Klage wegen übler Nachrede

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mw1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage wegen übler Nachrede

Guten Tag liebe Mitglieder,

vorweg erst einmal vielen Dank, sollte sich jemand die Zeit nehmen mein Anliegen zu sichten und mir Rat zu geben.
Ich habe vor über zwei Jahren von einer Ex-Freundin per Textnachricht Screenshots gesendet bekommen in denen eine nun ehemalige Kollegin ihr schrieb, dass ich in eine Affäre mit besagter Kollegin hätte (die Screenshots zeigten eine Facebook Nachricht an meine Ex-Freundin und liegen mir vor). Hierzu sei gesagt, dass diese Ex-Freundin mir wiederholt Vorwürfe der Untreue gemacht hat. Nach erhalt dieser Nachricht, war ich erst sehr geschockt und wusste nicht wie ich damit umgehen sollte.
Am darauffolgenden Arbeitstag konfrontierte ich daher die Kollegin und erzählte ihr, dass mir die Screenshots von meiner damaligen Freundin gesendet worden sind. Nach kurzer Sicht der Screenshots nickte sie dies ab mit der Aussage „da wurde ich wohl gehackt". Mehr kam hierzu nicht.
Das damals frische Arbeitsverhältnis, versuchte ich daraufhin so gut es ging weiterzuführen, obwohl ich täglich mit dieser Kollegin zusammengearbeitet habe und ich meinen Job nicht verlieren wollte.
Allerdings machte mir meine Ex-Freundin damals weiterhin enorme Vorwürfe und stellte die angebliche Affäre als Fakt dar, weshalb ich mich auf Dauer immer unwohler auf der Arbeit fühlte. Ich hatte auch bedenken diesen Vorfall und das für mich fragwürde Verhalten der Kollegin in der Personalabteilung oder meiner Vorgesetzten anzusprechen, da besagte Kollegen sowohl mit der Vorgesetzten, als auch mit Mitarbeitern der Personalabteilung befreundet war.
Allerdings wurde der psychische Druck für mich auf Dauer zu groß und ich suchte das Gespräch mit der Personalabteilung. Ich legte die Screenshots vor und erklärte die Situation und fragte wie ich damit umzugehen habe, weil für mich eine Weiterarbeit mit besagter Kollegin nicht weiter vorstellbar war. Bereits vor und nach dem Erhalt des Screenshots durch meine Ex-Freundin, äußerte die Kollegen sehr oft wie begehrt sie doch von Männern wäre und stellte sich als die Eierlegendewollmilchsau von Frau dar. Von meiner Seite aus gab es zu keinem Zeitpunkt Interesse an dieser Person, ich habe keine Avancen gemacht, noch gab es je eine Affäre. Von einigen befreundeten Kollegen erfuhr ich, dass die Kollegin in öffentlichen Meetings behauptete, dass männliche Kollegen an ihr interessiert seien. Die Kollegen, welche aus erster Hand diese Behauptungen gegenüber anderen Kollegen gehört haben, sprach ich daraufhin an und frug nach deren Unterstützung, da ich Angst hatte man würde mein Anliegen nicht ernst nehmen und dachte ich könne so mit „Beweisen" gegen diese Person vorgehen. Dies geschah damals in der Zeit in der die Ex-Kollegin im Urlaub war. Auf Grund ihrer Abwesenheit, habe ich mich das erste Mal seit langem wohler gefühlt, jedoch hat mir der Gedanke an ihre Rückkehr psychisch stark zugesetzt.
Im Februar 2020 habe ich die Beziehung mit meiner damaligen Freundin beendet. Ende Februar wurde ich fristlos gekündigt mit der Begründung es „gäbe Beweise dafür, dass ich mir das alles nur ausgedacht habe". Nachdem ich eine Anwältin konsultiert habe, kam heraus, dass meine Ex-Freundin eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben und diese an meinen ehemaligen Arbeitgeber weitergeleitet hat. In dieser Versicherung (oder Erklärung) behauptet sie, die Beziehung sei bereits im Dezember 2019 vorbei gewesen und sie hätte niemals Nachrichten der Kollegin erhalten.
Den Arbeitsgerichtlichen Prozess habe ich dank meiner Anwältin gewonnen. Die Kündigung wurde zurückgezogen und ich bin seitdem weiter dort beschäftigt, jedoch freigestellt (bis Ende Oktober).
Nun erhielt ich vor einem Monat die Nachricht, dass die Kollegin mich wegen übler Nachrede verklagt. Der Einigungstermin wurde von meiner Anwältin vertreten, die Vorwürfe gegen mich abgewiesen und nur erwartet mich ein Strafverfahren. Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll. Ich bin nicht bereit eine Strafe zu zahlen, oder gar eine Freiheitsstrafe anzutreten (ich bin nicht vorbestraft o.ä.). Ich habe durch meine Ex-Freundin die Screenshots erhalten und diese auch gesichert. Zu keinem Zeitpunkt habe ich irgendetwas gefälscht oder sonst etwas und damals nur das Gespräch mit der Personalabteilung und den besagten Kollegen gesucht, weil der psychische Druck zu enorm wurde. Natürlich wird mich meine Anwältin hierbei vertreten, jedoch möchte ich gerne wissen, wie meine Chancen in diesem Prozess stehen.
In den mir zugesendeten Screenshots ist der Klarname inklusive Profilbild des Facebook Accounts zu sehen. Mir wird vorgeworfen ich hätte die Screenshots selber erstellt (da ich als Grafikdesigner tätig bin, wurde dies direkt als Vorwurf erhoben). Ich habe nach der ganzen Zeit leider nicht mehr den Verlauf der Konversation mit meiner Ex-Freundin. Ich hoffe jedoch, dass es irgendwie möglich ist bei WhatsApp oder Telegram (beide Messenger wurden genutzt und ich weiß tatsächlich nicht mehr über welchen ich die Nachricht erhalten habe) die Zusendung nachweisen zu können. Oder gar über Facebook den Erhalt und Urheber der Nachricht gegen mich prüfen zu können.
Ich traue sowohl der Kollegin zu, wirklich diese Nachricht gesendet zu haben. Jedoch traue ich auch meiner Ex-Freundin zu, sich vielleicht sogar einen Fake-Account o.ä. erstellt zu haben.
Ich bin am Ende meiner Kräfte. Ich weiß nicht wie meine Chancen stehen, ich weiß nur, dass ich unschuldig bin und zu keinem Zeitpunkt bewusste üble Nachrede begangen habe. Ich habe lediglich auf Grund der Vorlage der besagten Screenshots und dem immer steigenden psychischen Druck gehandelt.
Danke, falls sich jemand tatsächlich die Mühe gemacht hat dieses komplizierte Textkonstrukt durchzulesen. Ich würde mich wirklich freuen, wenn man mir hierzu eine fundierte Aussage, Meinung oder Unterstützung geben kann.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Mw1992):
dass meine Ex-Freundin eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben und diese an meinen ehemaligen Arbeitgeber weitergeleitet hat. In dieser Versicherung (oder Erklärung) behauptet sie, die Beziehung sei bereits im Dezember 2019 vorbei gewesen und sie hätte niemals Nachrichten der Kollegin erhalten


Dann sieht das zumindest aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten eher mau aus; wieso sollten sowohl deine Ex als auch die Kollegin unabhängig voneinander die Unwahrheit sagen?
Theoretisch ja, weil jede von beiden ein unabhängiges Motiv dafür hat, aber ob ein Richter das auch als bloßen Zufall ansieht, ist zumindest fraglich.

Was sagt denn deine Anwältin?

----- Ab hier nur noch nichtjuristische Bemerkungen, die kannst du auch ignorieren, wenn du magst. ;) -----

Es war vermutlich bereits unklug, das ganze überhaupt an Dritte (Personalabteilung usw.) zu eskalieren.

Zitat (von Mw1992):
Von einigen befreundeten Kollegen erfuhr ich, dass die Kollegin in öffentlichen Meetings behauptete, dass männliche Kollegen an ihr interessiert seien. Die Kollegen, welche aus erster Hand diese Behauptungen gegenüber anderen Kollegen gehört haben, sprach ich daraufhin an und frug nach deren Unterstützung, da ich Angst hatte man würde mein Anliegen nicht ernst nehmen und dachte ich könne so mit „Beweisen" gegen diese Person vorgehen.


Ganz ehrlich, was soll sowas? Das "beweist" gar nichts, das ist nur Dreck werfen. Da würden bei mir, säße ich in der Personalabteilung, auch die Alarmglocken klingeln. Du trägst einen privaten Streit in voller Breite in das Unternehmen, das hat keine Firma gerne.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mw1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen lieben Dank für die Antwort!
Ich kann mir vorstellen, dass das ganze für jeden dritten als total bescheuert, banal und verworren klingt. Wenn ich nicht selber mittendrin wäre, würde ich es ähnlich sehen.

Für mich war es nicht mehr möglich normal mit so einer Person weiter zu arbeiten. Zumal diese Kollegin auch des öfteren anzügliche Bemerkungen an den Alltag gelegt hat, ich diese jedoch stets ignoriert habe, weil für mich gute Leistung und bei der Arbeit zählt und solche Aussagen und Äußerungen ja nie von Dritten gehört worden und ich immer befürchtet habe man würde mir keinen Glauben schenken, wenn ich damit an die Personalabteilung herantreten würde.
Deswegen kann ich auch Sehr gut die Kritik an meinen Handlungen nachvollziehen. Im Nachgang würde ich es auch nicht nochmal so machen. Aber es für mich zu behalten und ständig diesem Druck von mehreren Seiten zu unterliegen war nicht mehr möglich. Rein rechtlich gesehen vermutlich komplett dämlich. Es sind noch einige andere Dinge vorgefallen. Z.B. das meine Designentwürfe für Kampagnen von besagter Kollegin an externe weitergegeben worden sind mit der Begründung man wolle sich weiteres Feedback holen. Auch das habe ich gemeldet, da es gegen den Datenschutz geht. Das wurde aber von der Personalabteilung komplett ignoriert. Mittlerweile komme ich mir vor, als hätte ich komplett falsch gehandelt, aber ich war und bin verzweifelt und wusste nicht weiter.
Daher hoffe ich auf eine ehrliche Einschätzung zu der mir geschilderten Lage und welche Konsequenzen dies im schlimmsten Fall für mich haben könnte.

Also deswegen noch einmal danke für die offene und ehrliche Antwort!
Können Sie mir denn irgendwelche Tipps mit auf den Weg geben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Mw1992):
die Screenshots zeigten eine Facebook Nachricht an meine Ex-Freundin und liegen mir vor

Die Anwältin wird sicherlich wissen wie man diese als Beweis der Unschuld einsetzt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Mw1992):
Danke, falls sich jemand tatsächlich die Mühe gemacht hat dieses komplizierte Textkonstrukt durchzulesen.


In der Tat...

1. Abwarten, ob überhaupt Anklage erhoben wird (zu 99%=nein)

2. Falls doch notfalls § 193 StGB ins Feld führen (das weiß die Anwältin aber auch selbst)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mw1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mw1992):
die Screenshots zeigten eine Facebook Nachricht an meine Ex-Freundin und liegen mir vor

Die Anwältin wird sicherlich wissen wie man diese als Beweis der Unschuld einsetzt ...


Das hoffe ich natürlich. Und ich hoffe auch dass man tatsächlich die Echtheit prüft und somit sieht dass weder die Screenshots selbst noch die Nachricht auf jegliche Weise durch mich orchestriert wurden sind.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Mw1992):
Danke, falls sich jemand tatsächlich die Mühe gemacht hat dieses komplizierte Textkonstrukt durchzulesen.


In der Tat...

1. Abwarten, ob überhaupt Anklage erhoben wird (zu 99%=nein)

2. Falls doch notfalls § 193 StGB ins Feld führen (das weiß die Anwältin aber auch selbst)


Vielen Dank für Tipp 2.
Das werde ich beim nächsten Termin bei meiner Anwältin einwerfen.
Laut ihr war das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung, dass definitiv als nächstes eine Klage folgen wird, da die Gegenseite auf Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung besteht, auch wenn keine Gefahr besteht dass dieses Thema meinerseits jemals wieder aufgegriffen wird, da ich weder weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt bin, noch Kontakt zu ehemaligen Kollegen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Mw1992):
Und ich hoffe auch dass man tatsächlich die Echtheit prüft


Bei Screenshots kann man nie die Echtheit zweifelsfrei feststellen; man kann nur ggfs. feststellen, daß sie gefälscht sind, wenn der Ersteller sich ungeschickt angestellt hat.

Aber wenn die Kette ist "A weist Screenshots vor, die angeblich von B's Account stammen und gibt C als Zeugen an, daß C diese von B erhalten habe, und sowohl B und C bestreiten das", dann nutzt es A IMO wenig, wenn die Screenshots nicht offensichtlich gefälscht sind. Dann spricht nämlich schon das drumherumliegende Konstrukt dafür, daß A die Unwahrheit sagt. Und davon muß nur ein Richter überzeugt sein.

0x Hilfreiche Antwort

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