Körperverletzung - Strafmaß ?

13. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
nisR
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - Strafmaß ?

Hallo an alle,

ich leg einfach mal direkt los. Im letzten Jahr bin mit jemandem, mit dem ich schon länger Stress habe in einer Discothek aneinanter geraten. Nach wilden Beschimpfungen und schubsereien ist mir der Kragen geplatzt und ich habe einmal zugeschlagen. Derjenige behauptet es wäre mit einem Glas gewesen, ich bin der Meinung dass es nicht so gewesen ist. Allerdings war ich auch stark betrunken und durch die vielen verschiedenen Versionen weiß ich nicht mehr was wirklich geschehen ist. Nun meine Frage: Sollte es daraufhin laufen dass ich "verurteilt" werde in der Annahme dass ich mit einem Glas geschlagen habe (Außer einer kleinen Narbe unterm Auge sind keine Schäden geblieben). Ich bin nicht vorbestraft und auch nie auffällig gewesen. Zum Tatzeitpunkt war ich gerade Frisch (3 Monate) 18. Was könnte mich im schlimmsten Fall erwarten ? Muss ich mit einem Eintrag ins Vorstrafenregister rechnen oder wie wird sowas beim ersten Delikt in der Regel gehandhabt ?

Ich danke schon einmal vielmals für Antworten.

Gruß,
nisR




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Wenn Du nicht vorbestraft bist, wird es keine Strafe in einer Höhe geben, die ins BZR oder Führungszeugnis kommt. Schlimmstenfalls hast Du wohl mit Jugendarrst zu rechnen. Vielleicht regt die Staatsanwaltschaft auch den Täter/Opfer Ausgleich an.

http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/91/TaeterOpferAusgleich.pdf

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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