Knast-Bewährung-wieder Btm-Delikt

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Eleanor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Knast-Bewährung-wieder Btm-Delikt

Hallo zusammen,

mein Bruder saß von Juni 2007 bis August 2008 im Knast wegen Erwerb, Handel und Einfuhr von Btm (Extacy und Kokain). Antrag auf Therapie statt Strafe, was auch geklappt hat, also 7 Monate Therapie in einer stationären Einrichtung. Drei (ich bin mir nicht ganz sicher) Jahre Bewährung. Zu mir sagte er, er habe noch 12 Monate Knast "offen" (was auch immer das letztendlich bedeutet).

Jetzt wieder ein Btm-Delikt, laut Anklage Erwerb und Handel von Kokain (mein Bruder sagte 300 g). Der Anwalt hat ihm wohl geraten alles zuzugeben, was er dann auch gemacht hat.

Mehr weiß ich leider nicht. Die Anklage habe ich nicht gesehen, genauso wenig irgendwelche anderen Schriftstücke vom Gericht.
Mein Bruder redet nicht viel mit mir, redet sich raus und ich habe keine Ahnung, was da jetzt auf ihn zukommt (und was dann unsere Mutter durchmachen muss, weil der Junge obwohl er es natürlich hoch und heilig versprochen hat wieder genau denselben ****** macht).
Leider kenne ich mich in diesen Dingen überhaupt nicht aus und würde mich daher sehr freuen wenn mir jemand eine Einschätzung geben könnte, wie lange er diesesmal in den Knast muss - dass er es muss, steht ja wohl außer Frage.

Vielen Dank schon im Vorraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

das ist schwer zu prognostizieren. Klar ist, daß es sich hier um eine "nicht geringe Menge" im Sinne des § 29a BtmG handelt. Die "nicht geringe Menge" beginnt bei 5 g reinem Kokain und ist hier also weit überschritten. Dazu kommt die einschlägige Vorbelastung - die Mindeststrafe von einem Jahr wird sicher deutlich überschritten werden. Dazu kommt das "offene" Jahr, denn die Bewährung wird dann widerrufen werden.
Ist er eigentlich in U-Haft?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Eleanor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mümmel,

vielen Dank für deine Antwort. Nein er ist noch nicht in U-Haft. Seine Anklageschrift kam vor ca. einer Woche. So hat er mir das jedenfalls erzählt. Weißt du wie lange es dauern könnte bis er vor Gericht muss? Und wieviel Zeit kann einem dann bleiben bis zum Haftantritt?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

das können jeweils ein paar Wochen oder ein paar Monate sein.

Gruß vom mümmel

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