Körperverletzung: lohnt sich ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch?

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alphabeta1994
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung: lohnt sich ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch?

Hallo,

Ich schildere hier kurz den Ablauf eines Ereignisses dass mir vergangenes Wochenende widerfahren ist.

Ich war recht stark alkoholisiert (laut Angaben der Polizeit 2.2 Promille). Ich war sehr wütend und das musste irgendwie raus... im Affekt habe ich dann ein Kraftfahrzeug beschädigt (Spiegel abgetreten). 2 Passanten (ein Pärchen) haben mich darauf angesprochen und die Polizei verständigt.. und mich angehalten zu warten bis sie eintrifft. Ich habe eingewilligt zu warten bis die Polizei eintrifft. Während wir auf die Polizei warteten hat die Junge Frau ständig auf mich eingeredet was für ein schlechter Mensch ich sei und was mir einfallen würde (was ich gut nachvollziehen kann). Sie hat damit aber nicht aufgehört und ist ständig um mich rumgelaufen und ist mir sehr nahe gekommen was mir unbehagen bereitet hat.. ich habe etwas mit ihr herumdiskutiert und sie hat mich wirklich bewusst und auf provokanteste Art und Weise gereizt. Ihr Freund war am Telefon und hat der Polizei grob den Sachverhalt geschildert. Ich bin dann wohl etwas lauter geworden um zum Ausdruck zu bringen dass ich die Forderung (auf die Polizei zu warten) doch erfülle und dass sie mich in Ruhe lassen soll mit ihren hektischen Bewegungen und ihrer nervigen Art. Dann kam ihr Freund plötzlich aus dem Nichts und hat mir einen heftigen Schlag gegen die Schläfe versetzt mir lief viel Blut die Schläfe runter und ich wurde sehr laut und habe ihn angeschriehen.. dann traf mein bester Freund ein, der auf der Suche nach mir war weil er sich Sorgen gemacht hat und wollte wissen was passiert sei und hat ihn abgehalten mir weiteren körperlichen Schaden zuzufügen. Der Junge Mann hat dann laut den Angaben meines Freundes behauptet ich hätte seine Freundin "geschlagen" und er hätte sie nur verteidigen wollen.

Als die Polizei eintraf hat der Junge Mann behauptet er würde mich und meinen Freund wegen Körperverletzung Anzeigen. Ich wurde in die Notaufnahme eingeliefert wo meine Wunden versorgt wurden. Mein bester Freund bekam Handschellen angelegt obwohl sein Verhalten relativ ruhig und gefasst war.

es gab laut meiner Information keinen Zeugen der in meinem Interesse Aussagen kann. Es gibt vermutlich auch keinen Zeugen der bezeugen kann dass mein Freund nichts getan hat außer zu schlichten. Der Promillewert meines Freundes lag bei 1.3

In Anbetracht der Tatsache dass mein Promillewert sehr hoch war weiß ich nun nicht ob es überhaupt Sinn macht eine Anzeige zu erstatten weil ich nicht beweisen kann, dass ich mich gegenüber den beiden nicht so aggressiv verhalten habe, dass der Schlag möglicherweise gerechtfertigt wäre.

Ich würde eigentlich gerne Anzeige wegen Körperverletzung erstatten und in dem Rahmen einen Anwalt hinzuziehen.. jedoch befürchte ich das Geld das ich investiere nicht wiedersehe und gegen meine Gunsten entschieden wird. Ich habe leider keine private Rechtsschutzversicherung.

Im Laufe der nächsten Wochen erfahre ich ob ich mit bleibenden Schäden an Schädel/ Halswirbelsäule zu rechnen habe.

Kann mir trotz meines Promillewertes Recht gegeben werden, sofern keine Verletzung der beiden anderen beteiligten nachgewiesen werden kann? Lohnt sich eventuell ein Anwaltliches Erstgespräch?!

Eine private Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.

Vielen Dank im Voraus

Hochachtungsvoll R.K

-- Editiert von Alphabeta1994 am 02.10.2019 13:24

-- Editiert von Alphabeta1994 am 02.10.2019 13:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich würde eigentlich gerne Anzeige wegen Körperverletzung erstatten


Dann tu das. Einen Anwalt brauchst du dazu nicht. Den bräuchtest Du wenn dann in dem gegen Dich gerichteten Verfahren, wenn tatsächlich Anzeige erstattet wird

Zitat:
und in dem Rahmen einen Anwalt hinzuziehen..


Siehe oben...

Zitat:
jedoch befürchte ich das Geld das ich investiere nicht wiedersehe


Sicher nicht

Zitat:
Ich habe leider keine private Rechtsschutzversicherung.


Selbst wenn würde die in aller Regel nicht zahlen in dem Fall (aktive Strafverfolgung)


Zitat:
Kann mir trotz meines Promillewertes Recht gegeben werden


"Recht" bekommt man in einem Zivilverfahren. Hier geht es um Strafverfahren. Und zwar -wenn dann- um 2 verschiedene die getrennt und unabhängig voneinander zu betrachten sind. Einmal das in dem Du Beschuldigter bist und einmal um das in dem Du Geschädigter bist. Im Strafverfahren wird man (der Beschuldigte) entweder verurteilt, oder eben nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von Alphabeta1994):
Kann mir trotz meines Promillewertes Recht gegeben werden, sofern keine Verletzung der beiden anderen beteiligten nachgewiesen werden kann?

Fehlende Verletzung(en) sind kein Beweis dafür, daß Sie nicht aggressiv waren und ggf zum Schlag/Tritt/was auch immer die erzählen werden, angesetzt haben. Der Angegriffene muß nicht warten, bis der Gegner tatsächlich zugeschlagen hat, sondern er darf in Notwehr den allgegenwärtigen Angriff abwehren/unterbinden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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