Körperverletzung - so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen?

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Error808
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen?

Hallo,
Mir ist am letzten Wochenende folgendes passiert:
Ich ging mit einem Freund zusammen zu einer öffentlichen Party in einer Halle hier bei uns in der Stadt. Als wir ugf. 50 Meter von der Halle entfernt waren wurden wir grundlos von jemandem "angemacht", haben uns aber nicht im geringsten provozieren lassen, sondern haben unseren Bogen um diese Person nur vergrößert. Als wir bereits an ihm vorbei waren bekam ich plötzlich einen einen heftigen Schlag gegen mein rechtes Ohr. Wir haben uns so schnell wir konnten vom Acker gemacht und sind Richtung Halle gerannt. Als wir die ersten Schritte gerannt waren, kamen wir an einem Zweiten Kerl vorbei der wohl zu der ersten Person gehörte und der gab meinem Freund noch 2 Schläge mit.

Nun was das ganze noch wesentlich ärgerlicher macht, aber wohl nicht viel dazu beizutragen hat:
Als wir nach unserem kurzen Sprint dann an der Halle ankahmen standen da bereits 3 oder 4 Streifenwagen, aber die Polizisten hatten sichtlich nichts zu tun (keine aufgebrachte Menge o.Ä.), also sind wir zu dem Ersten, den wir gesehn haben, gegangen, haben ihm von der Begebenheit erzählt, wo die Leute wohl grad langlaufen und dass die Leute wohl nur höchsten 100 Meter entfernt die Straße entlang laufen. Seine Reaktion war ein Lachen und er sagte, das einzige was wir tun könnten wäre eine Anzeige zu erstatten, die dann aber wohl eh fallen gelassen werden würde. Jaja die Polizei dein Freund und Helfer!

Aufgeregt hat mich das ganze schon, aber ich habs weggesteckt.. es tut halt nur ein bischen weh. Allerdings musste ich jetzt feststellen, dass ich auf dem rechten Ohr einen ziemlich starken Tinitus hatte. Ich werde nun so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Sollte ich tatsächlich bleibende Schäden davontragen will ich auf jeden Fall, dass der Typ dafür blechen muss.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, wenn die Anzeige, wie der überaus nette Polizist bereits meinte, wohl fallen gelassen wird.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass mein Kollege und ich ziemlich angetrunken waren. Ich wäre wohl nichtmehr in der Lage die Person zu identifizieren, was aber auch eher daran liegen mag, dass ich auf den Boden geguckt habe, damit der Typ möglichst wenig Grund hat sich provoziert zu fühlen. Mein Kollege meinte, er würde die Person erkennen, wenn er sie sähe.
Zudem hatten die 2 Typen noch 2 weitere Personen dabei, die vor Gericht dann wohl auch lügen würden.

Ich bin mir ziemlich unsicher und werde jetzt erstmal die Diagnose vom Ohrenarzt abwarten.

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Naja, Sie könnten ja nur eine Anzeige gegen 'Unbekannt' erstatten, da Sie die Personen ja nicht kennen. Die Personen müßten also ermittelt werden, was nur mit Polizeimitteln relativ unmöglich ist. Es gäbe also gar niemanden, gegen den überhaupt ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden könnte. Das würde in der Tat dazu führen, dass die Sache nach einigen Wochen -mangels Täter- eingestellt würde. Es sei denn, die Personen würden Ihnen nochmals -zufällig- begegnen und Sie könnten dann -diesmal nüchtern- die Personalien von der Polizei feststellen lassen.

Dann würde ein Strafverfahren gegen diese Personen eingeleitet, dass evtl. (und das meinte der Polizist) mangels öffentlichem Interesse eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen würde. Ob öffentliches Interesse gegeben ist, weiß man im Voraus nicht. Normalerweise eher nicht bei einfachen Körperverletzungen. Falls die Personen aber ggf. bereits vorbestraft sind, oder evtl. sogar unter Bewährung stehen, könnte auch öffentliches Interesse gegeben sein, und die Sache würde dann durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Falls nicht, müßten Sie wie gesagt Privatklage einreichen. Dafür müßten Sie -als Kläger- allerdings die Kosten (auch die der Gegenseite) vorlegen. Wenn Sie gewinnen, müßte die Gegenseite die kompl. Kosten tragen. Dumm ist es nur, wenn die Gegenseit nicht zahlungsfähig ist (z.B. ALG II - Bezieher). Dann bleiben Sie trotzdem, dass Sie gewonnen haben, auf den Kosten sitzen.

Das Verhalten der Polizisten war natürl. so nicht in Ordnung. Wobei das sicherlich an Ihrer Alkoholisierung lag und ggf. der oft damit einhergehenden mangelnden Fähigkeit zum 'sachgerechten Vortrag' ;) . Aber O.K. ist das Verhalten trotzdem nicht. Zumindest die Personalien der Leute hätten die Beamten festellen können/müssen.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Error808
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Naja, dass ich der Person nochmal zufällig über den Weg laufe ist extrem unwahrscheinlich und dann müsste auch noch besagter Freund von mir dabei sein, damit er ihn erkennen könnte. Es ist echt traurig, dass solche Leute mit ihrem Gehabe auch noch durchkommen. Wer weiß was passiert wäre, wenn wir nicht weggerannt wären.

Der Vortrag beim Polizisten war der meines Kollegens und der kann sich (zumal er nicht wirklich viel getrunken hatte) sehr gewählt ausdrücken. Ich find es ist eine Frechheit, dass der Polizist uns nur belächelt hat. Alleine die Aufnahme der Personalien, wie Sie schon schreiben, hätte mir als Anzeigenerstetter enorm weiter geholfen.

Sei es drum.. damit muss ich mich dann wohl abfinden :(

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#3
 Von 
Capt. Chaos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 7x hilfreich)

Schade das Ihr nicht die Dienstnummer und den Namen des Polizisten aufgeschrieben habt.Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde hätte das doch sicher gereicht, die Faulheit der Polizisten soll ja nicht noch belohnt werden. Ist das nicht sogar unterlassene Hilfeleistung? oder gilt das nur wenn die Beamten dabeigestanden hätten? :???:

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

Strafvereitelung trifft es wohl eher. Im Übrigen weigern sich Polizisten mitunter auch dann, wenn man stocknüchtern auf ihrer Dienststelle auftaucht, eine Anzeige aufzunehmen...In dem Fall empfehle ich die Ankündigung, die Anzeige dann eben bei der Staatsanwaltschaft einzureichen, samt Schilderung der Weigerung. Das reicht dann gewöhnlich, um eine Bereitschaft zur Anzeigenaufnahme herzustellen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Error808
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Lässt sich die Dienstnummer nicht noch im Nachhinein herausfinden? Der Vater einer Bekannten von mir arbeitet zufällig bei der Polizei. Die werd ich dann mal fragen.

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#6
 Von 
Capt. Chaos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 7x hilfreich)

Schade eigentlich das man dem Freund und Helfer mit der Staatsanwaltschaft drohen muss um zu seinem Recht zu kommen.
Und dann wundern sich diese Jungs und Mädels warum sie so einen guten Ruf haben :bang:

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