Körperverletzung Bedrohung Beleidigung

10. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
nCo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Körperverletzung Bedrohung Beleidigung

Hallo.

Ich habe einen STrafbefehl erhalten wegen dieser 3 Sachen.
Dabei hab ich nur aus notwehr gehandelt, aber im strafbefehl steht das ich angefangen bzw. zugeschlagen habe und sich daraus eine schlägerei entwickelte.

4 zeugen vom geschädigten sind befragt worden aber meine zeugen nicht, die auch am tatort dabei waren.

was sollte ich am besten machen.
Vielleicht Akteneinsicht?

Wenn ich die Strafe zahle kann der Geschädigte noch Schmerzensgeld verlangen?
Es liegen 3 Monate zwischen Tat und Strafbefehl.

Wenn ihr Fragen habt postet bitte

mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

was würde Ihnen denn Akteneinsicht nützen? Der Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Wenn Ihnen das Urteil also nicht paßt, tun Sie genau das und erwähnen darin, daß Sie den Beweisantrag auf die Ladung der Zeugen X und Y stellen. Und ja, Schmerzensgeld kann der Geschädigte auch noch fordern - das ist unabhängig vom Strafprozeß.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Richtig.

Wir haben übrigens kein Parteienverfahren. Es gibt also keine Zeugen vom Geschädigten oder vom Angeklagten. Es gibt hier nur Tatzeugen.

Woher wissen Sie denn, wer alles vernommen wurde, wenn Sie die Akten nicht kennen?

Sie können gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb der genannten Frist bei Gericht eingegangen sein (also nicht Poststempel oder sowas). Dann gibt es eine Hauptverhandlung. Sie können "Ihre" Zeugen ja benennen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

@ wastl,

der TE wird wohl die Zeugen meinen, die im Strafbefehl aufgeführt sind.

Gruß vom mümmel



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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Naja, er spricht von "befragt". Das kann alles heißen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nCo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe mich geäußert und darin auch meine zeugen angegeben aber diese wurden nicht befragt, daraufhin folgte nur ein strafbefehl.
der geschädigte hat laut strafbefehl 4 zeugen

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