Hallo zusammen,
ich habe vor 6 Wochen per Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung gestellt.
Habe dazu nun Fragebögen ausgefüllt und zurückgeschickt.
Ich weiß, dass der Verursacher einen Anwalt hat, da er über einen Anwalt mir ein Hausverbot für sein Grundstück erteilt hat (was mich nicht interessiert, warum sollte ich sein Grundstück betreten?).
Nun frage ich mich nur ob ich auch einen Anwalt nehmen sollte?
Mir geht es nicht darum möglichst viel rauszuholen oder so, ich möchte nur dass jemand der sowas tut "bestraft" wird.
Wäre es ratsam einen Anwalt zu nehmen um gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein?
Zusatzfrage: Wie wird das nun weitergehen? Kommt da irgendwann eine Ladung für eine Verhandlung oder so (falls man dies überhaupt generell beantworten kann).
Bin in sowas total unerfahren, daher sorry wenn ich irgendwie blöde Fragen stelle
Körperverletzung und Beleidigung, brauche ich einen Anwalt?
15. März 2024
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Frage vom 15. März 2024 | 15:50
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 15. März 2024 | 16:34
Von
Status: Weiser (17869 Beiträge, 6030x hilfreich)
Bei einer Strafanzeige wirst du gar nichts rausholen!ZitatMir geht es nicht darum möglichst viel rauszuholen :
Bei einer Strafanzeige geht es nur darum den Täter zu bestrafen.
Nein, dazu brauchst du keinen Anwalt. Wozu denn auch?
Anders sieht es evtl. aus wenn du eine Zivilklage anstreben würdest.
#2
Antwort vom 15. März 2024 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (33990 Beiträge, 17647x hilfreich)
Kommt da irgendwann eine Ladung für eine Verhandlung oder so (falls man dies überhaupt generell beantworten kann). Vielleicht - derlei Bagatelldelikte werden aber oft im (schriftlichen) Strafbefehlsverfahren abgehandelt. Und natürlich kann auch schlicht eine Nachricht über die Einstellung des Verfahrens kommen.
Nein, dazu brauchst du keinen Anwalt. Wozu denn auch? Völlig richtig - die Seite des Anklägers wird vom Staat vertreten - daher der Name Staatsanwalt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. März 2024 | 22:54
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 342x hilfreich)
Also ich bleibe ja ein Verfechter des 403 StPO in Fällen, wo er dienlich sein kann und der Zivilgerichtsbarkeit zusätzlichen Aufwand erspartZitatBei einer Strafanzeige wirst du gar nichts rausholen! :

#4
Antwort vom 16. März 2024 | 08:42
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke euch, Thema ist verstanden
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