Körperverletzung nach Kneipenschlägerei

8. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.01.2020 16:14:38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung nach Kneipenschlägerei

Guten Tag,

Mir wurde am 1.12.19 als Folge einer Schlägerei das rechte Wadenbein (Weber B Bruch) und die Nase gebrochen, durch den Schlag ins Gesicht habe ich auch eine Amnesie davon getragen und kann mich daher nicht mehr an den Tathergang erinnern. Nach Aussagen des Wirtes trifft mich jedoch keinerlei Schuld. Nach meiner OP habe ich auch direkt Strafanzeige gestellt.
Jetzt habe ich von einem Bekannten gehört, dass der "Gegner" einen Anwalt dazu geholt hat und nun erzählt, ich hätte ihn provoziert.
Meine Frage ist nun, inwiefern das Auswirkungen auf mich haben kann, obwohl der Täter keinerlei Verletzungen davongetragen hat und wie das ganze mit meiner Anzeige aussieht, da ich hierzu von der Polizei keinerlei Aussagen bekomme. Soll ich selber jetzt auch einen Anwalt aufsuchen, schließlich kann der Täter selbst wenn ich ihn provoziert hätte nicht einfach zuschlagen?

Danke für eure Antworten
MfG Jonas

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Da kann ich nur schreiben, was ich schon x-mal schrieb: Keiner hier kann die Zukunft vorsehen. Das schließt auch den Ausgang von Strafverfahren ein. Und nein, Sie sollten keinen Anwalt nehmen - Sie sind im Strafverfahren gar kein Beteiligter, nur Zeuge. Wenn der Herr verurteilt ist und Sie wollen Schmerzensgeld von ihm - dann wäre ein Anwalt hilfreich. Jetzt hingegen brauchen Sie keinen.


-- Editiert von muemmel am 08.01.2020 15:47

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Joschmi23):
schließlich kann der Täter selbst wenn ich ihn provoziert hätte nicht einfach zuschlagen?
Oh doch, das kommt sogar recht häufig vor.
Hat aber mit deiner Frage nichts zu tun.

Abwarten.

Gute Besserung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von guest-12308.01.2020 16:14:38):
Jetzt habe ich von einem Bekannten gehört, dass der "Gegner" einen Anwalt dazu geholt hat


Sein gutes Recht

Zitat (von guest-12308.01.2020 16:14:38):
und nun erzählt, ich hätte ihn provoziert.


Auch das darf er, selbst als Angeklagter vor Gericht, wenn er das so empfunden hat. Glauben muss man ihm das deswegen aber nicht. Vor allem dann nicht, wenn Zeugen (z.B. Wirt) das Gegenteil aussagen.

Zitat (von guest-12308.01.2020 16:14:38):
und wie das ganze mit meiner Anzeige aussieht,


Es wird ermittelt, Zeugen vernommen und anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt, oder nicht.

Zitat (von guest-12308.01.2020 16:14:38):
Soll ich selber jetzt auch einen Anwalt aufsuchen


In dem jetzt laufenden Strafverfahren gegen den Täter ist das unnötig. Wenn es dann später darum geht Schmerzensgeld geltend zu machen, in einem Zivilverfahren, kann ein Anwalt nicht schaden.

Zitat (von guest-12308.01.2020 16:14:38):
schließlich kann der Täter selbst wenn ich ihn provoziert hätte nicht einfach zuschlagen?


Können schon ;) , dürfen in der Regel nicht. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, in denen eine Provokation notwehrfähig wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Es ist zwar kein Muss, aber empfehlenswert den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, bevor man zivilrechtliche Schritte einleitet.
Eine Verurteilung im Strafverfahren ist durchaus eine gute Basis zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

So ist es ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen