Körperverletzung oder versuchter Mord ??

25. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kasseler82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung oder versuchter Mord ??

Hallo hab da mal nen problem ,

war heute bei meiner mutter auf kaffee und kuchen eingeladen haben auf dem balkon mit meinem onkel gesessen und uns unterhalten als plötzlich von oben wasser den balkon runter kam die kleinen von den mitbewohnern spielten mit wasser weil die eltern nicht mit denen vor die tür gehn naja assipack halt ...sry wegen des kraftausdruck
wir haben uns das ne zeit mit angeschaut aber das wasser wurde immer mehr also hat mein onkel mal hochgerufen und gefragt ob das jetzt hier nen schwimmbad werden soll da kam aufeinmal die mutter der kinder raus und fing an rumzu schmipfen aber nicht mit den kindern sondern an uns bla bla meine mutter wäre ne schlampe usw da ist mir schon fast der kragen geplatz aber meine mutter hat gesagt ich soll ruhig bleiben was ich dann auch tat naja die mutter der kinder setzte sich dann auf den balkon und fing an mit sich selbst zu reden oder mit den kinder kp sie beschimpfte also als meine mutter weiter , naja wir sind dann in die wohnung weil meine mutter ziehmlich krank ist sie nahm ne beruhigungstablette und wollte sich ins bett legen ...
mein onkel und ich sind dann nach hause gefahren als ich zu hause angkommen war hatte ich schon so ein ungutesgefühl ,plötzlich klingelte mein skype am pc ne konferenz mein dad(der im ausland lebt) und meine mutter da war mir sofort klar da muss was passiert sein .. mein dad sagt mir das sie mit steinen und flaschen beworfen wurde und das überall blut ist ich hörte sie nur im hintergrund weinen , hab dann zu mein dad gesagt das er mit ihr weiter telefonieren soll und ich sofort zu ihr fahre meine ma meinte das die polizei schon informiert sei. als ich dann bei ihr ankam lag sie schon im krankenwagen. bin dann kurz zu ihr in den krankenwagen und sie meint das die von oben das waren und das die polizei schon wieder weg sei nachdem sie den vorfall aufgenommen haben ( wo leben wir den hier da nehmen die drecksbullen nicht mal den typ mit ) sie haben auch in der zeit wo wir telefoniert haben und bis zum eintreffen der polizei die scherben im hof fast besietigt . was wird nun mit dem passieren der den stein geworfen hat ??? die bullen meinten das das auf aussage gegen aussage rauskommen wird !! was gleubt ihr ?? sie wurde mit 7 stichen am kopf genäht ,die flasche und der stein wurden von dem typen vom balkon aus der ersten etage geworfen , das ist doch versuchter mord in meinen augen??

Danke an alle die dies gelesen haben

-- Editiert am 25.04.2011 07:07

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ein versuchter mord liegt sicher nicht vor. Dazu müsste der Werfer die Absicht gehabt haben, deine Mutter zu töten. Das wird man kaum nachweisen können.

Aber natürlich liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, welche ja auch immerhin mit einer Mindestsstrafe von 6 Monaten bedroht ist.

Ich würde dringend empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Sollte die Tat nachweisbar sein, gibt es natürlich auch Schmerzendgeldansprüche.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Ein versuchter mord liegt sicher nicht vor. Dazu müsste der Werfer die Absicht gehabt haben, deine Mutter zu töten.

Absicht muß nicht unbedingt sein, es reicht auch Dolus eventualis. Der wird gemeinhin als "billigendes Inkaufnehmen" des tatbestandlichen Erfolgs (hier Tod des Opfers) umschrieben; die genaue Definition ist aber ziemlich umstritten. Insofern ist die Grenze zwischen (lebens-) gefährlicher KV und versuchtem Mord eher fließend.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

@Kasseler82

*naja assipack halt*
*( wo leben wir den hier da nehmen die drecksbullen nicht mal den typ mit )*
*die bullen meinten das*

Wer im Glashaus sitzt. Schliesse ich von Deiner Wortwahl auf Dein soziales Verhalten bist Du nicht besser als die Typen die über Deiner Mutter wohnen.

Abbu


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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Absicht muß nicht unbedingt sein, es reicht auch Dolus eventualis.
Ja.
Und dann wenden wir uns mal der obergerichtlichen Rechtsprechung zu versuchten Tötungsdelikten zu. Danach gibt es die nämlich praktisch nicht. Es scheitert regelmäßig daran, dass der Täter die weitere Tatausführung (nämlich die Tötung) aufgegeben hat und es bei der gef. KV beließ.

Zur Sache:
Ich würde, wie justice empfohlen hat, ebenfalls zu einem Rechtsanwalt raten.
Da zu erwarten ist, dass es zivilrechtliche Forderungen geben wird und auch eine ganze Reihe von Personen beteiligt sind, die noch dazu emotional nicht unbedingt von Selbstbeherrschung geprägt sind, ist es unbedingt ratsam, etwas Sachlichkeit zu bewahren.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Und um wastls Ausführungen zu ergänzen :

Selbst wenn der Stein sie getötet hätte, ein von wastl beschriebener Rücktritt also ausscheidet, würde der BGH sicher mit seiner Hemmschwellentheorie kommen und den Vorsatz verneinen.
Und Mord? Nein,nein,nein. Das wird nach BGH Ansicht so restriktiv ausgelegt, dass es kein niedriger Beweggrund , sondern lediglich eine Affekttötung wegen der "Beleidigung" war.
Ich mag den BGH
-----------------
"1 Stern für die Wahrheit .
5 Sterne für "alles wird gut, keine Sorge""

-- Editiert am 30.04.2011 18:47

1x Hilfreiche Antwort

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