Körperverletzung - Was hat seine Falschaussage für eine Gewichtung?

19. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
novi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - Was hat seine Falschaussage für eine Gewichtung?

Guten Tag. Ich erleutere kurz die Sache.
Vor knapp zwei Jahren habe ich, sehr betrunken und nach sehr langen gegenseitigen Beleidigungen, meinem Gegenüber eine Platzwunde an der Augenbraue durch einen Faustschlag zugefügt. Dies geschah im Bus.
Anschließend habe ich mich sofort freiwillig nach hinten gesetzt und habe einen größeren Umweg in Kauf genommen, da ich frühzeitig den Bus verlassen habe um einer weiteren Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen. Mein Opponent war auf diese wohl noch aus. Weiter hat er vor der Polizei die Aussage gemacht das er nicht beleidigt hätte, dies wird aber vor Gericht bezeugt werden. Es ist meine erste Vorladung der Polizei (ausgenommen mit 14 beim Süssigkeiten klauen erwischt worden). Die Beleidigungen waren von mir aus Teils rasisstischer Art, heisst er ist etwas dunkler und hat leichte Schlitzaugen. Allerdings ist einer meiner Zeugen der selbe Typ sowie einer meiner engsten Freunde. Strafbefehl lautet 25 Tagesätze für Beleidigung und 30 für Körperverletzung. Beläuft sich auf 1800 €. Einspruch wurde sofort hingenommen.
Allerdings bin ich zur Zeit der Gerichtsverhandlung und schon ca. 6 Monate arbeitslos, ALG1. Werden die Tagessätze geringer? Was hat seine Falschaussage für eine Gewichtung? Womit kann ich rechnen wenn ich geständig bin, was ich vorhabe. Kann mir jemand etwas helfen, ich bin sehr aufgeregt und habe etwas Angst vor dem Ungewissen. Nehmt mir doch bitte diese ;) . Ich will keine Beschönigungen, ich hätte gerne eine Antwort mit der ich arbeiten kann.
MfG novi

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Mich würde interessieren wann bitte der Strafantrag gestellt wurde, denn 2 Jahre von Tat bis Anklageerhebung scheint mit doch sehr lang zu sein. Vielleicht könnte der Strafantrag gem § 77 b StGB nicht fristgerecht gestellt sein, es sei denn die Staatsanwaltschaft hat das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
novi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft hat das öffentliche Interesse bejaht. Der Strafantrag besteht schon länger, hat sich jedoch alles sehr lange hingezogen, mit inbegriffen drei Terminverschiebungen von meiner Seite aus, teilweise um mehrere Monate.
Ich war zum Tatzeitpunkt übrigens 22 Jahre alt und bin es immer noch.

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#3
 Von 
novi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls es überhaupt jemanden interessiert. Ich habe 5 Monate á 80 Euro bekommen, die Anklage wegen beleidigung ist fallen gelassen, die Tagessätze wegen Körperverletzung halbiert. Mein Anwalt hat ganze Arbeit geleistet.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich habe 5 Monate á 80 Euro bekommen


was ist denn das für eine Strafe? Stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch??

*kratzamkopf*

justice

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ Justice
Vielleicht ist irgendeine Reform an uns vorbei gegangen ;)

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das wird es sein. ich bin aber beruhigt, daß Du diese Strafe auch nicht kennst :)

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#7
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

vielleicht fünf Monate lang jeden Monat 80 Euro (Ratenstrafenbewilligung?) ?

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das wäre möglich.

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#9
 Von 
novi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jap, 400 Euro, 5 x 80. Ich war jedoch auch Extra arbeitslos für den Termin, sonst wären es 1200 Euro gewesen. Ab Montag gehts wieder los haha.

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hoffentlich geht die StA in Berufung.

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