Körperverletzung /gef. Körperverletzung

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schwimmer09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung /gef. Körperverletzung

Hallo,
ich habe ein Problem! Es kam zu einem Vorfall mit meinem Ex-Freund! Wir gerieten nach einem Discoabend derart in Streit was sich schon Wochen vorher ankündigte weil er nicht mehr auf meine Bedürfnisse eingegangen ist etc.! Ich wurde so rasend, das ich auf ihn losgegangen bin, ihn mit der Hand 3 - 4 mal auf den Kopf gehauen habe und ihn in den Schwitzkasten genommen habe und etwas zugedrückt habe! Nach dem Vorfall ist er am nächsten Tag ins KH gegangen und hat sich untersuchen lassen! Eine Schädelprellung wurde festgestellt! Daraufhin hat er mich angezeigt und Strafantrag gestellt! Ein paar Tage später wurde dieser aber wieder zurückgenommen! Dennoch habe ich eine Vorladung von der Polizei erhalten wegen "gefährlicher Körperverletzung" sollte ich eine Aussage machen! Diese habe ich verweigert und einen Anwalt genommen! Ich weiss das die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt! Nun kam die Akte zu meinem Anwalt! Die Staatsanwaltschaft hat aus der gef. KV nur noch Körperverletzung angekreuzt, aber durchgestrichen das es einen Täter-Opfer-Ausgleich geben soll! Wir haben meine Aussage auf Papier gebracht und abgeschickt und beantragt die Sache einzustellen!

Jetzt zu meinen Fragen:
Da mein Ex ja den Strafantrag zurückgezogen hat und die StAschaft jetzt nur KV aufgeschrieben hat, darf dann trotzdem noch weiter ermittelt werden weil es ja keinen Strafantrag mehr gibt, nur noch seine Aussage die er nochmals wiederholen musste?
Wird so eine Sache wohl vor Gericht landen oder wird die Sache eher eingestellt?

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Und ja ich weiss auch das ich ein Fehler gemacht habe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Da mein Ex ja den Strafantrag zurückgezogen hat und die StAschaft jetzt nur KV aufgeschrieben hat, darf dann trotzdem noch weiter ermittelt werden weil es ja keinen Strafantrag mehr gibt, nur noch seine Aussage die er nochmals wiederholen musste?


Ja, auch einfache Körperverletzung ist kein absolutes Antragsdelikt, dh. ein Strafantrag ist nicht zwingend notwendig. Die StA kann auch das öffentl. Interesse an der Strafverfolgung bejahen und damit den Strafantrag ersetzen. Hat Ihr RA Ihnen das nicht erklärt?

quote:
Wird so eine Sache wohl vor Gericht landen oder wird die Sache eher eingestellt?

Meine Glaskugel ist leider in der Reperatur ;) Als Zwischending zwischen den beiden geannten Alternativen ist i.Ü. auch ein Strafbefehl möglich, also ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung. Also weder Einstellung noch Gericht.



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