Körperverletzung - Steht jetzt Aussage gegen Aussage?

3. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.08.2016 12:40:59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Körperverletzung - Steht jetzt Aussage gegen Aussage?

Mein Ex ist gestern Abend auf mich losgegangen. Er hat mich in der Haustür eingeklemmt, davon habe ich Rückenschmerzen und blaue Flecken am Bein. Außerdem hat er mich festgehalten und mir dabei den Daumen verborgen. Blau ist er nicht, aber tierisch weh. Ich habe Anzeige bei der polizei erstattet und werde morgen zum Arzt gehen. Was wird passieren?

Gleichermaßen hat er mich wohl auch angezeigt, warum weiß ich nicht, die Anzeige war noch in Bearbeitung. Steht jetzt Aussage gegen Aussage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn Sie morgen erst zum Arzt gehen, ist die Verletzung - wenn es eine gibt - schon zwei Tage alt. Entweder mal sieht dann ichts mehr oder aber man kann bequem behaupten, die Verletzung sei nachträglich entstanden.

Verletzungen lässt man sich am besten SOFORT attestieren. Daher sollten Sie überlegen, ob Sie vielleicht besser heute noch zu einem Arzt gehen.

"Aussage gegen Aussage" bedeutet nur, mal muss halt besonderen auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen achten. Wenn Sie ihn wegen Körperverletzung anzeigen, dann sind Sie Zeuge und insoweit auch ein Beweismittel. Das alleine ist aber nicht unbedingt aussagekräftig, vor allem, wenn es emotionale Belastungen zwischen den Beteiligten gibt und es außerdem keine gut attestierten Verletzungen gibt.



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"justice"

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#2
 Von 
guest-12318.08.2016 12:40:59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Außer dem blauen Fleck gibt es keine sichtbaren Verletzungen. Ich stand direkt mit der Wirbelsäule zum türrahmen, als die Tür zuflog bin ich dagegen geknallt. Ich hatte kurz atemprobleme, aber keine äußeren Anzeichen. Da wird es schwierig dem Arzt etwas nachzuweisen.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von yale am 03.10.2012 13:19

Er hat mich in der Haustür eingeklemmt

Nicht, dass es mich sonderlich interessiert, aber wie kommst du in die Tür? Da Haustüren per se nach innen aufgehen müsstest du von außen gekommen sein.

quote:
von yale am 03.10.2012 13:19

Außerdem hat er mich festgehalten und mir dabei den Daumen verborgen.
Wenn du in der Tür eingeklemmt warst, dann kamst du von außen und wolltest nach innen was er verhindern wollte. Warum sollte er innen stehend dich festhalten? Das würde ja nur gehen wenn du von innen nach außen wolltest und er dich daran hindern wollte.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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