Könnte das bei zukünftigen Anzeigen ein Problem darstellen?

13. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Olandaw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnte das bei zukünftigen Anzeigen ein Problem darstellen?

Denkt ihr auch ich bin bisher glimpflich davon gekommen ?

meine erste Anzeige da war ich unschuldig wurde wegen Nachstellung und Körperverletzung angezeigt - den Tatbestand der sexuellen Belästigung gab es damals noch nicht , ich solle sie begrapscht, verfolgt und geschlagen haben - das wurde mithilfe des Anwaltes weil er mit mir ein Alibi vorgewiesen hat und 1,5 Seiten Gegendarstellung geschrieben hat, nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt und er war auch sehr günstig mit 238€ inklusive Steuern

dann bei der zweiten habe ich aber keine Post / Vorladung gekriegt weil der Strafantrag von den Eltern der damals minderjährigen Geschädigten zurückgezogen wurde, da ging es aber nur um Fake Profile ( Nachstellung, Verleumdung und Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild ) und Beleidigungen, die dann unter dem Namen des Opfers an andere geschrieben wurden.


Gibt es ein Zeitfenster, wie lange solche Sachen gespeichert sind ?

-- Editiert von Olandaw am 13.10.2020 21:49

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

2 Jahre bei der Staatsanwaltschaft.

In der Regel min. 5 Jahre bei der Polizei, wenn Du unter 18 bist, sonst in der Regel min. 10.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen