Körperverletzung - Ich zeige Reue und will mich bei dem Opfer entschuldigen, ist das strafmildernd?

30. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Anoymus1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - Ich zeige Reue und will mich bei dem Opfer entschuldigen, ist das strafmildernd?

Guten Tag zusammen,
ich schildere im Folgenden mal kurz mein Problem:
Zu mir: 18 Jahre
Nicht Vorbestraft

Wie es in meinem Alter so üblich ist geht man ja gerne ab und zu in Discotheken um zu feiern.
Ich stand also an der Theke und habe mich mit einer alten Klassenkameradin unterhalten, als ihr Ex Freund dazu kam und mich in ihrer gegenwart beschimpfte, reagierte ich zunächst mit Humor und tanzte ihn ein bisschen provozierend an ;) . Doch er ging darauf hin zum Türsteher und dieser verwies mich dann auch der Discothek. Ich war unter Alkoholeinfluss, was meine Wut auf diesen besagten "Neider" wachsen lies.
Dies lies mich zu dem Entschluss kommen, da ich eh auf meine Freunde warten musste, auch gleichzeitig auf ihn zu warten um mit ihm noch ein Wörtchen zu reden. Als er dann raus kam, wurde ich (zu meinem späteren Entsetzen) etwas handgreiflich und gab ihm einen Kopfstoß und schubste ihn zu boden. Er trug aber zu diesem Zeitpunkt keine sichtbaren Verletzungen davon.
Am nächsten Tag erfuhr ich dann von meiner ehemaligen Klassenkameradin, dass dieser mich bei der Polizei angezeigt hat und sich ein ärztliches Attest wegen einer Gehirnerschütterung beschafft.

Meine fragen im Folgenden sind nun:

1. Welche Strafe hat mich nun zu erwarten?
2. Fällt diese Straftat unter das Jugendgesetz?
3. Ich zeige Reue und bin gewillt mich bei dem Opfer zuentschuldigen, wirkt dies Strafmildernd?
4. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, bin ich dann so Vorbestraft, dass ich dies bei einer Bewerbung erwähnen muss bzw. wird mein zukünftiger Arbeitgeber Einsicht in solche Daten haben. Da ich eine Studium als Lehrer anstrebe, ist dies in irgendeiner Art und Weise hinderlich?
5. Kann es evtl. sein, dass die Anzeige fallen gelassen wird?



Mfg AH.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

1. Sozialstunden, Jugendarrest, zivilrechtl. Schmerzensgeldklage
2. Jugendgerichtsgesetz-höchstwahrscheinlich
3.Ja
4.Nein
5.Kommt auf die Tatfolgen an. Gehirnerschütterung ist nicht ohne - insofern eher nicht.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

zu 1: Läßt sich so pauschal nicht sagen. Von einer Einstellung des Verfahrens bis hin zur verurteilung ist alles drin. Mehr als ein paar Sozialstunden werden es aber kaum.

zu 2: Als 18jähriger wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Jugendstrafrecht angewendet.

zu 3: Ja, natürlich !

zu 4: Nein

zu 5: Anzeigen können NIE fallen gelassen werden. Es kann höchstens sein, daß der Anzeigenerstatter den Strafantrag zurücknimmt. Dann hängt es aber trotzdem noch an der Staatsanwaltschaft ob sie das Verfahren einstellt (mangels erforderlichem Strafantrag), oder durch Bejahung des öffentlichen Interesses das Verfahren weiterbetreibt. Letzteres ist aber unwahrscheinlich, wenn bisher keine Vorstrafen bestehen.

Gruß Justice

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#3
 Von 
Anoymus1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal.
ich habe grade mal mit meinem Anwalt telefoniert und er meinte, da er angefangen hätte mich zu provozieren, würde das aufjedenfall auch strafmildernd hinzukommen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, da ist er aber ganz schön optimistisch. Hätten Sie sofort nach seinen Provokationen reagiert, würde man das als -strafmildernde- Affekthandlung werten können. So wie es das 'antanzen' z.B. war.

Da Sie aber noch extra (trotz Rausschmiss) auf ihn gewartet haben, um ihm eine zu verpassen, glaube ich nicht dass das großartig mildernd gewertet wird.

Das ist aber halb so wild, weil es (wie die anderen schon sagten) so oder so nur einige Sozialstunden bekommen werden. GGF. holt sich die Krankenkasse die Behandlungskosten von Ihnen zurück.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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