Antwort vom 24.2.2021 | 00:29
Von Status: Praktikant (548 Beiträge, 653x hilfreich)
Geldstrafe in Abhängigkeit von seinem Einkommen. Wobei auch Jugendstrafrecht angewendet werden könnte. Daher schwer zu sagen. Dass (vermutlich) beim Jugendrichter angeklagt wurde, sagt darüber noch nichts aus.
Eine andere Frage ist, ob wirklich schon feststeht, dass es zur Hauptverhandlung kommt. Dazu hätte der Freund schon vorher eine Anklageschrift erhalten sollen. Wird vielleicht erst die Hauptverhandlung beantragt?
Hat jemals jemand von Ihnen schriftliche Angaben gemacht? Oder überhaupt noch Angaben gemacht, nachdem Sie damals im Krankenhaus waren?
Meiner Meinung nach hat der Freund gewisse Chancen, da freigesprochen zu werden. Das hängt davon ab, was Sie der Polizei ganz genau mitgeteilt hatten (oder wie sich das jetzt darstellt). Und davon, was Sie jetzt aussagen würden. Nicht unbedingt ist "ich habe angefangen ihn zu kneifen" die für den Freund günstigste Aussage. Die für ihn günstigste Aussage könnte vielmehr eine gar nicht erfolgende Aussage sein. Das ist etwas problematisch, da Sie eigentlich zur Aussage verpflichtet sind. Eine Ausnahme davon wäre hier schwierig aus dem Hut zu zaubern, auch wenn ich zwei "gewagte" Ideen hätte.
Die Ideallösung besteht vielleicht darin, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ich würde durchaus meinen, dass Sie dieses Problem (wenn Sie mit ihren Aussagen sehr vorsichtig sind) vielleicht auch alleine lösen könnten. Es kann aber auch gut sein, dass Sie sich dort verplappern werden (bzw. den Sachverhalt zwar zutreffend, aber ungünstig darstellen). Hier im Forum kann Ihnen niemand dazu weitere Hinweise geben, da es sehr darauf ankommen könnte, was schon in der Akte steht.
Der Anwalt wäre natürlich teuer. Theretisch könnten Sie (bzw. der Freund) auch ohne Anwalt da reingehen.
Das mit dem "besonderen öffentlichen Interesse" überrascht nicht so sehr. Damit kann der Fall angeklagt werden, auch wenn Sie selber das nicht wollen. Manche Staatsanwälte machen das standardmäßig, wenn es um "häusliche Gewalt" und/oder einen Knochenbruch geht.