motiv. Klickt er hingegen die Seite weg, übt er keinen Besitz aus. Das bloße Betrachten im Internet ist demgemäß auch nicht strafbar.
Es gibt nun Fälle, bei denen sich die Ermittlungen zunächst mal gegen den Betreiber der Seite richten und auf diese Weise die Betrachter ermittelt werden. Die Praxis ist da nicht einheitlich. Geht die StA davon aus, dass damit bereits ein Anfangsverdacht wegen Besitzes besteht, folgt logischerweise die Durchsuchung. Geht sie davon aus, dass kein Anfangsverdacht besteht, stellt sie das Verf. ein. Dabei ist sicher zu berücksichtigen, ob sich der Betreffende nun ein Bild oder mehrere angesehen hat. Bei einem Bild würde ich noch keinen Besitz vermuten. Wer 10 Seiten anklickt, macht das mit Absicht und weil er das Zeug haben will. Da besteht schon eher die Vermutung, dass sich diese oder andere Dateien auf dem Rechner finden.
Ich würde mal sagen, nichts machen. Hab schon gelesen, das Leute guten Willens eine solche Sauerei gemeldet haben und trotzdem arge Probleme bekamen, Recht habe und Recht bekommen...
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