Körperverletzung vs. Notwehr

24. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)
Körperverletzung vs. Notwehr

Guten Tag,
bin angeklagt wegen KV : Hatte im Dez 06 als GF einer Disko (Türsteher fehlte) einen Störenfried des Hauses verwiesen. Seine Kumpels protestierten vor dem Ausgang. Ich kündigte bereits an, die Polizei zu rufen, weil der Betr. auf d. Aufforderungen seiner Freunde, nicht zu zahlen, reagierte. Plötzlich und unvermittelt schrie mich einer der Leute, so laut und inhaltlich so abartig an, dass mir regelrecht schlecht wurde (er drohte auch: wisse ja, wo ich wohne usw.; wurde sogar von Einem zu Ruhe und Zurückhaltung gemahnt) und ich ihn aber nun ebenfalls des Hauses verwies. Keiner reagierte, doch Gäste wollten hinein bzw.hinaus, denen einer dieser Leute aber fortwährend den Durchgang versperrte. Trotz sachlicher und wiederholter Aufforderung tat sich nichts, also schob ich den Blockierer hinaus und sagte, dass ich auf sein Geld verzichten wolle, doch er jetzt endlich rausgehen soll. Seine Kumpels folgten mir und ausgerechnet der o.g. Verbalagressor stürmte heran und schrie "Ich bring Dich um!" ich lies vom "Blockierer" ab und drehte mich herum, hatte keinen Zweifel mehr, dass er gleich Ernst machte und gab ihm affektiv zwei Ohrfeigen. Unbeabsichtigt : durch die Erste fiel sein Kopf vermutlich zur Seite, so dass die Zweite (ganz unmittelbar) seine Nase erfaßte-Nasenbeinbruch... seine Anzeige 1 Monat später ... Strafbefehl 1.660,00€ ... Einspruch ... nun HV mit Vorwurf ... hätte nach (sinngem.) "unbedeutendem" Wortgefecht mit der Faust zugeschlagen. Gechädigter und Freunde streiten alles ab. Ich habe alle angezeigt, nun auch wegen Verleumdung.
Habe nur 3 Zeugen, die seine Drohungen bestätigen. Eine Suchanzeige brachte bisher (es waren sehr viele Leute dort!) leider nichts.
Sein Schuldbewußtsein liegt via dessen Lüge auf der Hand, doch die Anklageschrift macht richtig Angst : eine wichtige Zeugin von mir wurde nicht benannt, dafür ALLE seiner Zeugen (4 ...).
Mir fehlte das Rückrat nicht, eine Schuld einzugestehen und dafür gerade zu stehen, doch ich schlug weder jemals mit der Faust, noch gab ich irgendeinen Anlaß mir verbal und drohend derart zu begegnen, dass ich tatsächlich dachte, dass er mich jetzt schlagen würde als er mir dazu nachstürmte.Bin wie gelähmt, ob der Vorwürfe. Heute weiß ich, Angst und Agressivität liegen nahe beeinander. Ich hätte nur weglaufen können, um dem Konflikt auzuweichen. Die Ohrfeigen wurden nur von seinem Kumpels, weil erst hinter der Treppenhaustür geschehen, gesehen, jedoch obendrein noch zum Faustschlag umgedeutet.

Was kann ich noch tun, zu beweisen dass meine Erwartungshaltung gar keine andere sein konnte, als sein Angriff. Er war wirklich, wie ein Besessener in seinem schäumenden Auftritt (was er ja-bisher glaubhaft!- abstreitet ...)

Bin für jeden Tip dankbar!
Viele Grüsse und Danke ... Thilo

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36 Antworten
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#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob sie tatsächlich ohne eigenen Anwalt in die HV gehen wollen. Sie können so z.B. keine vollständige Akteneinsicht erlangen und auch nicht wirklich erfahren, was die Zeugen denn polizeilich ausgesagt haben.

Sie können natürlich auch beantragen, ihre weitere Zeugin zu hören.

Letztlich ist die Beweiswürdigung Sache des Gerichts. Das Gericht kann ohne weiteres zur Auffassung gelangen, dass sich 3 oder 4 Zeugen zusammentun um sie zu belasten. Es kommt nicht auf die Zahl der Zeugen an sondern auf die Überzeugung des Gerichts.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nehmen Sie sich einen Anwalt. Ein Anwalt kann in der Hauptverhandlung besser Widersprüche etc bei den Aussagen herausarbeiten, als Sie das können. In diesem Fall ist ein Anwalt dringend zu empfehlen.

quote:
eine wichtige Zeugin von mir wurde nicht benannt


Das ist kein Problem. Sie können die Frau ja immernoch benennen. Am besten bringen Sie sie einfach zur Hauptverhandlung mit und beantragen spontan ihre Vernehmung. Das wird das gericht nicht ablehnen.

quote:
Mir fehlte das Rückrat nicht, eine Schuld einzugestehen und dafür gerade zu stehen,


Wenn Ihre sachverhaltsdarstellung stimmt, haben Sie sich nicht strafbar gemacht, da Sie sich auf Notwehr berufen können. Notwehr darf man auch schon verüben, wenn der Angriff noch nicht begonnen, aber unmittelbar bevorsteht. Selbst wenn kein Angriff folgen sollte, kann der Anwalt immer noch darstellen, daß Sie sich im sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum befunden haben. Das würde zu einer Straffreiheit führen.

quote:
hätte nur weglaufen können, um dem Konflikt auzuweichen.


Genau das kann man aber nicht von Ihnen verlangen. Es gilt der alte Spruch 'Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen'.

Zusammenfassung: Anwalt aufsuchen !!

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#3
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank zunächst. Ich hatte versäumt, zu bemerken, dass ich selbstverständlich einen Anwalt beauftragt habe. Daher kenne ich ja nun auch die Haltungen meiner Verfahrensgegner.
Bisher habe ich selbst immer wieder Gedanken und Anregungen eingebracht. Ich bin Dipl.-Kfm. und habe auch daher durchaus ein bestimmtes Rechtsgefühl, aber eben keine Erfahrungen mit solchen Dingen, wie diesem hier.
Mein Rechtsanwalt wird all das tun, was hier geraten wird.
Aber vielleicht, gibt es weitere Ansätze. Zur Zt. hängen z.B. eben jene Zeugenaufrufe im Hause aus. Diese Idee stammt von mir ....
Die Vorwürfe dieser Leute machen mir richtig Angst.
Ich habe sogar schon mit einer Detektei gesprochen. Aber man sah sich nicht im Stande dem Betreffenden sich dergestalt zu nähern, dass man ihm bewußt dessen Einlassung auf die Wahrheit, oder wenigstens Teilen davon, abringen könnte. (Ich dachte, vielleicht gäbe es da kriminalitische Tricks für welche die Justiz weder Zeit noch Geld hat). Die Verzweifelung läßt mich eben völlig unruhig. Es ist einfach so demütigend-diese Lügen, welche letztendlich die Anklage stützen. Diese Unverforenheit der Leute. Auch der damalige Ermittler sagte, dass er so gegensätzliche Zeugenvernehmungen noch nie gemacht hätte ... .

Thilo

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#4
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich nochmal :
ich habe nun erfahren, dass der Geschädigte ein Student ist, aus guter Familie kommt und im sonstigen Leben offenbar ein recht anständiger Mensch ist. Ihm scheint die bevorstehende HV nicht gänzlich angenehm zu sein, obwohl er Strafanzeige erstattete. Er weiß aber ganz genau, dass seine ausdrücklichen Falschaussagen mich auf den Anklagestuhl brachten (für ihn ein "Erfolg").
Wird im Gerichtsaal aber festgestellt, dass er, wohlmöglich bis dahin sogar noch das Gericht, belogen hat, welche Konsequenzen drohen ihm dann?
Ich erwäge im Vorfeld der HV ihn dazu einmal schriftlich ins Gewissen zu reden und ihn im Namen Gottes und der Gerechtigkeit dazu aufzufordern, die Wahrheit zu sagen.
Einerseits beflügelt mich die Kenntnis über seinen Status und seine sonstige Erscheinung zu solchen Überlegungen, andererseits weiß ich natürlich um die Scham und das damit verbundene Schuldbewußtsein des Mannes, welche sich vielleicht eben durch seine Umgebung so schwer überwinden läßt, (vielleicht ist es auch oder zzgl. der Frust wegen der kaputten Nase?).
Was auch immer ihn in jener Nacht geritten haben mag : Drogen, Frust aus anderen Gründen-er weiß ja ganz genau, wie es tatsächlich war.
Also, was halten sie davon.

Thilo

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn der Anzeigeerstatter bisher falsch ausgesagt hat, sitzt er in der Zwickmühle.

Bleibt er bei seiner Falschaussage, macht er sich wegen (un)eidlicher Falschaussage sowie falscher Verdächtigung strafbar.

Korrigiert er seine Aussage, bleibt die falsche verdächtigung immer noch stehen. Er macht sich also in jedem Fall strafbar.
Trotzdem ist eine wahre Aussage für ihn das beste, da dies eindeutig das kleinere Übel ist.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ihn dazu einmal schriftlich ins Gewissen zu reden

Würde ich persönlich nur in Abstimmung des Inhalts mit dem eigenen Anwalt machen. Es könnte nach hinten losgehen, wenn womöglich eine harmlos gemeinte Formulierung auch als 'Beteiligte unter Druck setzen' gelesen werden kann.

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#7
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke wiederum.

Vorangestellt noch eine präzisierende Frage :Hat sich der Mann bereits durch seine außerordentlichen Falschaussagen bei der Polizei schuldig gemacht? (Meine daraus folgende Verleumdungsanzeige gegen ihn wurde in dieser Woche eingestellt. Begründung : Er sage anderes aus und ist noch nicht vorbestraft. Es stehe jedoch nicht in Abrede, dass bei der HV ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Mannes herauskäme.)

Mein Schreiben an den Mann ist bereits geschehen. Ich habe darin ausdrücklich bemerkt, dass dieses keinen spekulativen Druck zum Inhalt hat, sondern er nochmals sorgfältig die Konsequenzen, seiner Falschaussagen abwägen solle, wenn letztlich doch die Wahrheit herauskäme. Schließlich könne ich von keinem meiner Zeugen erwarten oder verlangen, dass sie sich ausgerechnet für mich des Meineides schuldig machen (deren Vereidigung werde ich aber unbedingt anstreben!).
Ich baue auf seinen Grips, damit der Streß halb so groß wird. Es ist für mich demütigend, auf der Anklagebank zu sitzen und durch ihn, wie ein Psychopath hingestellt zu werden, nachdem er selbst damals regelrecht durchgedreht ist.
Die HV kann man so kaum abwenden, aber schnell zu einem Ende bringen, wenn der Mann Einsicht übt.
Bin gespannt, wie er reagiert.

Viele Grüsse
Thilo

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#8
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Thilo

Ich denke, dass das Verfahren mit einem Freispruch endet, da ja anscheinend die ganzen Zeugen zum Clan Deines Gegners gehören. Wenn es jetzt natürlich neutrale Zeugen geben würde, wäre die Sache schon schwieriger. Ich persönlich war mal in einen Verkehrsunfall verwickelt. Es ging um angebliche Rotlichtmißachtung als Unfallursache. Die Antrag gegen sah nicht weniger als alle fünf Fahrzeuginsassen des Unfallgegners und dazu noch einen der beiden Polizisten vor, welche den Unfall aufnahmen. Neutrale Zeugen gab es keine. Die Gerichtsverhandlung endete dann mit Freispruch, da die Ausagen der 5 Insassen als eine gewertet wurde und der Polizist auch nicht dienlich sein konnte, da er vom Unfallhergang nichts gesehen hatte. Also wird schon werden.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

da die Ausagen der 5 Insassen als eine gewertet wurde

Eher ungewöhnlich. Wahrscheinlicher ist, daß die Aussagen durch offenbares 'aufeinander abstimmen' nicht als glaubwürdig angesehen wurden.
Ist also letztlich auch eine Einzelfallfrage.

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#10
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@ Mareike

Am Schluß galt halt eben Aussage gegen Aussage. Und das die fünf vorher die Aussagen abgestimmt hatten dürfte ja klar gewessen sein. Der einte sagte damals sogar meine Ampel hätte rot gezeigt, obwohl dass das gegnerische Fahrzeug meinen 180 Crad gegenüberstand.

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#11
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo teure Forumsfreunde,
nachdem ich dem Anschuldigendem nun ins Gewissen geschrieben habe (s.o.), hat dieser sich mit Eingang 11.Mai 07 einen Nebenkläger hinzugezogen, der ggü. dem Gericht nochmals ausdrücklich die Vorwürfe einer vorsätzlichen KV erhebt, d.h. er geht in zynischster Form den Weg der Konfrontation konsequent weiter (was ich nicht hoffte!).
D.h. dann aber auch, dass er (und seine Leute?)seinen RA belogen haben muss, oder?
Ohne mein Schreiben hätte er seine Zwickmühle vielleicht nicht einmal erkannt, denn sich plötzlich noch den Anwalt zu nehmen, scheint kein anderer Ausdruck dafür zu sein.
War mein Schreiben an den Geschädigten nun vollkommen nachteilig? Ich habe nichts zu verbergen und mich darin natürlich auf die Tatsachen bezogen, die der Verfahrensgegener ja selbst am besten kennt.
(Anmerkung : Der RA des Mannes wollte eine Terminaufschiebung bei Gericht erwirken, welches jedoch nicht stattgab, da lange genug Zeit dafür war, wie es in der entspr. Begründung hieß.

Viele Grüsse von Thilo aus DD

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#12
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Entschuldigung : Es war nicht das Gericht, dass die Terminverschiebung ablehnte, sondern mein RA, welcher der Terminverlegung mittels seines Schreibens und seiner entspr. Begründung engegentritt.
Der Termin zur HV steht ja bereits seit 20.04.07 fest. Der nun hinzugezogene Nebenkläger erklärte aber, am Verhandlungstag im Urlaub zu sein.
Einen Nebenkläger kann der Anschuldigende vor der HV ja jederzeit benennen, denke ich, aber steht dem Nebenkläger überhaupt ein Anspruch auf Terminverlegung unter bekannten Gesichtspunkten zu?

Viele Grüsse

Thilo

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#13
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Miteinander,

die Kumpels hielten zusammen wie Pech und Schwefel. Dass sie das Gericht belogen, sollte jeder bemerkt haben! Es war ein Albtraum : Veriteilung zu Geldstrafe wegen vorsätzlicher KV!
Die Richterin in der Urteilbegründung wörtlich ua. : *Wenn der Betr. auf Sie zustürmt und dies auch mit hochgezogenen Armen (all das kam sogar heraus!)brüllt *Ich bringe Dich um!*, hätten sie doch erst einmal warten können, was passiert, bevor Sie ihm eine Ohrfeige geben.* ...
Wo bleibt dann mein Racht auf mindestens putative Notwehr? Vorher wurde der Typ ja sogar noch von seinem Begleiter von einem Angriff auf mich zurückgehalten (wofür sich die Vorsitzende leider nicht interessierte).

Viele Grüsse

ThiloDD

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#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wo bleibt dann mein Racht auf mindestens putative Notwehr?

Gerade putative Notwehr ist ein heikles Tierchen, auf das es kein 'Recht' in dieser allgemeinen Form gibt.
Das berühmte 'Ich dachte, der zieht gleich ein Messer' hat schon viele Leute vor den Kadi gebracht.
Es wird immer auf den Einzelfall abgestellt und gerade bei einem Türsteher (der sicherlich körperlich und/oder in Sachen Kampfsportbeherrschung dem normalen Gast weit überlegen ist) harte Maßstäbe angelegt.

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#15
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

@Mareike
Heisst das, ich als Kampfsportler muss mich erst vermöbeln lassen, bevor ich mich wehren darf? Ich war nicht in der Situation wie Thilo, aber wenn einer auf mich zurennt und schreit "ich bring dich um", dann warte ich doch nicht erst ab! Ein messer ist in bruchteilen einer sekunde gezogen und dann brauch ich nicht mehr reagieren, dann ists gelaufen. und selbst wenn der angreifer nur zuschlägt, riskiere ich durch das abwarten was passiert, enorme Verletzungen.

Anscheinend haben Richter und Anwälte (nicht persönlich gemeint) wohl keine Ahnung, was ein mensch einem anderen in extrem kurzer Zeit antun kann. Und dass ich Kampfsport betreibe oder Türsteher bin oder Bettnässer oder was weiss ich, kann doch nicht heißen, dass ich mich nicht mit den Mitteln wehren darf, die mir zur Verfügung stehen. Deshalb halte ich die Aussage der Richterin in Thilos Fall für absoluten Schwachsinn (Ich bring Dich um -> ok, dann wart ich mal ob du das wirklich tust)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wir wissen nicht, wie die Situation vor Ort war und wieviel davon vor Gericht durch Zeugen zu belegen war.

Die bloße Aussage 'ich bring Dich um' erlaubt natürlich noch keine 'Notwehr'. Und wie bedrohlich das Verhalten (!) des Betreffenden in der Situation war, können wir aus der Ferne nicht einschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Wenn der Betr. auf Sie zustürmt und dies auch mit hochgezogenen Armen (all das kam sogar heraus!)brüllt *Ich bringe Dich um!*, hätten sie doch erst einmal warten können, was passiert, bevor Sie ihm eine Ohrfeige geben.* ...


Wenn dieser Satz wortwörtlich auch im schriftlichen Urteil steht, sehe ich hier Chancen für eine Revision, Türsteher hin oder her.
Meines Erachtens ist hier das Notwehrrecht nicht korrekt angewendet worden.

Mit hochgezogenen Armen auf jemanden losstürmen rechtfertigt durchaus bereits eine Abwehr. Man konnte wohl davon ausgehen, dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Und eine Ohrfeige ist auch verhältnismäßig.

Allerdings sage ich das nur aufgrund der hier vorliegenden Informationen. Mareike hat natürlich recht, wenn sie darauf hinweist, dass wir hier nicht die Akten kennen und vor allem nicht die Zeugen selbst gehört haben.

Gruß Justice


-- Editiert von justice005 am 23.08.2007 11:14:47

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#18
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Okay, das verstehe ich.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Es waren ja, wie im Eingangsbeitrag nachzulesen, zwei aufeinanderfolgende Ohrfeigen. In so einem Augenblick denkt man nicht mehr. Bedauerlich, aber absolut, und selbstverständlich nicht gewollt(!), erfaßte die zweite Ohrfeige seine Nase. Die Typen sahen, dass ich darüber selbst erschrocken war, was sie sogleich auch ausnutzten.
Schlimm war auch, fiel mir später erst auf, dass eine Zeugin von mir einfach vergaß, die konkreten Gewaltandrohungen des Betr. zu beschreiben. Bei der Polizei tat sie das. Obwohl keiner (auch ich hatte es versäumt in dem Streß)die Frau dazu befragte, hieß es dann in der Urteilsbegründung, dass diese Zeugin sich hätte ja auch nicht an diese Drohungen erinnern können (sie hat sie lediglich nicht mehr bemerkt, weil sie durch anderweitige richterliche Befragung es vergaß).Von nicht gehört oder nicht erinnert kann also keine Rede sein.
Es bleibt für mich eine Farce.
Gerade als ehemaliger Security, wurde ich nachweislich mehrfach schwer verletzt, auch, weil ich wartete, was passiert ... Zahn, weg, Kopf genäht, Nase gebrochen, ... von Typen, die nicht einmal so durchdrehten, wie Betr..

Viele Grüsse

Thilo

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Noch ein quälender Gedanke :

Zur Beschreibung des Hochziehens der Arme des Heranstürmenden und heute Geschädigten, beschrieben seine Freunde dies alle gleichsam so : Es war ein Geste, die sagen sollte *Was soll das!*.
Übrigens hatte man sich zum Wortlaut des Betr. an mich nun vorher darauf geeinigt, auch ungefragt zu antworten, der Geschädigte habe so etwas wie *Ich kenne Dich!* gerufen.
In den Akten wußte davon noch niemand etwas....
Abgesehen von der Unsinnigkeit eines solchen Wortlautes ggü. einem Fremden ....
Welches Gericht/ welcher Mensch erkennt hier nicht, dass gelogen wurde, dass das Gebälk kracht ??? ... und vor allem WARUM so gelogen wird... .
Worin dann alle ganz sicher und vollkommen gleich in ihrer Beschreibung waren, war der vermeintliche Faustschlag (es hat so etwas niemals gegeben!!!).
Es war das Letzte!

Viele Grüsse

Thilo

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich denke mal, dass von einem Security-Mitarbeiter erwartet wird, dass er souveränere Methoden anwendet, als anderen die Nase zu brechen. Das ist eine Haudrauf-Methode, die nicht unbedingt nach Notwehr aussieht. Schon gar nicht bei einem (geschulten?) Security-Beauftragten.
Es ist einfach nicht glaubwürdig, ein gebrochenes Nasenbein mit 'Ohrfeigen' rechtfertigen zu wollen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Welches Gericht/ welcher Mensch erkennt hier nicht, dass gelogen wurde, dass das Gebälk kracht ?

Wenn eine Entlastungszeugin nicht brauchbar aussagt und man das auch selbst nicht in der Verhandlung korrigiert, darf man sich auch nicht beschweren, daß dem Gericht nicht alle Fakten zur Verfügung standen.

Aus der eigenen Perspektive ist es immer einfach, zu denken, ein Außenstehender müsse ja genau dasselbe Wissen haben und deswegen erkennen können, wer die Wahrheit sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

@Klagdichreich
Zu Ihrer Meinung kann ich Ihnen folgendes sagen: Ich wurde in meiner Securityzeit von Leuten, die nicht annähernd so agressiv waren, wie Betr., mehrfach schwer verletzt: Nasenbeinbrüche, Kopfplatzwunden, Messerattacke... die Krankenakte und Narben weisen es traurig nach.
Eben WEIL ich niemanden verletzen wollte, waren es Ohrfeigen! Es war nur, aber auch immerhin, sogar ein latent respektvolles Verhalten vor seiner Gesundheit, natürlich aber auch vor meiner! Es hätte in der Angst auch eine Faust sein können und ich hätte kein Problem das zuzugeben, denn auch dann hätte ich ohne Vorsatz gehandelt.
Bin gespannt ob/wie die Richterin in der schriftlichen Urteilsbegründung dies nochmals so darstellt, wie in ihren mündlichen Ausführungen.
Meist sei dies aber anders, sagt mein Anwalt ... .

Viele Grüsse

ThiloDD

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Mareike

Die Verhandlung ging insgesamt 6 Stunden. durch die unterbrechende Befragung der Richterin gingen der Zeugin und wohl auch mir und meinem Anwalt diese wichtigen Fakten unter.
Jeder hält aber die Akte aufgeschlagen und das Gericht kann doch im Nachhinein nicht behaupten, die Frau habe sich nicht erinnern können, wenn sie gar nicht eingehend gefragt wurde.

ÜBRIGENS : Genau diese Zeugin wurde, gerade trotz ihrer überaus wichtigen Detailkenntnisse vom Geschehen, vom Gericht erst gar nicht geladen! Dies mußte mein Anwalt dann im Vorfeld der Verhandlung dann per Antrag tun.
*Kein so gutes Zeichen!* meinte mein Anwalt dazu ... .

Viele Grüsse

Thilo

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich glaube Ihnen natürlich, dass Sie schon einige Wunden davontragen mussten.
Aber denken Sie denn wirklich, dass Sie diese für Sie schmerzhaften Situationen durch 'Ohrfeigen' verhindert hätten?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass auch die Richterin davon ausging, dass ein Security-Mitarbeiter in der Lage sein sollte einen Angriff zu unterbinden (oder dies zumindest versuchen müsste), anstatt einfach mal draufzuhauen. Ohrfeigen wirkt eher, wie eine erzieherische Maßnahme, als wie eine Notwehrreaktion.
2 Fragen noch:
-Sind Sie denn nicht geschult worden, Angriffe mit speziellen Techniken (außer Ohrfeigen) abzuwenden?
-Wie sieht es denn mit den Proportionen aus? Sind Sie wesentlich größer/stärker als der Angreifer? Dieses Verhältnis wurde ja sicher auch betrachtet.


-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert von klagdichreich am 24.08.2007 15:37:06

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

@pawelpi
Bisher sind noch keine Rechtsmittel eingelegt.
Das ganze hat vor allem monetäre Hintergünde.
Ich habe gerade eine Familie gegründet und noch einige Verbindlichkeiten ggü. der Bank.

@ Klagdichreich
Aus hinreichender Erfahrung möchte Ihnen sagen, dass der Mythos vom unbesiegbaren Security, nicht mehr, als ein solcher ist.
Der Schwerpunkt liegt auf psychologischem Vermögen, was ggü. einer Gruppendynamik allein äußerst schwer wird.
Die meisten Abwehrtechniken, welche z.B. im Ju-Jutsu gelehrt werden, sind in der Praxis nutzlos bis selbstmörderisch.
Ein erfahrener Straßenkämpfer ist weitaus gefährlicher, als ein Kampfsportler, sofern letzterer kein sog. Freefighter ist, denn gegen diesen ist es gänzlich aussichtlos.
Ganz erhlich, wenn ich solchen Typen, wie dem Betr. begegne, dem es ja um nichts anderes, als Gewalt ging, beziehe ich nur solche Überlegungen ein, da hinter seinen Drohungen und seinem Agriff ja nur die Gewissheit stehen kann, dass er mir überlegen ist und dies ist in höchstem Maße feige! Er ist übrigens 1,88 m groß, ich habe 1,90 m. Der Anwalt bezog auch dies ein.
Es ist in all den Jahren, auch in Kenntnis von Dritten durchaus kein unbekanntes Phämomen, dass sich Leute, welche Ihre Aggressionen nicht umsetzen können, danach ins (scheinbare) Gegenteil verwandeln und, wie Weisenknaben auftreten (können).

Viele Grüsse

ThiloDD

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

@pawel pi.

Danke für den guten Rat.

Schließlich hat man ohnehin nur eine Woche Zeit, Berufung einzulegen - eine Frist, binnen derer ein schriftliches Urteil wohl selten bereits vorliegt.

Was ich jedoch nicht verstehe, ist die Formulierung

... Möchtest Du eine vernünftige Urteilsbegründung ...

???

Gibt es eine solche nur, wenn Berufung eingelegt wurde?
Dazu ein Gedanke : Die Richterin würde doch vermutlich vor Fertigstellung ihrer schriftlichen Urteilsbegründung vom eingelegten Rechtsmittel erfahren.
Kann/wird sie dann die Formulierung nicht eher nochmals überdenken und so verfassen, dass sie vor höherer Instanz *besser* standhält?
Die Wahrheit wäre dann allerdings immer noch nicht herausgekommen ... .

Übrigens noch so ein Spruch der Richterin während der Urteilsbegründung : --- das sehe ich jetzt jedenfalls so und ich muss ja hier auch mal zu einem Ergebnis kommen. --- (Es war bereits 20.30Uhr und die Verhandlung hatte vor immerhin 7 Stunden begonnen. Ich hatte tapfer und verzweifelt um korrekte Aufklärung gerungen.)

Viele Grüsse und Danke

ThiloDD

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

Na, wenn Richterin und ggf. Protokollführer bis 20.30 Uhr durchhalten... Respekt!

Im übrigen: Wenn Sie kein Rechtsmittel einlegen, kann die Richterin ein sog. abgekürztes Urteil schreiben. Das enthält in der Regel keine Beweiswürdigung.
Nur wenn Sie Rechtsmittel einlegen, muss die Richterin ein langes, eine Beweiswürdigun enthaltenes und ggf. auch revisionsfestes Urteil schreiben.
Das meinte Pawel oben.

0x Hilfreiche Antwort

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