Körperverletzung aus Notwehr, Anzeige machen?

15. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
K.C.Luke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung aus Notwehr, Anzeige machen?

Guten Tag!

Ich habe zuerst das Forum durchgewälzt bin aber leider auf kein passendes Bsp. für meinen Fall gestoßen.

Gestern morgen wurde ich von einem Familiemitglied um Hilfe gebeten. Nach dem Eintreffen am Ort des Geschehens wollte ich den Sachverhält klären, mir wurde auch gleich die Tür geöffnet. Leider kam es nicht zur verbalen Klärung sondern begann sofort mit einem Gerangel. Wobei ich von einer Person gewürgt wurde. Darauf schlug ich diese Person aus Affekt ins Gesicht. Worauf die Person von mir abließ und zu Boden fiel. Ich brach mir dabei meine Hand und fügte der Person eine erhebliche Prellung und Platzwunde über dem Auge zu.
Ich entfernte mich umgehend vom Ort des geschehens.
Die andere Person rief die Polizei und nannte denen meinen Namen.

Ich habe im Krankenhaus keine Angaben zum Verletzungshergang gemacht.
Heute habe ich mit der anderen Person bereits telefoniert und wir haben uns Gegenseitig entschuldigt. Wir einigten uns das ich keine Anzeige mache und er seine zurückzieht.

Nun meine Frage:
Kann er dieses überhaupt machen? Da er ja Verletzt ist muß ja seine Versicherung aufkommen und die werden versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen.

Ist es besser, wenn ich auch gegen ihn eine Anzeige mache. Ich halte nicht viel von diesem gegenseitigem angezeige und da ja beide Seiten einen Schaden haben ist es ausgeglichen. Ich möchte in diesem Fall nur auf Nummer sicher gehen, da ich weiß das er bereits bei einem Anwalt war.

Danke für die Hilfe.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die strafrechtliche Seite und die zivilrechtliche sind grundsätzlich getrennt zu betrachten. Sie können natürlich eine Anzeige erstatten. Aber wenn nicht einer von beiden schon massiv strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, würden die Verfahren eingestellt werden, denn Körperverletzung ist ein sog. relatives Antragsdelikt, was bedeutet, dass eine Strafverfolgung stattfindet, wenn entweder ein Strafantrag vorliegt und/oder das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung angenommen wird. Dazu besteht aber kein Anlass, wenn die Beteiligten selbst schon kein Interesse haben bzw. angeben, sich geeinigt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen