Hallo lieb 123recht.net User
Es ist folgendes passiert und ich würde gerne wissen was eurer Meinung oder eurer Erfahrung nach passieren kann.
Person A nimmt Person B ohne seine Erlaubnis während des Gehens etwas aus der Jackentasche z.B. Handschuhe. Anschließend übergibt Person A das Objekt an Person C. Person B will es zurück und geht auf Person C zu. Person C gibt es im ersten Moment nicht wieder und will es verstecken. Person B nimmt will sich das Objekt wiederhollen und kommt dann unabsichtlich zweimal mit der Hand (keine Faust) ins Gesicht von Person C. Anschließend entschuldigt sich Person B bei C und Person C hat keinen einzigen Kratzer abbekommen. Was könnt auf Person B jetzt zu kommen wenn er über 18 ist.
Danke im vorraus für die Antworten
Körperverletzung? Haftstrafe?
28. Dezember 2009
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Frage vom 28. Dezember 2009 | 12:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung? Haftstrafe?
#1
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 12:56
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 276x hilfreich)
quote:
kommt dann unabsichtlich zweimal mit der Hand (keine Faust) ins Gesicht von Person C
Das "unabsichtlich" wird einem wohl keiner glauben, aber natürlich hat B das Recht, die Besitzstörung notfalls auch mit (angemessener) Gewalt zu beenden.
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#2
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 12:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
War das in diesem Fall denn angemessene Gewalt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 16:27
Von
Status: Schüler (288 Beiträge, 49x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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