Können Fehler im Führungszeugnis sein?

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
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Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Können Fehler im Führungszeugnis sein?

Hallo zusammen,

ich benötige ein behördliches Führungszeugnis für eine sehr wichtige Angelegenheit. Bisher habe ich nur normale Führungszeugnisse benötigt, die ich ja auch immer selbst gesehen habe. Aber behördliche Führungszeugnisse gehen ja direkt an die Behörde, so dass ich keine Kontrolle darüber habe.

Meine normalen Führungszeugnisse die an mich gingen, waren natürlich ohne Eintrag, da ich ein unbescholtener Bürger bin. Habe mir in meinem ganzen Leben noch nie was zu Schulden kommen lassen.

Einmal benötigte ich für einen behördlichen Zweck auch schon ein Führungszeugnis an eine Behörde, welches ich ja nie zu Gesicht bekam.
Da aber mein Anliegen genehmigt wurde, scheint ja alles in Ordnung gewesen zu sein.

Nun benötige ich wieder eines und da fiel mir ein, dass ja überall Fehler gemacht werden können. Dort arbeiten auch nur Menschen. Wenn die in ihrem Programm zum Beispiel den falschen Datensatz anklicken und bei mir eine Straftat rein schreiben anstatt bei der eigentlichen Person, was ist dann???

Und da ich ja das Zeugnis nicht mal sehe, könnte ich nicht mal eingreifen.

Dann würde ich in dieser für mich so wichtigen Sache abgelehnt werden, obwohl ich gar nichts dafür kann.

Es ist alles nur hypothetisch, aber seit mir der Gedanke kam, habe ich keine Ruhe mehr.

Man hört ja auch oft, dass bei der Schufa falsche Einträge sind, dort habe ich aber schon den jährlichen Bericht nach Datenschutzgesetz angefordert und da passt alles.

Würde mich sehr über hilfreiche Infos freuen, da mich das alles sehr nervös macht.

Es geht um eine sehr wichtige Arbeitsstelle, die davon abhängt ob das Führungszeugnis in Ordnung ist und das müsste ja normalerweise 1A sein!

Schöne Grüße,
Alex

-- Editiert von Moderator am 20.10.2019 16:15

-- Thema wurde verschoben am 20.10.2019 16:15

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36 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat:
Wenn die in ihrem Programm zum Beispiel den falschen Datensatz anklicken und bei mir eine Straftat rein schreiben anstatt bei der eigentlichen Person, was ist dann???

Wenn versehentlich Alex1797 statt Alex1979 abgefragt wird, landen alle Informationen von Alex1797 im Führungszeugnis - also auch Alex1797s Geburtsdatum und Alex1797s Adresse.
Alex1979 taucht dann im ganzen Führungszeugnis nicht auf.

Ein 'Durcheinanderbringen' ist bei der Abfrage nicht möglich.

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#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Also erstmal war es jetzt etwas unheimlich, da ich mich vorhin beim einloggen genau so vertippt habe, wie du es jetzt geschrieben hast :-))) Alex1797 :-D

Aber das mit der Abfrage ist klar, also dass dann alles der anderen Person entspricht. Ich meine es aber so, dass wenn zum Beispiel vor 3 Monaten irgendeiner verurteilt wurde für Gefängnis, und der Sachbearbeiter in der Strafdatei in ihrem Warenwirtschaftssystem es versehentlich nicht beim Alex1797 sondern bei mir eingetragen hat.

Dann würde ja nun im Führungszeugnis von mir die Strafe von Alex1797 stehen.

Oder ist das nicht so?

Kenne ja die Abläufe bei der Polizei oder Justiz nicht.
Aber dass sie sozusagen die Straftat von Anfang an bei der falschen Person eingetragen haben.

So wie es ja bei der Schufa oft ist.

Oder ich hatte selbst den Fall mal bei einer Versicherung, da haben sie von meinem Konto Beiträge eines anderes Versicherungsnehmers abgebucht! Weil sie seine Versicherung versehentlich unter meinen Datensatz gehängt haben.

Hoffe ich habe es verständlich erklärt. Bitte einfach fragen wenn was unklar ist :-)

Habe einfach Bedenken dass ein Mitarbeiter im PC Eintrag einen Fehler gemacht hat.

Schöne Grüße,
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Angenommen, durch eine Verkettung unglücklicher Umstände würde tatsächlich der Mist von Alex1797 bei dir eingetragen - dann würde dieser Eintrag aber ab diesem Tag in jedem deiner Führungszeugnisse stehen.

Wenn du also fürchtest, dass beim behördlichen Führungszeugnis (inzwischen) etwas drinsteht, was nicht reingehört, dann bitte einfach um Einsicht. Das Recht dazu hast du.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Das stimmt, aber in dem Moment wäre es schon zu spät. Dann würden sie mir bestimmt die Stelle absagen. Wenn ich dann sage, ich möchte das FZ sehen und es wäre ein falscher Eintrag drin, weiß ich nicht ob die dann so lange warten bis das geklärt ist.

Ich habe in meinem Leben schon so oft erlebt, dass Pfusch gebaut worden ist und Dinge wo falsch eingetragen wurden usw. Zwar waren das nie schlimme Dinge, aber dieses Mal wäre es halt schlimm.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Dann beantragst du, dass du das FZ vor Übersendung an die Behörde beim für dich zuständigen Amtsgericht einsehen willst.

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#6
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Das ist eine gute Idee! Weißt du vielleicht, wie lange sich es dadurch verzögert? Wenn’s nur 1-2 Tage ist, wäre es ok, aber nicht dass es durch diesen Umweg dann gleich 1-2 Wochen länger dauert. Hat jemand damit Erfahrung?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Können Fehler im Führungszeugnis sein?

Überaus unwahrscheinlich. Aber 0,001% Restrisiko besteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat:
Das Führungszeugnis wird der Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt. Die Behörde hat der Antrag stellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren (§ 30 Abs. 5 BZRG). Die Antrag stellende Person kann aber auch verlangen, dass das Führungszeugnis, sofern es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht geschickt wird, um es dort einsehen zu können. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet oder, falls die Antrag stellende Person dem widerspricht, durch das Amtsgericht vernichtet.

Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

Ich habe keine persönlichen Erfahrungen. Aber diesem Text entnehme ich, dass das Zeugnis in jedem Fall direkt an die Behörde geht, wenn keine Eintragungen vorhanden sind - also kein Zeitverlust.

Und sollten - wider Erwarten - doch Einträge vorhanden sein, wirst du ja ohnehin klären wollen/müssen, wie die da hineingeraten sind. Und das geht dann definitiv nicht ratzfatz ...

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#9
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Stofferl, du bist ja spitze

Du hast Recht, wenn man es ganz wörtlich nimmt, müsste es genau so sein wie du gesagt hast.

Dann habe ich keinerlei Risiko wenn ich auf Nummer sicher gehe und Einsicht haben will.

Und wie du schon sagst, würde ein (falscher) Eintrag drin stehen, dann gäbe es ohnehin Klärungsbedarf und es ist eh schon egal, denn dann hätte ich ohnehin die A-Karte.
Aber dann wüsste ich zumindest was da los ist.

Und Harry sagt ja auch, dass da Fehler so gut wie kaum wahrscheinlich sind.

2018 hatte ich ja so ein Zeugnis, da waren anscheinend ja keine Eintragungen. Und dann hätte ja in der Zwischenzeit erst was rein kommen müssen, was ja noch unwahrscheinlicher ist.

Wenn zum Beispiel drin steht 2 Jahre Haft, ich bin aber wie man sieht auf freiem Fuß, dann sehen die ja alle selbst dass das nicht stimmen kann.

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#10
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Übrigens stand auch irgendwo, dass für diese Stelle geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nötig sind. Die habe ich meiner Meinung nach.

Aber natürlich habe ich über 100.000€ Schulden weil ich mir eine Wohnung gekauft habe. Aber Kreditverträge über Immobilien dürften da ja keinen Einfluss darauf haben.

Meine Abfrage bei der Schufa hat einen fast 100% Score ergeben, ich glaube es waren 99%.

Grüße an alle,
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Du hast Recht, wenn man es ganz wörtlich nimmt, müsste es genau so sein wie du gesagt hast.


Müsste nicht nur... Es ist so...

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#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Die habe ich meiner Meinung nach.

Aber natürlich habe ich über 100.000€ Schulden


Schlecht. Damit bist du ja leichter für Bestechung empfänglich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Wieso bin ich für Bestechung empfänglich? Ich kann die Laufzeit von meinem Kreditvertrag erstens eh nicht positiv beeinflussen durch mehr Einzahlungen und 2. selbst wenn, ob ich jetzt 25,7 oder 25,8 Jahre die Wohnung abbezahle, ist mir ziemlich egal :-)

Neuigkeiten:
Ich war beim Amt, das Führungszeugnis wird IMMER zum Amtsgericht geschickt wenn man diese Option auswählt.
Aber nur wenn Eintragungen sind, wird man zur Einsicht eingeladen.

So haben sie es gesagt.

Mir war es zu heikel und ich habe es ohne die Option jetzt beantragt.
Am Ende dauert es sonst nur noch 1-2 Wochen länger, das konnte mir ja auch keiner sagen, wieviel Zeit dadurch beansprucht wird.

Enttäuschend diese halben Infos vom Amt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Außerdem arbeite ich in der inneren Verwaltung und habe mit Kunden nichts zu tun. Wer soll mich bestechen wollen, wegen was? *grübel*

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Schlecht. Damit bist du ja leichter für Bestechung empfänglich.

Das ist Quark. Schulden fließen nur dann als Negativmerkmal in eine Sicherheitsbewertung ein, wenn sie entweder ungewöhnlich hoch sind, oder nicht regelmäßig bedient werden können/konnten. Beides ist hier nicht der Fall. Also keine Panik.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Können Fehler im Führungszeugnis sein?
Ja, überall KÖNNEN Fehler passieren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Wieso bin ich für Bestechung empfänglich? Ich kann die Laufzeit von meinem Kreditvertrag erstens eh nicht positiv beeinflussen durch mehr Einzahlungen und 2. selbst wenn, ob ich jetzt 25,7 oder 25,8 Jahre die Wohnung abbezahle, ist mir ziemlich egal :-)

Ich denke mal, das war ein Scherz.

Eine Hypothek über 100.000€ begründet keine "ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnisse", im Gegenteil. Daß eine Bank die Hypothek gegeben hat, spricht sehr für geordnete Verhältnisse.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Außerdem steht dem Kredit ja mit der Immobilie ein Gegenwert gegenüber. Es wird ja sicherlich keiner glauben, dass alle Mitarbeiter z.B. der Nachrichtendienste ihre Wohnungen/Häuser/Villen/Porsche usw. von Angespartem bezahlt haben ... Das wird also kein Problem sein...

Zitat:
Neuigkeiten:
Ich war beim Amt, das Führungszeugnis wird IMMER zum Amtsgericht geschickt wenn man diese Option auswählt.
Aber nur wenn Eintragungen sind, wird man zur Einsicht eingeladen.

So haben sie es gesagt.


Diese Auskunft ist m.E. falsch. Jedenfalls hier bei uns ist es nicht so. Wenn das FZ Belegart O, bzw. neue Bezeichnung wohl OB (beantragt als Belegart P (bzw. PB) - das ist Bel.-Art O/OB mit Einsichtnahme) keine Einträge enthält geht es direkt vom Bundesamt zur Behörde.

So auch die Auskunft auf der Seite des BA:

Zitat:
Das Führungszeugnis wird der Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt. Die Behörde hat der Antrag stellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren (§ 30 Abs. 5 BZRG). Die Antrag stellende Person kann aber auch verlangen, dass das Führungszeugnis, sofern es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht geschickt wird, um es dort einsehen zu können. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet oder, falls die Antrag stellende Person dem widerspricht, durch das Amtsgericht vernichtet.


https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504814

Auch auf dem Antragsformular des BA ist die Formulierung eindeutig:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/BZR/BZR2.pdf?__blob=publicationFile&v=7
(Link lädt .pdf-Datei)

Zitat:
Beleg-Art P = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (PB, PG, PE, PH)
(Übersendung an das im Feld 18 einzutragende Amtsgericht, wenn der Antragsteller dies
beantragt für den Fall, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält.
)


1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Streetworker und eh1960, wollte mich noch für eure Antworten bedanken. Die haben mir sehr geholfen.

Streeetworker, ich sehe das wie du. Nun habe ich mich da von den Aussagen der Sachbearbeiter irritieren lassen und es ohne Einsicht beim Amtsgericht bestellt, schade.

Aber ich wollte auch mal allgemein einen Zwischenstand geben, falls andere Leute in ähnlichen Situationen mitlesen.

Seit der Beantragung des Führungszeugnisses steht alles still, es tut sich gar nichts. Die angegebenen 1-2 Wochen Bearbeitungszeit laut Webseite des Bundesamts für Justiz sind verstrichen.

Ich habe mittlerweile schon damit aufgehört, täglich auf Rückmeldung zu hoffen.

Während mein Arbeitgeber schon aktiv nach einem Nachfolger für mich sucht (ich habe meine Firma zumindest informiert, aber nicht gekündigt) kann ich nur abwarten was nun passiert.

Wünsche euch noch eine schöne Woche und ich hoffe, dass ich dran denke, die Leser auf dem Laufenden zu halten. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Streetworker und eh1960, wollte mich noch für eure Antworten bedanken. Die haben mir sehr geholfen.


Gerne geschehen

Zitat:
Seit der Beantragung des Führungszeugnisses steht alles still, es tut sich gar nichts. Die angegebenen 1-2 Wochen Bearbeitungszeit laut Webseite des Bundesamts für Justiz sind verstrichen.


Naja, realistischerweise sind 2 Wochen Bearbeitungszeit beim BA heute rum, wenn Du es am 21.10. beantragt hast. Die Behörde wird es also evtl. erst gestern oder heute oder morgen bekommen (haben). Die werden sicherlich noch mehr zu tun haben, als direkt am selben Tat noch ein Schreiben an Dich zu versenden. Wenn Du bis kommenden Dienstag keine Antwort hast, kannst Du ja mal vorsichtig bei der Behörde nachfragen, ob das FZ bereits eingegangen ist. So würde ich es jedenfalls machen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Da bin ich etwas weniger optimistisch. Mit meiner Behörde bin ich im sehr guten Kontakt und die Sachbearbeiterin gibt immer sofort und unaufgefordert Rückmeldung über eingegangene Unterlagen. Sie hält mich quasi richtig toll immer auf dem aktuellen Stand.

Deshalb bin ich mir sicher, dass sie es wirklich noch nicht bekommen haben.

(Es sei denn, meine Ansprechpartnerin ist diese Woche wirklich zufällig im Urlaub oder krank).

Bevor sinnlos Zeit verstreicht, werde ich morgen (bzw später) mein Einwohnermeldeamt fragen, ob es denn überhaupt wirklich an das BAfJ rausgegangen ist der Antrag. Falls ja, dass sie bei denen mal nachforschen sollen.

Am 21. habe ich es beantragt, das sind dann heute Vormittag 2,5 Wochen.

Im Internet steht überall, dass es früher ankam.

Wenn die nur ewig rumtrödeln, weiß ich wenigstens Bescheid dass es trotzdem seine Wege geht.

Aber falls es irgendwo hängt weil etwas falsch bearbeitet wurde, nicht weiter gegeben wurde, dann soll es zumindest jetzt schnellstmöglich korrigiert werden. Und vor allem vorrangig bearbeitet werden.

Die normalen Führungszeugnisse waren immer so schnell da. Ich habe ein unsicheres Gefühl, es ist einfach nur eine Art Bauchgefühl, dass hier irgendjemand was verbockt hat. Ich hatte das schon bei Eröffnen des Threads irgendwie im Gefühl und das verstärkt sich von Tag zu Tag.

Ich kann mir genau denken, dass auch diese Woche wieder vergehen wird und sich nichts tut.

Falls ich am Ende ganz ohne Job dastehen sollte, dann suche ich eben was Neues. Davon geht auch die Welt nicht unter, ich habe immer schnell etwas gefunden.

Aber was ich nicht mag, ist Ungewissheit und Warterei und Ausgeliefertsein.

-- Editiert von Alex1979 am 07.11.2019 00:52

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Am 21. habe ich es beantragt, das sind dann heute Vormittag 2,5 Wochen.


Naja, wenn am 21. beantragt und der Antrag am 22. beim EMA raus ist, hat das BA ihn am 23. gehabt. Wenn die sich bis zu 2 Wochen eigene Bearbeitungszeit gewähren, wäre die Frist gestern, Mittwoch, 06.11. zuende gewesen. Versand ... Eingang bei der Behörde dann frühestens heute, Donnerstag.

Zitat:
Ich habe ein unsicheres Gefühl, es ist einfach nur eine Art Bauchgefühl, dass hier irgendjemand was verbockt hat. Ich hatte das schon bei Eröffnen des Threads irgendwie im Gefühl und das verstärkt sich von Tag zu Tag.


Ja - wie gesagt - nachfragen ...

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Stimmt, nach der Rechnung schon. Da ist es halt Auslegungssache. Für mich bedeutet die Angabe 1-2 Wochen, dass es von der Beantragung bis zum Erhalt so lange dauert. Und nicht dass das ganze Drumherum davon ausgeklammert ist. So gesehen liegt es ja wirklich noch in der Zeit.

Dann war noch ein Feiertag, und wenn ein Feiertag ist, kann man ja gleich pauschal 5 Tage drauf rechnen, wie es halt immer so ist. Weil viele dann die ganze Woche frei haben, oder aber den Feiertag ja zu gerne als Grund nehmen, warum sich alles noch tagelang verzögert. Kenne ich alles schon :-}

Schreibe dem EMA dann heute erst mal nicht. Ich befasse mich diese Woche einfach gar nicht mehr damit und widme mich anderen Dingen, da hab ich mehr davon.

In der Arbeit werde ich halt regelmäßig gefragt, wie lange ich jetzt noch da bin und kann jedes Mal wieder erklären, dass ich nicht in die Zukunft sehen kann, wann das BfJ mal seine Arbeit macht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

News: Keine

Nun ist die dritte Woche vorbei und es tut sich nichts.

Die Anspannung steigt inzwischen ins Unermessliche. Es wurde schon ein Nachfolger für mich gesucht in der Firma, und ich habe noch nicht mal den neuen Job und ob ich den überhaupt bekomme, finde ich inzwischen doch fragwürdig.

Habe im Internet recherchiert und privat Bekannte gefragt, bei keinem dauerte es so lange, mit Abstand.
Und bei meinen eigenen auch nicht.

Irgendetwas Ungutes passiert hier, irgendwo hängt und hakt es gewaltig und ich kann nur weiter blöd warten und schön in der Luft rumhängen mit ungewissem Ende.

-- Editiert von Alex1979 am 11.11.2019 13:26

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob es ein Fehler war, meinem Arbeitgeber so früh Bescheid zu geben. Der Fairness halber habe ich es getan, da die Firma zeitlich in Schwierigkeiten gekommen wäre, wenn ich es nicht gesagt hätte. Aber ich spiele nun Russisch Roulette, habe ja den neuen Job alles andere als sicher, zumindest habe ich mittlerweile keinerlei Gefühl von Sicherheit mehr.

Meine Firma könnte mich theoretisch kündigen, ich kann nur auf Fairness hoffen, so wie auch ich fair war, indem ich es ihnen frühzeitig sagte.

Außerhalb der Probezeit wäre mir das alles ja egal, da hätte ich lange Geduld, aber in dem Fall nicht, zumal ich Alleinverdiener bin.

:thumbs down: :thumbs down: :thumbs down:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ruf doch einfach mal beim Bundesamt an und frag, wann das Führungszeugnis versendet wurde ...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Dort steht schon extra auf der Webseite, dass sie darüber keine Auskünfte geben am Telefon oder per Mail.

Habe es dennoch versucht, die Hotline ist nur Dienstag und Donnerstag 9-12 Uhr frei. Und da ich da arbeiten bin, habe ich auch keine Chance, es wahrscheinlich erst mal 30x probieren zu können.

Es ist einfach zum verzweifeln. Ich kann nicht planen und gar nichts. Kann nur auf Gnade meiner Firma hoffen, dass sie mich behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
die Hotline ist nur Dienstag und Donnerstag 9-12 Uhr frei.


Also ich hab jetzt nicht versucht anzurufen, aber lt. webseite betrifft das die Nummer +49 228 99 410-5668 und den Bereich

Zitat:
Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen aus dem Ausland sowie zu Überbeglaubigungen


Ansonsten steht da:

Zitat:
Am besten erreichen Sie uns während unserer Kernzeiten. Diese sind montags von 12:00 bis 15:00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr.


... also täglich.

Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Grund, warum es so lange dauern sollte. Es dauert ja nicht länger, wenn das Ding Einträge enthält, als wenn es keine enthält.

Von daher halte ich es nach wie vor für wahrscheinlicher, dass die Behörde es bereits hat und Dir einfach nur noch nicht geantwortet hat, bzw. Dir Bescheid gegeben. Aber gut - diesen Fall hast Du ja ausgeschlossen...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.11.2019 02:38

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Da habe ich bei einer anderen Nummer angerufen, also ohne diese Durchwahl.

Da kam die Bandansage, dass aufgrund eines erhöhten Aufkommens von Fragen zum Bearbeitungsstand von Führungszeugnissen, die Hotline nur Dienstag und Donnerstag von 9-12 geöffnet hat.

Ansonsten probiere ich es bei der Nummer die du geschrieben hast mal.

Was ich meinte, war der Hinweis auf der Webseite des BfJ:

„ Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1 – 2 Wochen. Aufgrund des hohen Gesamtaufkommens sowie aus Gründen des Datenschutzes sind telefonische Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail zum Stand der Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses nicht möglich. Es wird daher gebeten, von entsprechenden Anfragen abzusehen."

Wenn die das also verschlampern und mein Antrag irgendwo unbearbeitet in einer dunklen Ecke liegt, wie soll man die dann darauf aufmerksam machen? Es können dort ja genauso Fehler passieren wie in jedem anderen Büro auch und mal was vergessen werden. Bloß dass die einen auf unerreichbar machen und man keine Chance hat, sie überhaupt daran zu erinnern.

Das was du gesagt hast, dass es schon bei meiner Behörde ist und nur die sich nicht melden, könnte natürlich wirklich sein. Was nun bedenklicher ist?

Wenn ich nicht in der Probezeit wäre und mein Arbeitgeber schon gedanklich von mir Abschied genommen hätte, wäre es alles nicht so dringlich.

Aber momentan bin ich in einer unsicheren Lage und es ist kein Land in Sicht.

Bin so etwas auch irgendwo nicht gewöhnt. In der freien Wirtschaft bekommt man einen Job oder nicht. Da wartet man mal höchstens eine Woche bis zur Entscheidung. Und hat dann aber sofort den Vertrag.

So eine lange Zeit der Ungewissheit, ist mir völlig neu. Vermutlich bin ich deshalb zu ungeduldig.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

So nun haben wir eine neue Mitarbeiterin, weil sie ja davon ausgingen, dass ich ca. im Dezember gehe.

Und vom neuen Job keine Spur mehr, keiner meldet sich mehr bei mir und meine Nachfrage wird ignoriert.

Schöne ******* kann man da nur sagen.


0x Hilfreiche Antwort

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