Körperverletzung Nachbarin?

20. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
magooo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung Nachbarin?

Hallo,

gestern hat beim spielen meine Tochter (10 Jahre) eine Nachbarin mit der ich gerade gesprochen habe angerempelt. Bei dem Gespräch ging es um eine unsinnige Forderung von ihr ich sollte nicht mehr den öffentlichen Parkplatz vor ihren Haus nutzen weis sie da Parken will und sie so ihr Auto immer im Blick hat. Das ist jetzt nur nebensächlich und soll nur klarmachen daß ich zu dieser Frau kein gutes Verhältnis habe.

So nun rempelt meine Tochter nun die Nachbarin an, diese holt nun aus und schlägt meiner Tochter mit der Flaschen hand ins Gesicht.
Ich war von dieser Situation so geschockt das ich dieser Frau leider mehrfach meine Faust (3 mal) ins Gesicht schlagen musste, wie ich heute mitbekommen habe zog sie sich einen Nasen und einen Kieferbruch zu.

Gilt dies noch als Selbstverteidigung oder Verteidigung meiner Tochter, ich bin jetzt 40 Jahre alt und es ist das erste mal ich jemanden Geschlagen habe. Aber dieser „Angriff auf meine Tochter" hat mich sehr geschockt und ich stand eigentlich neben mir als ich meine Nachbarin geschlagen habe.

Kann ich noch Straffrei aus dieser Sache rauskommen?
Ist es Sinnvoll Die Nachbarin wegen Körperverletzung meiner Tochter anzuzeigen?

Danke

Martin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich fürchte, Ihre Schläge sind nicht mehr durch Notwehr (bzw Nothilfe) gerechtfertigt.

Die Schläge stellen sich daher als Körperverletzung dar. Die massiven Folgen (Nasen- und Kieferbruch) kommen erschwerend hinzu.

Wenn die Nachbarin Strafantrag stellt, werden Sie sich wegen dieser Tat verantworten müssen. Wenn Sie aber nicht vorbestraft sind und auch unter Berücksichtigung der Umstände, daß die Tat eine Reaktion auf die Schläge gegen Ihre Tochter war, denke ich, spricht viel für eine insgesamt milde Bestrafung (Geldstrafe? trotzdem läßt sich natürlich nichts genaueres vorhersagen.

Selbstverständlich können Sie die Nachbarin wegen der Schläge auf Ihre Tochter ebenfalls Anzeige und Strafantrag stellen. Obwohl eine Ohrfeige mit der flachen Hand nicht immer eine Körperverletzung darstellt, so sind die Voraussetzungen zur Bejahung einer Körperverletzung bei einem 10jährigen Kind doch deutlich niedriger anzusetzen.

Gruß Justice

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Kann justice hier nur zustimmen.

Eine Nothilfesituation hätte nur dann bestanden, wenn noch ein gegenwärtiger Angriff vorgelegen hätte, wenn weitere Schläge in Bezug auf die Tochter unmittelbar bevor standen.

Aber selbst dann, wäre ein dreimaliger Faustschlag ins Gesicht wohl nicht die erforderliche Verteidigung gewesen.

Die Verletzungen, die Sie verursacht haben, darf man nicht einfach runterreden.

Halte hier auch eine Geldstrafe für den wahrscheinlichsten Ausgang.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

:schock:

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