Guten Tag,
Mir wurde am 1.12.19 als Folge einer Schlägerei das rechte Wadenbein (Weber B Bruch) und die Nase gebrochen, durch den Schlag ins Gesicht habe ich auch eine Amnesie davon getragen und kann mich daher nicht mehr an den Tathergang erinnern. Nach Aussagen des Wirtes trifft mich jedoch keinerlei Schuld. Nach meiner OP habe ich auch direkt Strafanzeige gestellt.
Jetzt habe ich von einem Bekannten gehört, dass der "Gegner" einen Anwalt dazu geholt hat und nun erzählt, ich hätte ihn provoziert.
Meine Frage ist nun, inwiefern das Auswirkungen auf mich haben kann, obwohl der Täter keinerlei Verletzungen davongetragen hat und wie das ganze mit meiner Anzeige
aussieht, da ich hierzu von der Polizei keinerlei Aussagen bekomme. Soll ich selber jetzt auch einen Anwalt aufsuchen, schließlich kann der Täter selbst wenn ich ihn provoziert hätte nicht einfach zuschlagen?
Danke für eure Antworten
MfG Jonas
Körperverletzung nach Kneipenschlägerei
Notfall oder generelle Fragen?
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Da kann ich nur schreiben, was ich schon x-mal schrieb: Keiner hier kann die Zukunft vorsehen. Das schließt auch den Ausgang von Strafverfahren ein. Und nein, Sie sollten keinen Anwalt nehmen - Sie sind im Strafverfahren gar kein Beteiligter, nur Zeuge. Wenn der Herr verurteilt ist und Sie wollen Schmerzensgeld von ihm - dann wäre ein Anwalt hilfreich. Jetzt hingegen brauchen Sie keinen.
-- Editiert von muemmel am 08.01.2020 15:47
Oh doch, das kommt sogar recht häufig vor.Zitatschließlich kann der Täter selbst wenn ich ihn provoziert hätte nicht einfach zuschlagen? :
Hat aber mit deiner Frage nichts zu tun.
Abwarten.
Gute Besserung!
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ZitatJetzt habe ich von einem Bekannten gehört, dass der "Gegner" einen Anwalt dazu geholt hat :
Sein gutes Recht
Zitatund nun erzählt, ich hätte ihn provoziert. :
Auch das darf er, selbst als Angeklagter vor Gericht, wenn er das so empfunden hat. Glauben muss man ihm das deswegen aber nicht. Vor allem dann nicht, wenn Zeugen (z.B. Wirt) das Gegenteil aussagen.
Zitatund wie das ganze mit meiner Anzeige aussieht, :
Es wird ermittelt, Zeugen vernommen und anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt, oder nicht.
ZitatSoll ich selber jetzt auch einen Anwalt aufsuchen :
In dem jetzt laufenden Strafverfahren gegen den Täter ist das unnötig. Wenn es dann später darum geht Schmerzensgeld geltend zu machen, in einem Zivilverfahren, kann ein Anwalt nicht schaden.
Zitatschließlich kann der Täter selbst wenn ich ihn provoziert hätte nicht einfach zuschlagen? :
Können schon , dürfen in der Regel nicht. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, in denen eine Provokation notwehrfähig wäre.
Es ist zwar kein Muss, aber empfehlenswert den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, bevor man zivilrechtliche Schritte einleitet.
Eine Verurteilung im Strafverfahren ist durchaus eine gute Basis zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.
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