Körperverletzung Zeugin

20. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lindo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung Zeugin

Hallo,

Vor zwei Jahren wurde ich von einem unbekannten Mann mitten auf der Straße geschlagen. Er hat mir mit mehreren Faustschlägen auf den Kopf gehauen, daraufhin habe ich meinen Kaffee auf ihn geschüttet, weil ich nicht wusste wie ich mich sonst selbst schützen soll. Irgendwann sind dann andere Personen dazwischen gegangen und ich hab sofort die Polizei alarmiert. Der Mann wurde festgehalten, bis die Polizei kam. Auf die Frage wieso er mich geschlagen hat, hat er salopp geantwortet 'weil du eine ****** Türkin bist'. Ich habe natürlich Anzeige erstattet. Der Mann wurde mitgenommen und ich würde ins Krankenhaus gebracht. Alle ärztlichen Berichte habe ich der Polizei übergeben. Zwei Monate später habe ich einen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil sie den Mann nicht mehr finden können.
Zwei Jahre später, habe ich einen Ladung zum Gericht bekommen, um als zeugin gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung auszusagen. Meine Frage ist jetzt: handelt es sich um meine Verletzung oder handelt es sich um einen anderen Fall und ich soll nur Aussagen, weil der Mann mich auch schon mal verletzt hat?

-- Editiert von Moderator am 20.04.2020 16:45

-- Thema wurde verschoben am 20.04.2020 16:45

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Abgesehen davon, dass das nichts mit Arbeitsrecht zu tun hat, das wirst Du herausfinden, wenn Du Deine Zeugenaussage machst.

wirdwerden

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#2
 Von 
Bluemchenwiese
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei einem Körperverletzungsdelikt wird die Staatsanwaltschaft zum Kläger. Du wirst dann "nurnoch" als Zeuge aufgerufen. Also es ist gut möglich, dass diese Vorladung genau deinen Fall behandelt.

Meistens wird man nicht als Zeuge vorgeladen, ohne Zeuge von irgendeinem Geschehen gewesen zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Lindo):
handelt es sich um meine Verletzung oder handelt es sich um einen anderen Fall und ich soll nur Aussagen, weil der Mann mich auch schon mal verletzt hat?


Ersteres ist höchstwahrscheinlich, letzteres aber auch nicht undenkbar.

Steht in der Zeugenladung ein Aktenzeichen? Wenn ja, wie lauten die letzten 2 Ziffern (nach dem / ) ? Entsprechen die dem Jahr in dem Deine Sache stattfand? Also z. b. /18 für 2018?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.04.2020 16:56

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Bluemchenwiese, man wird als Zeuge vorgeladen, wenn man als Zeuge in Betracht kommt. Es gibt auch indirekte Zeugen, allein aus einer Vorladung zu schliessen, um was es geht, das ist schon sehr mutig.

wirdwerden

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