Körperverletztung - wer ist schuld? Ich bin noch auf Bewährung und vorbestraft

26. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Christian Fleischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletztung - wer ist schuld? Ich bin noch auf Bewährung und vorbestraft

Hallo,
ich möchte euch sagen. Ich bin gehörlos, hörgeschädigt.
Am 18.02.2006 waren den Party den DEAF-BALLERMANN-PARTY 6 in Gauting veranstalten, durch den Organisation GSV München -Fußballabteilung-. Nach der Party, um 5:00 Uhr sonntags früh (19.02.2006) räumten wir den Halle auf, muss sauber werden sollen. Als mein Fußballkamerad wollte den Kleinbus, der habe ich vom Vermistung unterschrieben und verantvortlich bin, mit Mannschaft von Skopje (Mazedonien) zur S-Bahnhaltestelle in Gauting bringen. Da hat er auch selber gesagt. Da habe ich einverstanden, daß der Kleinbus geben und ca. halbe Stunde wieder zurück. Einige haben auch gesehen, was er gesagt hat. Da hat er um 5:30 Uhr losgefahren. Da wollte ich mit Jugendlichen zwischen 17 und 18 Jahre alt auch mit Kleinbus nach Hause bringen. Wir haben Geduld um 30 min zu warten. Wir räumten auf und warten so lange, daß Kleinbus nicht kommt. Ich habe große Sorgen, ob es passiert oder nicht, weil ich Kleinbus verantwortlich bin. Vielleicht dachte ich Unfall oder Polizei hat ihn erwischt. Da weiß ich es nicht mehr. Ich und einige haben ihn mehrmals SMS geschickt, wo er bleibt. Und hatte kein Antwort. Viele Jugendlichen warten und warten, mit Gepäck. ca. 7:30 Uhr müssten Jugendlichen nach Hause. Jugendlichen gehen mit Fuß in 30 min zur S-Bahn Gauting. Da habe ich große Sorgen um Jugendlichen. Und auch warten auf den Kleinbus. Mit dem Aufräumen ist alles fertig. Einige fahren nach Hause. Ich und paar Leute warten noch. Ich habe mehrmals Sorgen und nervös. Und mehrmals SMS geschickt. Da habe ich 1 Bier getrunken. Als um ca. 9.00 Uhr hat er an jemand den Sms geschickt. Er war zu Hause und geschlafen. Ohne mich zu wissen. Und um 9:30 Uhr kommt der Kleinbus wieder da, da ich 4 Stunden gewartet und gesorgt habe. Da habe ich mit ihn geschimpft, da er gute Freunde von mir war, Fußballkameraden. Da haben wir gestritten. Und dann hat er mich geschubst, da habe ich wütend und sofort an ihn zurückgeschlagen mit meiner rechter Faust an ihre linke Kopf. Da kommt den Blut von rechter Kopf. Und hat er mich den scharfes Metallscheibe mich geworfen, da der mein Gesicht vorbei war. Dann ist ruhig. Da kommt Krankenwagen, weil er den Platzwunde am rechten Kopf hat. Und Polizei war auch gewesen. Ich hatte den Promilie mit 0,36 und er hat Promilie mit 0,00.
Polizei erstellte mich als Anzeige wegen Körperverletztung.

Einige haben nicht gesehen, was passiert war. Aber einige haben gesehen, daß er mich mit Metallscheibe an meiner Gesicht vorbeiwerfen hat.

Wie sieht es aus, und wer ist schuld? Ich bin noch auf Bewährung und vorbestraft. Wie sieht es aus, was los ist?

Ich habe das Brief von Polizei bekommen, es steht aüßerere Beschuldigung, da ich ankreuzen soll.
-Rechtsanwalt
-Bericht schreiben
-Nicht zu sagen
-Geben zu
-zur Polizei gehen und sprechen
-bereits zu Bußgeld zu zahlen
....

Was soll ich antn, was ich machen soll?

Würde mich freuen, wenn sie mir schnelle Antwort schreiben können.

Grüß Christian Fleischer

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Christian Fleischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

:( , warte auf den Antwort und Tipps

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Hallo,

Dein Stil ist ein wenig gewöhnungsbedürftig, daher Dein Text auch nur schwer lesbar. Sei's drum.

Notwehr könnte in Betracht kommen, vielleicht aber auch nicht. Dies hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt Deines Schlages noch ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff andauerte oder eben nicht. Dies wird ggf. festzustellen sein.

Der Sachverhalt wäre jedenfalls so, wie Du es hier getan hast darzustellen. Die Zeugen, die Dein tatsächliches Vorbringen, wie Du schreibst, bestätigen können, sind zu benennen.

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#3
 Von 
Christian Fleischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich bin hörgeschädigte, da kann nicht gut deutsch zu schreiben. Versteh es mich bitte?

Und ich will genaues wissen, ob ich Strafe bekommen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Strafe ja oder nein?

Die Bandbreite reicht von einer Einstellung erster Klasse (§ 170 Abs. 2 StPO ), über eine Einstellung wegen Geringfügigkeit mit (§ 153 a StPO ) oder ohne Auflagen (§ 153 StPO ) bis zur Verurteilung in einer Hauptverhandlung, wobei auch in einer HAuptverhandlung eine Einstellung nach §§ 153 und 153 a StPO möglich ist. Wenn Dir ein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht, dessen tatsächliche Voraussetzungen in einer HV als gegeben angesehen werden, hat ein Freispruch zu erfolgen.

Fazit: Angaben zum Fortgang des Verfahrens lassen sich ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts, der Einlassungen der Zeugen, des Geschädgten nicht machen.

Ggf. wäre für Dich ein Besuch bei einem Anwalt, der auch Akteneinsicht beantragen könnte, das Mittel der Wahl.

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#5
 Von 
Christian Fleischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich bin zurzeit Bewährung, wegen 1. gefährlichen Körperverletztung, kann man Chance, daß es Freispruch ist?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Einen Freispruch halte ich eher für unwahrscheinlich. Das 'Schubsen' des anderen kann kaum einen rechtswidrigen Angriff darstellen, der einen Faustschlag in der von Ihnen geführten Intensität rechtfertigt. Notwehr liegt hier aus meiner Sicht nicht vor.

Ob eine Opportunitätsentscheidung getroffen wird (Einstellung des Verfahrens gem. § 153 , 153a StPO ) liegt im Ermessen des Staatsanwalts. Dieses ist bei Ihren Vorstrafen aber auch nicht allzu wahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Christian Fleischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es Urteil geht, kann es möglich zur Gefängnis oder? Oder? Wie sieht es aus?
Soll ich mit RA empfohlen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Kaffeesatzleserei im Vorfeld eines Strafverfahrens ist recht unergiebig. Der Ausgang eines Hauptverfahrens ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Z.B. vom Ausmaß der Schädigung bei Deinem Kontrahenten, von Deinem Auftreten in einer evtl. Hauptverhandlung, von Vorstrafen, von einer evtl. Neigung zu Gewaltdelikten etc. Nicht zuletzt dürfte von Interesse sein, was bei der vorangegangenen Verurteilung wegen gef. KV herausgekommen ist.

Ich wiederhole meine Empfehlung, die Sache mit einem Anwalt (Akteneinsicht!) zu besprechen, der ggf. gem. § 140 Abs. 2 StPO als PVert. bestellt werden könnte

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

offenbar steht Christian doch gerade unter Bewährung wegen einer gef. KV. Das sieht mir nicht gerade nach einer idealen Ausgangslage für eine Einstellung aus. Da Christian danach fragte: Ja, das könnte zu einer Aufhebung der Bewährung führen - muß es aber nicht zwingend. Wie thosim schon schrieb: Ab zum Anwalt!

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Christian Fleischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann es auch den Entschuldigungsbrief schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Na ja, so ein >> Entschuldigungsbrief << kann nie schaden. Gleichwohl solltest Du den Eindruck vermeiden, daß der Anstoß dazu von Deinem Anwalt gekommen ist. Du kannst die Sache ja mal mit Deinem Verteidiger besprechen, dieser wird die wesentlichen Eckpunkte eines solchen Schreibens benennen können, anschließend solltest Du in Deinen eigenen Worten eine Entschuldigung finden können. Vielleicht wäre auch ein Besuch bei dem >> Opfer << zwecks Entschuldigung angezeigt. Letztlich geht es nur darum Pluspunkte für die Hauptverhandlung zu sammeln, da angesichts Deiner einschlägigen Voreintragungen eine nicht unerhebliche Strafe wahrscheinlich ist.

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