Körperverletzung? Haftstrafe?

28. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Oihg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung? Haftstrafe?

Hallo lieb 123recht.net User

Es ist folgendes passiert und ich würde gerne wissen was eurer Meinung oder eurer Erfahrung nach passieren kann.


Person A nimmt Person B ohne seine Erlaubnis während des Gehens etwas aus der Jackentasche z.B. Handschuhe. Anschließend übergibt Person A das Objekt an Person C. Person B will es zurück und geht auf Person C zu. Person C gibt es im ersten Moment nicht wieder und will es verstecken. Person B nimmt will sich das Objekt wiederhollen und kommt dann unabsichtlich zweimal mit der Hand (keine Faust) ins Gesicht von Person C. Anschließend entschuldigt sich Person B bei C und Person C hat keinen einzigen Kratzer abbekommen. Was könnt auf Person B jetzt zu kommen wenn er über 18 ist.


Danke im vorraus für die Antworten




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
kommt dann unabsichtlich zweimal mit der Hand (keine Faust) ins Gesicht von Person C


Das "unabsichtlich" wird einem wohl keiner glauben, aber natürlich hat B das Recht, die Besitzstörung notfalls auch mit (angemessener) Gewalt zu beenden.

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""

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#2
 Von 
Oihg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

War das in diesem Fall denn angemessene Gewalt?

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#3
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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