Hallo!
Ich habe mich vor ungefähr 3 Monaten von meiner Ex-Freundin getrennt und bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ein paar Tage später wollte ich noch ein paar Sachen von mir holen. Wir bekamen Streit und waren zu dem Zeitpunkt in der Küche.
Meine Ex-Freundin stand hinter dem Küchenschrank und man konnte sie nicht sehen. Ein Freund von mir war anwesen und eine Freundin von meiner Ex.
Als der Streit heftiger wurde wollte ich sie erschrecken und habe mit einer CD in ihre Richtung geschlagen, sie aber nicht getroffen. Daraufhin hat sie mich getreten.
Ich habe sie wirklich nicht mit der CD berührt. Gestern (23.10.2003) kam ein Brief von ihrem Anwalt. In dem stand, das sie 300 Euro Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verlangt. Sie hat Zeugen angegeben.
Wie kann sie zeugen angeben wenn diese nicht gesehen haben was wirklich passiert ist?
Sowas würde ich mir sowieso nie erlauben, da ich momentan in einer finanziellen Notlage bin und mir sowas nicht leisten kann.
Wobei ich noch sagen muss, das ich während der Beziehung des öfteren von ihr geschlagen wurde und das Freunde von mir meine Verletzungen des öfteren gesehen haben. Sollte ich da eine Gegenklage stellen falls es zur Verhandlung kommt?
Körperverletzung - Sollte ich da eine Gegenklage stellen falls es zur Verhandlung kommt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
generell kann man alle möglichen Zeugen angeben, auch wenn diese in Wahrheit nichts gesehen haben. Dieses wird dann von der Staatsanwaltschaft untersucht und ermittelt. Jedoch muss die Anzeige Ihrer Ex-Freundin ja auch auf irgendeinem Sachverhaltsfundament basieren, aus der dann die Körperverletzung hervorgeht. Dass Sie rein gar nichts gemacht haben, ist aus diesem Grunde schwer vorstellbar, es sei denn, Sie werden zu Unrecht bezichtigt eine Körperverletzung begangen zu haben. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit der Gegenanzeige z.B. in Form der Falschen Verdächtigung (wenn man Sie zu Unrecht wider besseren Wissens bezichtigt), oder in Form einer Anzeige wegen Körperverletzung (wenn Ihre Ex-Freundin Sie verletzt haben sollte).
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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