Könnte das vor Gericht kommen?

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
VF2020
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnte das vor Gericht kommen?

Hallo erstmal...
Gestern passierte folgendes,Wir sind links rüber weil wir die schon auf der rechten Seite gesehen haben,danach ist einer von denen immer hin und her gelaufen,dann hat mein Hund einmal gebellt. Dann hat diese Person (männlich)

Gesagt wenn er nicht still ist bringt er denn Hund um

Dann hat meine Mama gesagt halt deine schnauze . Die Person hat dann nochmal gesagt er tötet ihn und schläfert ihn ein und ist stehen geblieben und wartet das wir näher kommen ( ich war ein Stück vor meiner Mama ) die Person hat immer weiter solche Sachen gesagt und dann hab ich ihn geschubst,er tritt mich dann und lief weg ich lief ein Stück hinterher (war ein Parkplatz) und er lief im Kreis um mich und packte mich von hinten am Hals und eine Hand war in meinem Gesicht so das ich auch nichts mehr sehen konnte, danach fiel sein Handy aus der Tasche und ich bin drauf getreten als er mich hin und her zog während er mich festgehalten hatte. Danach behauptet er das ich es auf den Boden

Geschmissen hätte,Und seine 6 Kumpels behaupteten das auch. Danach rief er zu seinen Kumpels sie sollen ihn den Hammer geben und der Hund soll sterben darauf sagte ich,ich bring dich um.

.Meine Mutter rief dann die Polizei ,während wir wartet stieg er auf sein Fahrrad und ist in meine Mama rein gefahren sie hat ihn dann geschubst und er ist mit dem Fahrrad hingefallen und meinte dann meine Mutter hätte das Fahrrad zerstört.Danach rief er hitler und wir wären nazis und wir sollten besser die Stadt verlassen.

Die Polizei nahm alles auf und er und meine Mama und ich machte natürlich eine Anzeige.

Ich muss ja auf die Post warten aber ich hab auch Angst ich möchte nicht zum

Gericht . Ich kenne mich da null aus es ist ja sozusagen Aussage gegen Aussage. Meint ihr sowas kommt vor Gericht ?

-- Editiert von Moderator am 01.07.2020 01:19

-- Thema wurde verschoben am 01.07.2020 01:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von VF2020):
Aussage gegen Aussage.

Gibt es nicht, das ist ein Gerücht.



Zitat (von VF2020):
Meint ihr sowas kommt vor Gericht ?

Kann durchaus passieren - sofern man das der wirren Schilderung entnehmen konnte sind da ja einige strafrechtlich relevanten Sachen vorgefallen.



Zitat (von VF2020):
aber ich hab auch Angst

Wo vor?



Zitat (von VF2020):
ich möchte nicht zum Gericht

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Meint ihr sowas kommt vor Gericht ?
Nein. Außer einer der Beteiligten ist strafrechtlich erheblich vorbelastet.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von VF2020):
Die Person hat dann nochmal gesagt er tötet ihn und schläfert ihn ein und ist stehen geblieben und wartet das wir näher kommen ( ich war ein Stück vor meiner Mama ) die Person hat immer weiter solche Sachen gesagt


Man müßte hier schauen, ob die Androhung einer Sachbeschädigung (Tiere sind rechtlich größtenteils immer noch Sachen) hier im Rahmen einer Nötigung ("wenn der Hund mich noch einmal anbellt, dann...") zu verstehen ist.
Dagegen stünde einem ein Notwehrrecht zu.

Zitat (von VF2020):
und dann hab ich ihn geschubst,er tritt mich dann


Das wäre dann deinerseits vielleicht noch Notwehr, seinerseits ggfs. Körperverletzung.

Zitat (von VF2020):
und lief weg ich lief ein Stück hinterher (war ein Parkplatz) und er lief im Kreis um mich und packte mich von hinten am Hals und eine Hand war in meinem Gesicht so das ich auch nichts mehr sehen konnte, danach fiel sein Handy aus der Tasche und ich bin drauf getreten als er mich hin und her zog während er mich festgehalten hatte. Danach behauptet er das ich es auf den Boden


Da wäre dann die Frage, ob hier nicht, weil der Angriff beendet und kein neuer zu besorgen war, die Notwehrberechtigung ebenfalls beendet war.
Oder man will vielleicht §127 StPO ziehen, weil man den Betreffenden wegen seiner vorangegangenen Nötigung gerne der Polizei zuführen wollte?

Das wird am Ende die Crux sein, die entscheidet, ob die Gegenseite im Unrecht war oder du (oder beide).

Zitat (von VF2020):
Geschmissen hätte,Und seine 6 Kumpels behaupteten das auch. Danach rief er zu seinen Kumpels sie sollen ihn den Hammer geben und der Hund soll sterben darauf sagte ich,ich bring dich um.


Letzteres wäre - im Gegensatz zur Drohung durch die Gegenseite - eine *Bedrohung* i.S.d. StGB und damit in jedem Fall eine Straftat.

Also haben wir zwei Varianten:

1. Deinerseits Körperverletzung und Bedrohung.

2. Deinerseits Notwehr und Bedrohung, seitens der Gegenseite Nötigung und Körperverletzung.

Ob das mit dem Handy als Sachbeschädigung ausgeht, ist getrennt davon. Im Rahmen einer berechtigten Notwehr wärst du nicht verantwortlich für Kollateralschäden an Eigentum des Angreifers; war es hingegen keine Notwehr, dann schon.

2x Hilfreiche Antwort

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