Körperverletzung durch Kinderlärm?

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)
Körperverletzung durch Kinderlärm?

Hallo,

durch den Beitrag hier *Telefonische Belästigung* stellt sich mir eine interessante Frage, insbesondere hinsichtlich § 223 StGB .

Familie A bewohnt eine Wohnung, Familie B bewohnt die Wohnung direkt darüber. Familie B besteht aus 9 Personen, darunter 7 Kindern, drei davon bis Kindergartenalter. Insbesondere letztere belästigen Familie A zu jeglicher Zeit extrem mit Trittschall, Klopfgeräusche durch Spielen (Fussball in der Wohnung etc.) und Lärmen. Ruhezeiten (Mittags, Feiertags, Sonntags, Nachts) werden nicht eingehalten.

Familie A hat alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, für Ruhe zu Sorgen, ohne Erfolg. Behörden und Polizei sind machtlos, da es sich hierbei um Störung von Kindern handelt, die angeblich geduldet werden muss.

So weit, so gut. Nur ist es nicht einzusehen, dass diese Kinder nicht zur Ruhe ermahnt werden, wenn bspw. Schlafenszeit ist.

Familie A verfügt über eine Bescheinigung des örtlichen Krankenhauses über eine vorübergehende Einweisung in die Psychiatrie, da ein Familienmitglied Suizidgedanken hatte und hat, da es dieser Stress-Situation nicht mehr gewachsen ist und bei weiteren alltäglichen Ereignissen extrem empfindlich reagiert.

Die Hausärztin von Familie A bemüht sich derzeit, dem besagten Familienmitglied eine Bescheinigung auszustellen, dass es wiederholt zu Arbeitsausfällen und psychischer Überbelastung aufgrund dieser Lärmbelästigung gekommen ist.

Frage: würden diese Punkte ausreichen, um Familie B wegen Körperverletzung zu verklagen?


Gruss Joey

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Da zumindest die Kinder im Kindergartenalter noch nicht schuldfähig sind, kommt insofern eine Strafbarkeit natürlich nicht in Betracht. In Betracht käme daher allenfalls eine Strafbarkeit der Eltern nach §§ 223 , 13 StGB - das hielte ich aber (vorsichtig gesagt) für eine gewagte Konstruktion... Ich denke daher, dass strafrechtlich hier keine Möglichkeiten bestehen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das sehe ich auch so.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Tja, das Kind als Waffe......

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Fröhliche Kinder sind das Schönste, was es gibt.
Ich allerdings würde eher im Zelt im Wald wohnen als in einer Wohnung mit 7 Kindern über mir.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich kann auch keine Strafbarkeit erkennen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.454 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen