Hallo,
Bin 26j. ledig, arbeitslos seit märz.'15, Vorstrafen: jugend/ Diebstahl, btm Handel nicht geringe mengen und KV
Erwachsen/ Einbruchdiebstahl
Höchststrafe bisher: bewährung.
Hinzu kommt fast tägl.,konsum von btm seit meinem 14. Lebensjahr (speed, crystal) und seit ca.6monaten immer häufiger der gang ins Casino.
Zur Drogenberatung gehe ich seit Februar, zwecks stationärer Therapie, beginn voraussichtlich Juni'15.
Mit der arbeitslosigkeit kam sofort wieder"mein hirnloses, kriminelles 2. ich" zum Vorschein.
Kleinanzeigenbetrug u überweisungsbetrug für arme.. nämlich alles auf mein eigenes konto. Der schaden bisher ca.2000€
Kein plan wann das alles zur anklage kommt, denke mal Mai/Juni.
Die frage: droht mir eine Haftstrafe? Wenn ja, wie lange u könnte eine Therapie daduch unterbrochen werden?
-- Editier von Midas173 am 22.03.2015 11:10
Kleinanzeigen- und Überweisungsbetrug+Vorstrafen..Strafmaß?
22. März 2015
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Frage vom 22. März 2015 | 11:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleinanzeigen- und Überweisungsbetrug+Vorstrafen..Strafmaß?
#1
Antwort vom 22. März 2015 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9549x hilfreich)
"Drohen" tut die in jeden Fall, vor allem dann, wenn die Taten noch innerhalb der Bewährungszeit lagen.
Wie lange ist reine Glaskugelleserei.
Zitat:könnte eine Therapie daduch unterbrochen werden?
Natürlich!
Möglicher Ausweg: § 35 BtmG, wenn die 2.000 € zur Finanzierung der Sucht dienten.
#2
Antwort vom 22. März 2015 | 17:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bewährungszeit ist u war während der Taten vorbei.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege..
..35 btmg = Therapie statt Strafe
Danke!
Beste grüße
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#3
Antwort vom 22. März 2015 | 17:06
Von
Status: Unbeschreiblich (34257 Beiträge, 17732x hilfreich)
Nö, Sie liegen richtig. Aber checken Sie, ob Ihre Therapie nach § 35 anerkannt ist (steht meistens schon auf der Webseite der Therapieeinrichtung).
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