Knapp 3 Jahre Gefängnis

14. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
MaXXle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Knapp 3 Jahre Gefängnis

Hallo ihr Lieben
meine frage wäre.
Eine sehr gute Freundin hat vor längerer zeit einen Überfall ohne Personen schäde in einem Drogerie Markt gemacht wo sie leider dazu gezwungen wurde.

Das Urteil lautete knapp 3 Jahre Gefängnis ohne bewehrung ( ohne Vorstrafen und gerade mal 20 ).

Das Urteil wurde vor ca. 6 Monaten gefällt.

Kann man dagegen heute nochmals wiederspruch also das nochmals anfechten das Urteil??

Wann undgefähr wird sie ins Gefängnis müssen sie weiss bis heute noch kein Datum ?? Wie lange dauert es ca. das sie gehen muss??

Wenn das schreiben kommt sie muss ins gefängnis kann ein Rechtsanwalt nochmals berufung oder soetwas einlegenund das rauszögern?? Wenn ja wie lange ??

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

gegen das Urteil gab es das Rechtsmittel der Berufung oder Revision, welches binnen einer Woche einzulegen gewesen wäre. Darüber wurde Ihre Freundin mit Sicherheit belehrt. Anders gesagt: Da kann man nichts mehr machen. Sie kann bestenfalls einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub stellen, wofür man allerdings triftige Gründe braucht.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So ein Aufschub kann auch nur max. 4 Monate ab Zugang der ersten Ladung zum Strafantritt gewährt werden, und, wie mümmel schon sagte, es müssten gute Gründe dafür vorliegen. Das ist in den seltensten Fällen der Fall, zumal ein Verurteilter mit der Ladung rechnen muss und Zeit hat, seine Angelegenheiten zu ordnen.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, ist es nicht mehr anfechtbar, das ist der Sinn der Rechtskraft.

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#3
 Von 
MaXXle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn vor ca. 6 Monaten die Verhandlung war, wann ungefähr muss sie ins Gefängniss??
Weil sie weiss noch gar nix.

Gibt es irgendwo was wo man nachfargen kann denn des muss doch schon irgend wo feststehen??

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, es steht noch nicht fest. Sobald es feststeht bekommt sie die Ladung zum Strafantritt. Haftplätze im weibl. Jugendvollzug gibt es nicht sonderlich viele. Vielleicht muß erst mal ein Platz frei werden. Nachfragen kann man beim Amtsgericht (Jugendrichter als Vollstreckungsleiter)

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#5
 Von 
MaXXle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man aber ungefähr sagen wielange das bei Frauen ca. dauert ??

Kann da auch schonmal ein Jahr oder mehr vergehen bis man rein muss??


Und wenn die Ladung kommt wie lange vorher kommt diese?? 2 Wochen oder mehr oder weniger??

Denn Sie würde ja gerne eine Ausbildung anfangen aber wenn man nix weiss??

-- Editiert von MaXXle am 14.12.2008 20:18

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kann man aber ungefähr sagen wielange das bei Frauen ca. dauert ??

Nein kann man nicht, da wir nicht wissen aus welchem Bundeland sie kommt (wieviele Haftplätze für weilbl. Jugendvollzug es dort gibt) und wie die zust. Anstalt ausgelastet ist.

Kann da auch schonmal ein Jahr oder mehr vergehen bis man rein muss??
1 Jahr wäre bei uns im Bundesland recht lang, mag aber in anderen Bundesländern nicht außergewöhnlich lange sein.

Und wenn die Ladung kommt wie lange vorher kommt diese?? 2 Wochen oder mehr oder weniger??

Ist auch unterschiedlich. 2 Wochen werden es mindestens sein. Evtl. auch 4. Länger eher nicht.

Denn Sie würde ja gerne eine Ausbildung anfangen

Soooo lange, bis sie eine Ausbildung beendet hätte, wird es garantiert nicht mehr dauern. Die Ladung kann jeden Tag kommen.

aber wenn man nix weiss??

Dann ruft man -wie ich bereits sagte- beim zust. Jugendrichter an und fragt nach...

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#7
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

würde nur mal schlafende hunde nicht wecken.. klar wird das nicht vergessen und die ladung wird sicher kommen, wird aber nun nachgefragt, kann es sein, dass die sache nun doch noch beschleunigt wird und schneller als gedacht ein platz freigemacht-/getan wird. also am besten einfach abwarten und nix fragen etc.

mit der ausbildung würde ich auch warten bzw. nach der haftzeit beginnen. man kann eh davon ausgehen evtl. dass deine bekannte nach 3/4 oder ggf 1/2 der strafe auf bewährung entlassen werden kann/wird und dann die ausbildung starten könnte,

mfg
anke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wie soll denn mal eben ein Platz freigemacht werden? Die Gründe, wonach Gefangene entlassen werden dürfen, sind gesetzlich geregelt. Und das sind ausgesprochen wenig Gründe.
Und was ist eine 3/4-Entlassung? Gesetzlich geregelt sind 2/3 (§ 57 Abs. 1) und 1/2 (Abs. 2). Wie kommen Sie bei den dürftigen Infos darauf, dass eine vorzeitige Entlassung erfolgen wird? Dabei ist noch nicht mal berücksichtigt, dass Sie den Vollzugsverlauf nicht kennen können, auf den es maßgeblich ankommt.

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#9
 Von 
MaXXle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sie wird ca. nur die hälfte absitzen müssen wurde ihr damals gesagt.
Okay dann lieber nicht nachfragen ist wohl besser so.

Danke euch vielmals :- )

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

wie wäre es mit der 1/4 Strafe. Oder der 5/3 Strafe ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also sie wird ca. nur die hälfte absitzen müssen wurde ihr damals gesagt.

Im Voraus kann man das nie sagen. Das ist eine Entscheidung die zu gegebener Zeit getroffen wird, aber nie bereits mit dem Urteil. Bei Erstverbüßern besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit(!) -aber mehr auch nicht- dass nicht die volle Zeit verbüßt wird. Wann aber dann genau entlassen wird (ob nach 1/2 oder 2/3, oder im Jugendrecht ggf. zwischen 1/3 und 1/2) weiß man vorher keinesfalls.

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