Hallo,
ich bin das dritte mal bei einem Ladendiebstahl erwischt worden (28 €).
Ein Klinikaufenthalt steht an bin auf der Warteliste, beschneinigt wurde unter anderem Kleptomanie...Die aber bisher nicht berücksicht wurde. Ich bin 27 Jahre
Nun meine Frage, wie soll ich weiter vorgehen ?
Ich bin im ALG II Bezug, Rechtsberatung steht mir so keine zu.
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen
Kleptomanie Verminderte Schuldfähigkeit ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nun meine Frage, wie soll ich weiter vorgehen ? Die Bescheinigung über den kommenden Klinikaufenthalt mit zum Prozeß nehmen. Auf verminderter Schuldfähigkeit würde ich hingehen nicht herumreiten - das Gericht könnte sonst einen Gutachten bestellen und dessen vierstellige Rechnung würde dann Teil der Prozesskosten werden, die man Ihnen auferlegt. Übrigens habe ich Ihnen das schon vor 3 Jahren in Ihrem letzten Thread mitgeteilt - da stand auch gerade "ein Klinikaufenthalt bevor": Scheint nicht viel gebracht zu haben, oder hat er gar nicht stattgefunden?
-- Editiert von muemmel am 12.04.2019 13:54
Falls die Sache noch nicht angeklagt ist, kann man die Bescheinigung auch schon im Vorfeld einreichen. Was die StA draus macht... wird man sehen...
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Der Aufenthalt hat stattgefunden, wäre schön wenn nach einem Klinikbesuch direkt alles erledigt wäre und man "geheilt" ist. Mir geht es momentan wieder sehr schlecht, meine Freundin hat mich u.a verlassen und wenn es mir Psychisch sehr schlecht geht, ist der Impuls etwas zu klauen sehr stark, um überhaupt wieder etwas zu spüren, auch wenn es nur sehr kurz Zeitig ist. Es ist traurig das einem so Wenig Verständniss entgegen gebracht wird, ich kann es ja zum Teil verstehen aber man sollte sich auch die Vergangenheit anschauen, bevor man vorschnell Urteilt. Ich bin als Kleines Kind Sexuell Missbraucht worden, dies möchte ich hier garnicht als Rechtfertigung meiner Tat hernehmen oder sonstiges nur Aufzeigen das dort der Ursprung zu finden ist und nicht immer alles so ist wie's scheint.
Ich fühle mich wieder mal allein gelassen und verurteilt.
Bisher habe ich noch keinen Brief erhalten, soll ich zur Polizei gehen und eine Aussage machen ?
Ich habe zwar bisher nie gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht, nur steh ich vorm Abgrund und kann mir die ganzen Kosten eigentlich schon lange nicht mehr Leisten.
Leider war ich im Discounter nicht in der Lage etwas zu meiner Verteitigung zu sagen sonst hätte ich eine Anzeige vielleicht verhindern können, es ist schwer über so etwas zu reden selbst hier im Internet wo man etwas mehr anonymität hat.
Zitat:Bisher habe ich noch keinen Brief erhalten, soll ich zur Polizei gehen und eine Aussage machen ?
Bevor eine Ladung gekommen ist? Nein. Wahrscheinlich wird es sowieso nur ein Anhörungsbogen werden.
Selbst wenn das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit ausgeht, das kann es zur Not auch ohne Gutachten, wird das nicht allzu viel bringen. Halt ein paar Tagessätze Geldstrafe weniger, als es eigentlich gegeben hätte.
Zitat:und kann mir die ganzen Kosten eigentlich schon lange nicht mehr Leisten.
... was dann ja, zumindest auch, dafür spricht, dass aus finanziellen Gründen gestohlen wird.
Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen ?
Wieviel Tagessätze wengier kann man kaum einschätzen denk ich mal.
Wird mir eigentlich mitgeteilt wenn es einen Eintrag ins Führungszeugniss gibt ?
Ich denke das ich jetzt mit den 3 Diebstählen insgesammt über die 90 Tagessätze bin
Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße
Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen ? Na sicher doch - das sichert wenigstens den Geständnis-Bonus.
Wird mir eigentlich mitgeteilt wenn es einen Eintrag ins Führungszeugniss gibt ? Nein.
Ich denke das ich jetzt mit den 3 Diebstählen insgesammt über die 90 Tagessätze bin Es geht nicht darum, ob man summarisch über 90 TS kommt - mit mindestens 2 Strafen in 5 Jahren kriegt man einen FZ-Eintrag, egal wie niedrig die Strafen sind.
Jo, wenn es für die letzten beiden Diebstähle bereits Geldstrafen, also in Tagessätzen bemessen, gab und die beiden Taten nicht länger als 5 Jahre auseinander liegen, gibt es aktuell schon einen Führungszeugnis Eintrag. Durch die jetzige Sache kommt dann ein neuer hinzu . Wobei der aus der 2016er Sache demnächst wieder rausfliegt.
Was ist eigentlich aus dem Einspruch damals geworden? Hat das Gericht den Tagessatz entsprechend gesenkt?
Wieso nicht?ZitatIch bin im ALG II Bezug, Rechtsberatung steht mir so keine zu. :
ZitatJo :
Was ist eigentlich aus dem Einspruch damals geworden? Hat das Gericht den Tagessatz entsprechend gesenkt?
Ja ist gesenkt worden
Zitat:Wieso nicht?ZitatIch bin im ALG II Bezug, Rechtsberatung steht mir so keine zu. :
Meine "Betreuerin" sagte mir das bei solchen Delekiten kein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgestellt wird. Damals in Düsseldorf gab es eine Möglichkeit nur wohne ich jetzt in einer kleinen Stadt wo es keine Anwälte gibt die ihre Dienste kostenlos zu verfügung stellen, aber es scheint ja ohnehin nicht viel zu bringen, auch wenn mir jeder Euro Wertvoll ist.
So oder So sollte ich ja erstmal auf den Brief warten so wie ich das verstanden habe.
Zitat:sagte mir das bei solchen Delekiten kein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgestellt wird.
Das stimmt so nicht. Solange die Sache noch nicht bei Gericht anhängig ist, kann man auch in Strafsachen einen Beratungsschein bekommen. Der umfasst aber -in Strafsachen- nur ein einmaliges Beratungsgespräch bei einem Anwalt und was sollte das in diesem Fall bringen...?! Die Sach- und Rechtslage ist offenbar klar. Der Anwalt wird auch nur dazu raten, die Sache zuzugeben und auf eine möglichst günstige Strafe zu hoffen. Selbst tätig werden kann der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe nicht, also z.B. einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben.
Hmm..immer noch keinen Brief erhalten, wäre es denn hilfreich dem Discounter einen Brief zu schreiben mit samt der Krankheitsdiagnose in der hoffnung das die Anzeige evtl. zurück gezogen wird. Ist sehr unwahrscheinlich aber eine winzige Möglichkeit besteht vielleicht.
Das hätte man - wenn dann-gleich machen sollen. Eine Anzeige lässt sich im Übrigen nicht zurücknehmen, sondern allenfalls der dazugehörige Strafantrag. Das machen die Kaufhäuser allerdings in aller Regel nicht, wenn der Strafantrag bereits einmal gestellt ist. Schon alleine deswegen nicht, weil sie dabei das Risiko eingehen, gegebenenfalls schon entstandene Verfahrenskosten aufgedrückt zu bekommen.
Du kannst mir privat schreiben…wenn du Zeit hast …ich habe auch Probleme mit Diebstahl …
Und jetzt?
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