Körperverletzung Geldstrafe - Einberechnung Gehalt Partner

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anonym2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung Geldstrafe - Einberechnung Gehalt Partner

Guten Tag,

mein Partner hat wegen einer Körperverletzung eine Geldstrafe von rund 1300€ bekommen. Auf dem Schreiben, welches er ausfüllen muss, sollen neben seinen Gehaltsangaben auch mein Nettoverdienst als „mit ihm Haushalt lebend" aufgeführt und mit Nachweisen belegt werden.

Wir haben eine gemeinsame Tochter sind aber nicht verheiratet.

Kann mein Einkommen mit einberechnet evtl. sogar mitgepfändet werden? Das würde ja bedeuten ich zahle als seine Freundin seine Strafe mit ab?

Danke & Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Auf dem Schreiben, welches er ausfüllen muss, sollen neben seinen Gehaltsangaben auch mein Nettoverdienst als „mit ihm Haushalt lebend" aufgeführt und mit Nachweisen belegt werden. Und zwar zu welchem Zweck? Ratenzahlungsantrag?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anonym2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau - sorry die Info fehlte.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Okay. Also, Ihr Einkommen kann man bei der Berechnung der Ratenhöhe einbeziehen - vor allem, wenn er selbst wenig Einkommen hat. Dann zahlt er die Raten quasi vom Taschengeld. Pfänden kann man Ihr Einkommen natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anonym2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und kann ich mich dagegen wehren? Ich bin selbst noch in Elternzeit und arbeite nur 18 Std die Woche

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wogegen denn wehren? Sie müssen nichts zahlen.

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#6
 Von 
Anonym2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja doch im Endeffekt schon - wenn mein Gehalt als sogenanntes „Haushaltseinkommen" mit einberechnet wird, kann man ihm höhere Raten zumuten wie wenn er alleine für sich grade stehen müsste.
Oder denke ich jetzt falsch?

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#7
 Von 
Anonym2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja doch im Endeffekt schon - wenn mein Gehalt als sogenanntes „Haushaltseinkommen" mit einberechnet wird, kann man ihm höhere Raten zumuten wie wenn er alleine für sich grade stehen müsste.
Oder denke ich jetzt falsch?

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, aber ihm, nicht Ihnen. Er kann höhere Raten zahlen, weil er beispielsweise die Miete nicht allein bezahlen muß. Dadurch haben Sie keinen Schaden.

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#9
 Von 
Anonym2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay lieben Dank für die Antworten :-)

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