Körperverletzung nach Beleidigung und Provokation

6. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.05.2022 01:10:32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung nach Beleidigung und Provokation

Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Am 1.Mai war ich mit Freunden und meiner Freundin an einem Weiher in der Nähe, wo eine kleine Feier stattfand. Dort war auch meine Ex-Freundin und einige ehemaligen Freunde von mir. Einer aus dieser Gruppe (ehemaliger Kumpel) bespritzte meine Freundin vorsätzlich immer wieder mit Bier und rempelt sie beim vorbeigehen an. Daraufhin kommt meine Freundin zu mir um mir davon zu berichten und ich beruhige Sie und sage Ihr sie solle erstmal fern von Ihnen bleiben und es ignorieren. Der besagte Typ stellt sich anschließend neben mich und spritzt mir Bier aus seiner Flasche aus nächster Nähe mitten auf die Hose. Ich fasse ihn an der Schulter, frage ihn was der ganze Mist soll und das er mich sowie meine Freundin in Ruhe lassen soll. Kurz darauf zereist er sein T-Shirt und wirft es nach mir, und macht zeichen ich solle doch kommen wenn ich mich traue und lacht mir ins Gesicht. Wieder kurze Zeit später stehen wir an einem Stehtisch mit einigen Leuten, er spritz wieder Bier in unsere Richtung und wirft einen Becher nach mir, woraufhin mir der Kragen platzt ich zu ihm rüberlaufe und sehe wie er einen Schritt auf mich zu macht, dann hab ich ihm eine gegeben und wir wurden auch schon auseinander geholt. Die Veranstalter warfen Ihn danach raus. Ich durfte bleiben, weil sie mitbekommen haben wie sehr er mich/uns provoziert hat. Er wehrte sich gegen den Rauswurf und beschimpfte mich als „dreckigen Hurrensohn" und ich solle doch rauskommen und wir würden das „klären".
Anschließend kamen Leute zu mir die mir sagten er würde draußen telefonieren um Leute anzurufen die mich zusammenschlagen sollen, es kam aber niemand. Die Höhe kommt jetzt, offenbar hat er mich nun wegen Körperverletzung angezeigt ^^. Ich denke seine Zeugen bestehen aus seiner Schwester, ihrem Freund und meiner Ex (was die Zeugenaussage ja nicht unbedingt glaubwürdiger macht).

Dennoch würde mich interessieren womit ich jetzt aus juristischer Sicht rechnen muss und was ich tun kann?

Zu meiner Person:
Ich bin 21, hatte früher schonmal eine Anzeige wegen KPVL als jemand meine Freundin angegriffen hatte. Musste damals 200€ zahlen und das Verfahren wurde dann eingestellt.

Bin echt kein gewaltbereiter Typ aber irgendwann platzt auch mir der Kragen. Alles Gefallen lassen muss man sich ja nicht.

Danke für die Antworten im Vorraus.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129089 Beiträge, 41187x hilfreich)

Zitat (von Truca):
Die Höhe kommt jetzt, offenbar hat er mich nun wegen Körperverletzung angezeigt

Zu recht, schließlich hat man die Tat ja begangen.



Zitat (von Truca):
Dennoch würde mich interessieren womit ich jetzt aus juristischer Sicht rechnen muss

Mit einem Ermittlungsverfahren.
Je nach Verlauf des Ermittlungsverfahren mit einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung.



Zitat (von Truca):
Musste damals 200€ zahlen und das Verfahren wurde dann eingestellt.

Wann genau gab es dieses Verfahren.



Zitat (von Truca):
Alles Gefallen lassen muss man sich ja nicht.

Richtig, nur wenn man falsch handelt, muss man halt auch die Konsequenzen tragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CLF
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gibt durchaus Fälle in denen Gerichte die Notwehr als Reaktion auf Provokation bejahten, vergl. Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 18.09.2013, Az. 910 Js 1195/13 48 Ds. Als Laie ohne Anwalt dürfte es aber schwierig sein dass korrekt zu argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129089 Beiträge, 41187x hilfreich)

Zitat (von CLF):
Als Laie ohne Anwalt dürfte es aber schwierig sein dass korrekt zu argumentieren.

Selbst mit Anwalt sehe ich da ein großes Problem, denn man hat durchaus milder Mittel zu wählen, wenn diese denn zur Verfügung stehen - hier standen sie zur Verfügung, aber man hat sie nicht beansprucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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