Denkt ihr auch ich bin bisher glimpflich davon gekommen ?
meine erste Anzeige da war ich unschuldig wurde wegen Nachstellung und Körperverletzung angezeigt - den Tatbestand der sexuellen Belästigung gab es damals noch nicht , ich solle sie begrapscht, verfolgt und geschlagen haben - das wurde mithilfe des Anwaltes weil er mit mir ein Alibi vorgewiesen hat und 1,5 Seiten Gegendarstellung geschrieben hat, nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt und er war auch sehr günstig mit 238€ inklusive Steuern
dann bei der zweiten habe ich aber keine Post / Vorladung gekriegt weil der Strafantrag von den Eltern der damals minderjährigen Geschädigten zurückgezogen wurde, da ging es aber nur um Fake Profile ( Nachstellung, Verleumdung und Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild ) und Beleidigungen, die dann unter dem Namen des Opfers an andere geschrieben wurden.
Gibt es ein Zeitfenster, wie lange solche Sachen gespeichert sind ?
-- Editiert von Olandaw am 13.10.2020 21:49
Könnte das bei zukünftigen Anzeigen ein Problem darstellen?
13. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2020 | 21:46
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnte das bei zukünftigen Anzeigen ein Problem darstellen?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2020 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
2 Jahre bei der Staatsanwaltschaft.
In der Regel min. 5 Jahre bei der Polizei, wenn Du unter 18 bist, sonst in der Regel min. 10.
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