Hallo,
durch den Beitrag hier *Telefonische Belästigung* stellt sich mir eine interessante Frage, insbesondere hinsichtlich § 223 StGB
.
Familie A bewohnt eine Wohnung, Familie B bewohnt die Wohnung direkt darüber. Familie B besteht aus 9 Personen, darunter 7 Kindern, drei davon bis Kindergartenalter. Insbesondere letztere belästigen Familie A zu jeglicher Zeit extrem mit Trittschall, Klopfgeräusche durch Spielen (Fussball in der Wohnung etc.) und Lärmen. Ruhezeiten (Mittags, Feiertags, Sonntags, Nachts) werden nicht eingehalten.
Familie A hat alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, für Ruhe zu Sorgen, ohne Erfolg. Behörden und Polizei sind machtlos, da es sich hierbei um Störung von Kindern handelt, die angeblich geduldet werden muss.
So weit, so gut. Nur ist es nicht einzusehen, dass diese Kinder nicht zur Ruhe ermahnt werden, wenn bspw. Schlafenszeit ist.
Familie A verfügt über eine Bescheinigung des örtlichen Krankenhauses über eine vorübergehende Einweisung in die Psychiatrie, da ein Familienmitglied Suizidgedanken hatte und hat, da es dieser Stress-Situation nicht mehr gewachsen ist und bei weiteren alltäglichen Ereignissen extrem empfindlich reagiert.
Die Hausärztin von Familie A bemüht sich derzeit, dem besagten Familienmitglied eine Bescheinigung auszustellen, dass es wiederholt zu Arbeitsausfällen und psychischer Überbelastung aufgrund dieser Lärmbelästigung gekommen ist.
Frage: würden diese Punkte ausreichen, um Familie B wegen Körperverletzung zu verklagen?
Gruss Joey
Körperverletzung durch Kinderlärm?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da zumindest die Kinder im Kindergartenalter noch nicht schuldfähig sind, kommt insofern eine Strafbarkeit natürlich nicht in Betracht. In Betracht käme daher allenfalls eine Strafbarkeit der Eltern nach §§ 223
, 13 StGB
- das hielte ich aber (vorsichtig gesagt) für eine gewagte Konstruktion... Ich denke daher, dass strafrechtlich hier keine Möglichkeiten bestehen.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Das sehe ich auch so.
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Tja, das Kind als Waffe......
Fröhliche Kinder sind das Schönste, was es gibt.
Ich allerdings würde eher im Zelt im Wald wohnen als in einer Wohnung mit 7 Kindern über mir.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ich kann auch keine Strafbarkeit erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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