Körperverletzung am Briefkasten

4. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kesler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung am Briefkasten

Hallo,

ich mache mir seit einiger Zeit um folgenden fiktiven Fall meine Gedanken:

Mieter A stiehlt Mieter B Briefe aus dem Briefkasten in einem Mietshaus. Mieter B sieht nach einiger Zeit keine Alternative mehr, als seine Briefe durch Rasierklingen auf der Innenseite des Briefkastens zu schützen. Mieter A verletzt sich daraufhin schwer am Handgelenk beim erneuten Versuch die Briefe zu entwenden. Mieter A verklagt Mieter B wegen Körperverletzung und Schadensersatz.

Ist Mieter A im Recht?

Bonus: Welche anderen (Rechts-)Optionen hätten Mieter B zur Verfügung gestanden?

Beste Grüße
Kesler

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Grundsätzlich liegt eine Körperverletzung vor (zumindest der bedingte Vorsatz, einen möglichen Briefdieb zu verletzen, ist vorhanden).

Dann wäre die Frage, ob ausnahmsweise Notwehr gegeben ist.

AFAIK ist strittig, ob Notwehr auch in Abwesenheit durch automatisierte oder gar, wie hier, immer vorhandene Abwehrmechanismen ausgeübt werden kann.

Wenn man das hingegen bejaht, haben wir:

* Gegenwärtiger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (+)

* Körperverletzung Abwehr des Angriffs (+)

* Maßnahme geeignet, Angriff zu beenden (+)

* Maßnahme ist keine Notwehrüberschreitung (+) (anders könnte es z.B. bei einer Selbstschußanlage aussehen)

Ergo Notwehr.

Man könnte nun noch darüber streiten, ob es bei einer nicht unmittelbaren, sondern vorinstallierten "Notwehrinstallation" notwendig ist, potentielle Angreifer auf das Vorhandensein hinzuweisen.

Dies könnte hier ja geschehen, ohne den Schutzzweck zu verfehlen (das Wissen um das Vorhandensein hilft dem Angreifer nicht, seinen Angriff erfolgreich durchzuführen).

Auch weise ich darauf hin, daß die schöne Idee sehr schnell eine Lücke aufweisen kann - was machst du, wenn der Nachbar behauptet, er habe versehentlich einen Brief an einen anderen Nachbarn in deinen Briefkasten geworfen und wollte ihn wieder herausholen? Dann hat es sich schon wieder mit der Vorab-Notwehr...

Ich würde sowas also in jedem Fall lassen, das Risiko ist zu groß.

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Welche anderen (Rechts-)Optionen hätten Mieter B zur Verfügung gestanden?


Briefkasten heimlich überwachen; Briefe mit diesem Pulver bestreichen, das man nicht mehr abgewaschen bekommt etc. B braucht ja nur einen eindeutigen Beweis, daß A der Briefdieb ist, dann kann er straf- und zivilrechtlich vorgehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Das gibt es auch diese hübschen Patronen die gut haftende Farbe verspritzen beim öffnen...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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