Knöllchen verjährt?

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2016 11:33:37
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Knöllchen verjährt?

Hallo,

in der 90-er Jahren hatte mein Ex-Mann oft mit dem Auto (auf meinen Namen zugelassen) falsch geparkt...

Es gab oft Bußgeldbescheid oder Ordnungswidrigkeit...

Das letzte Mal war der Gerichtsvollzieher im Jahre 1998 bei mir.
Es sind jetzt 9 Jahre vergangen. Ich habe gehört, die Schulden beim Staat verjähren in 30 Jahren, oder sogar nie.

Oder können die Knöllchen auch verjähren, wenn die Gemeinde sich seit z.B. 10 Jahren nicht bei mir meldet?

Gruß
misula

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn der Gerichtsvollzieher da war, gibt es einen vollstreckbaren Titel. Der verjährt erst nach 30 Jahren.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Irgendwas kann da nicht stimmen an dem Thread.... irgendwie merkwürdig....


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

So ein Quatsch. Die Vollstreckungsverjaehrung bei der Hoehe der geldbusse etwa drei jahre.

Nicht etwa, sondern genau 3 Jahre.

Dummerweise werden Geldbußen in Verkehrssachen etc. pp. nicht 'vom Gerichtsvollzieher' beigetrieben, sondern von kommunalen Vollstreckungsbeamten.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, gibt es idR. einen Titel (wegen etwas anderem).

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen