Klassenkamerad zog von hinten meine Hose runter - kann sie mich anzeigen wegen sexueller Nötigung?

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Stefan10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klassenkamerad zog von hinten meine Hose runter - kann sie mich anzeigen wegen sexueller Nötigung?

Hallo,
ich hab einer doktorin gefrfagt wie man ein kondom anzieht und ob ich eins krig dann kam ein klassenkamerad von hinten zog meine hose runter die frau dachte ich hätte meine gliedmaßen gezeigt und teilte es meinem kl lehrer bei und er drohte mit ner anzeige könnte er mich anzeigen wegen sexueler nötigung ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Für mich ist da kein Straftatbestand erkennbar, wenn Du nicht noch ein wenig an Dir rumgespielt hast. Wie alt bist Du denn?

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Stefan10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Der fragliche Straftatbestand wäre Exibitionismus, den ich bei Deiner Schilderung aber nicht als erfüllt ansehe. Du kannst davon ausgehen, daß die Geschichte vom strafrechtlichen her folgenlos bleibt. Ob und wie die Schule darauf reagiert, ist dann natürlich eine ganz andere Sache.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Stefan10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

besuche grad die 10.te klasse einer realschule in hannover und werde die schule nach der mittleren reife verlassen von daher wird die schule wahrscheinlich nicht viel unternehmen können

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
ich hab einer doktorin gefrfagt wie man ein kondom anzieht und ob ich eins krig dann kam ein klassenkamerad von hinten zog meine hose runter


also irgendwie ist mir der Sachverhalt völlig unklar. Was für eine Doktorin? Wieso fragt man die nach Kondomen? In welchem Zusammenhang war das denn?

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Bei dem Sachverhalt ist keine Straftat ersichtlich.

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