Hallo,
ich habe mitbekommen, wie jemand sich damit gebrüstet hat einen fiktiven Text geschrieben zu haben, der deutlich grenzüberschreitend sein soll. So wie ich das mitbekommen habe, hat diese Person in der "Geschichte" sehr detaillierte Beschreibungen verarbeitet, welche mindestens die folgenden Themen abdecken: Entführung, Freiheitsentzug, Sadismus, Folter (Körperlich wie auch psychisch), Vergewaltigung, Mord, Pädophilie, Nekrophilie. Auf die Inhalte möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen, da ich diese als extrem abstoßend und abartig empfinde.
Kann es wirklich legal sein, solche Texte zu verfassen oder gar zu verbreiten (ob Zweiteres der Fall ist, weiß ich nicht)?
Können fiktive "Geschichten" strafbar sein?
13. August 2019
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Frage vom 13. August 2019 | 16:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Können fiktive "Geschichten" strafbar sein?
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#1
Antwort vom 13. August 2019 | 17:17
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatKann es wirklich legal sein, solche Texte zu verfassen :
Entführung ja, Freiheitsentzug ja, Sadismus ja, Folter (Körperlich wie auch psychisch) ja, Vergewaltigung ja, Mord ja, Pädophilie nein*, Nekrophilie ja.
Zitatoder gar zu verbreiten :
Entführung ja, Freiheitsentzug ja, Sadismus ja, Folter (Körperlich wie auch psychisch) ja, Vergewaltigung ja, Mord ja (bitte, was für eine Frage?! Jeder 2. Krimi..., Pädophilie nein*, Nekrophilie ja.
Wobei es bei der Verbreitung sexueller Schriften weitere Gesetze zu beachten gilt. Als Beispiel mal die Zugänglichmachung für Midnerjährige, ...
Mehrere im einzelnen nicht "verbotene" Aspekte, können natürlich ebenso in Summe dazu führen, dass weitere Gesetzesfelder tangiert werden. Das kommt dann aber auf den Einzelfall, die genaue Geschichte, etc an.
*wobei es hier insbesondere auf das "wie" ankommt. Natürlich darf ich einen Krimi schreiben, in welcher erwähnt wird, dass der Täter ein Kind missbraucht. Ich sollte es jedoch tunlichst unterlassen, entsprechende Vorgangsdetails zu beschreiben.
-- Editiert von NaibaF123 am 13.08.2019 17:21
#2
Antwort vom 15. August 2019 | 12:42
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Pädophilie nein
Verboten ist die Verbreitung von Kinder- und Jugend-Pornographie (Pädophilie, als Begriff hier ohnehin nicht ganz passend, würde sich nur auf ersteres beziehen).
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#3
Antwort vom 15. August 2019 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatKann es wirklich legal sein, solche Texte zu verfassen :
Ja das kann legal sein.
ZitatEntführung ja, Freiheitsentzug ja, Sadismus ja, Folter (Körperlich wie auch psychisch) ja, Vergewaltigung ja, Mord ja, Pädophilie nein*, Nekrophilie ja. :
*) § 184b und § 184c verbietet nur direkt die Herstellungen von solchen *-Schriften welche ein tatsächliches Geschehen wiedergeben. In anderen Fällen ist es nur verboten wenn es man diese mit Absicht herstellt um sie zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Was man im stillen Kämmerlein schreibt ohne Absicht es zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist also in der Regel nicht strafbar. Wenn man den geschriebenen Text vorliest, dann gilt dies noch nicht als "verbreiten" sondern nur als "zugänglich machen". Letzteres ist somit im privaten, nicht öffentlichen Rahmen erlaubt. Es gibt auch andere Möglichkeiten wie man den Inhalt einer Schrift zugänglich machen kann ohne dass dies ein Verbreiten im rechtlichen Sinne wäre.
Was noch fehlt ist der Besitz von *-Schriften. Bei § 184b sind "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" Verboten, bei § 184c nur "tatsächliches Geschehen".
#4
Antwort vom 15. August 2019 | 15:49
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
was noch verboten sein könnte ist die Anleitung oder Aufforderung zu Verbrechen, etwa eine detailierte Beschreibung wie man eine Bombe baut und in ein Fußballstadion schmuggelt.
Die Grenze zwischen sowas und einem erlaubten Krimi ist aber sicher schwer zu definieren.
Stefan
#5
Antwort vom 15. August 2019 | 15:55
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Zitat:Zitat:Pädophilie nein
Verboten ist die Verbreitung von Kinder- und Jugend-Pornographie (Pädophilie, als Begriff hier ohnehin nicht ganz passend, würde sich nur auf ersteres beziehen).
Ja das stimmt, so genau hatte ich da gar nicht drüber nachgedacht. Gedanklich war ich irgendwie auf Kinderpornographie als Diskussionsobjekt fixiert.
-- Editiert von NaibaF123 am 15.08.2019 15:56
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