Hallo,
in der 90-er Jahren hatte mein Ex-Mann oft mit dem Auto (auf meinen Namen zugelassen) falsch geparkt...
Es gab oft Bußgeldbescheid oder Ordnungswidrigkeit...
Das letzte Mal war der Gerichtsvollzieher im Jahre 1998 bei mir.
Es sind jetzt 9 Jahre vergangen. Ich habe gehört, die Schulden beim Staat verjähren in 30 Jahren, oder sogar nie.
Oder können die Knöllchen auch verjähren, wenn die Gemeinde sich seit z.B. 10 Jahren nicht bei mir meldet?
Gruß
misula
Knöllchen verjährt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn der Gerichtsvollzieher da war, gibt es einen vollstreckbaren Titel. Der verjährt erst nach 30 Jahren.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
--- editiert vom Admin
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Irgendwas kann da nicht stimmen an dem Thread.... irgendwie merkwürdig....
So ein Quatsch. Die Vollstreckungsverjaehrung bei der Hoehe der geldbusse etwa drei jahre.
Nicht etwa, sondern genau 3 Jahre.
Dummerweise werden Geldbußen in Verkehrssachen etc. pp. nicht 'vom Gerichtsvollzieher' beigetrieben, sondern von kommunalen Vollstreckungsbeamten.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, gibt es idR. einen Titel (wegen etwas anderem).
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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