In der Schulzeit wurde ich von einer ganzen Tätergruppe angegangen. Ich wurde beleidigt, verleumdet, sexuell genötigt, mir wurde nachgestellt und übel nachgeredet. Ich habe viele Ausgrenzungserfahrungen machen müssen, war die meiste Zeit alleine und es war einfach eine furchtbar grausame Zeit. Infolge des jahrelangen Mobbings habe ich eine schwere Depression mit schlimmen Suizidgedanken entwickelt. Eine richtige Depression zu haben ist etwas anderes als mal traurig zu sein. Sie erdrückt dich, schneidet dir die Luft ab, bringt dich dazu dir selbst zu schaden. Mir war immer zum schreien zumute, weil ich dieses Loch inmitten meiner Bauchgegend mit nichts füllen konnte. Jeder Tag war furchtbar, jeder Tag war eine Last, auch nachdem ich von der Schule gegangen bin ist die Depression nicht abgeklungen. Das nur um Verwechslungen mit einfachen Verstimmungen vorwegzunehmen.
In Österreich sagt die Rechtssprechung eindeutig, dass eine schwere Körperverletzung bei schwerer Depression gegeben ist. Wie aber ist die Situation in Deutschland? Eigentlich sollte der folgende Gesetzestextauszug ja zutreffen?
Zitat:"Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. "
Der Strafrahmen im StGB ist mit dem Jugendstrafrecht deckungsgleich. Dennoch kann ich mir selbst nicht vorstellen, dass die Strafe so hoch bei Schülern ausfallen kann. Mich mit jemand zu vergleichen, der/die sein/ihr Sinnesorgan verloren hat, vermag ich nicht, selbst wo meine Depression langanhaltend ist. Sie ist trotzdem schlimm genug, dass sie mich komplett in die Isolation getrieben hat und es bis heute schwierig ist wieder Vertrauen zu meinen Eltern aufzubauen.
Kann ich damit rechnen, dass wenn ich die Täter wegen schwerer Körperverletzung anzeige, es zu einem Gerichtsverfahren kommt? Wie stuft ihr den Gesetzestext ein? Im Internet findet sich bei der Suche zu "Mobbing Straftaten" eine Liste, die die einfache Körperverletzung einklammert. Zu "Depression schwere Körperverletzung" findet sich hingegen nichts. Mir scheint es fast so, als ob es bisher keinen solchen Fall gegeben hat, weil die meisten einfach froh sind diese Zeit überstanden zu haben. Für mich aber ist es damit noch nicht getan..
Und bitte seht von Empfehlungen zur Therapie ab. Ich weiß, dass ich an meinen Glaubenssätzen arbeiten muss, von langfristig negativen Konsequenzen, wenn ich nicht handle etc. - ich hab das alles gelernt und bin immer noch ambulant angebunden.
-- Editiert von DominikGX am 01.09.2020 00:33