Körperverletzung - was tun?

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
max.hexal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - was tun?

Hallo. Kurz der Sachverhalt: Meine Schwester hat in der Disco ein Glas an den Kopf gehauen bekommen (von hinten, voll beabsichtigt, einige Zeugen). Wurde im Krankenhaus leicht behandelt und dann sofort angezeigt. Jetzt kam ein Brief vom Sozialarbeiter, der das, in Abstimmung mit dem Staatsanwalt, mit einem "Täter-Opfer-Ausgleich" regeln will.
Bei dem Termin letzte Woche meinte der Sozialarbeiter dann, dass meine Schwester nicht viel erwarten kann (höchstens 100 Euro Schmerzensgeld und eine Entschuldigung). Wenn die Täterin das aber ablehnt, dann kann man nicht viel mehr machen meinte er dann! Höchstens noch ein zivilrechtliches Verfahren, bei dem die Chancen aber auch mittelmäßig stehen (und meine Schwester evtl. einen Teil der Gerichtskosten bezahlen müsste).
Mir ist bewusst, dass ich hier jetzt auf die Schnelle keine vollumfassende Rechtsberatung erwarten kann, aber vielleicht einen kleinen Tipp oder eine Empfehlung Ihrerseits (lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt,...)!?

Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32827 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ich weiß nicht, was er mit "mittelmäßig" meint - die Chance auf Zuerkennung eines Schmerzensgeldes dürften hervorragend sein. Aber die Chance auf Durchsetzung ist wahrscheinlich ziemlich gering - das kann hier aber keiner wissen, da keiner die wirtschaftlichen Verhältnisse der Täterin kennt. Fakt ist, daß die Schwester ein zivilrechtliches Verfahren zunächst mal bezahlen muß - theoretisch kriegt sie das Geld wieder, praktisch ist das völlig unklar, wie schon beschrieben.
By the way wird sie für eine einfache Platzwunde wohl auch nicht viel mehr als 100 Euro kriegen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
max.hexal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, ok. Danke schonmal. Dass sie (die Täterin) da jetzt einfach so durchkommt finde ich aber sehr...schwach - für das deutsche Rechtssystem, oder nicht?
Außer sie muss Sozialstunden leisten oder so. Ich bin mal gespannt...

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, eine Art Rechtsfrieden herzustellen. Sowohl dem Beschuldigten als auch dem Opfer ist die Teilnahme natürlich freigestellt.
Sinn der Sache ist, einem Täter vor Augen zu führen, was er mit seiner Tat wirklich angerichtet hat (die meisten tun sich halt nur selbst leid, weil sie erwischt wurden).
Wenn der TOA klappt oder aber scheitert, weil das Opfer nicht will (wofür der Täter ja nichts kann), kann der Täter einen Strafrabatt bekommen.
Im Rahmen des TOA kann alles mögliche vereinbart werden, so auch eine Wiedergutmachung.
Schmerzensgelder fallen in Deutschland nicht allzu hoch aus, können also z.B. nicht mit denen in den USA verglichen werden. Wieso es aber nur 100 € sein sollen erschließt sich mir nun aber nicht, aber dazu müsste man wiederum auch alle Umstände kennen.
Bei einem Zivilverfahren, in dem ein Schmerzensgeld eingeklagt wird, werden die Kosten nach dem jeweiligen Erfolg gequotelt. Wer also 10.000 einklagt, aber nur 1.000 bekommt, hat zu 9/10 verloren und muss entsprechend zahlen. Es kann aber keine Rede davon sein, dass in jedem Fall etwas gezahlt werden muss (abgesehen von einem Vorschuss).
Im Ergebnis muss sich ein Opfer in dieser Situation nur überlegen, ob es an einem TOA teilnehmen möchte. Es muss sich auf keine Schmerzensgelder einlassen, kann das aber, wenn so in etwa das gezahlt wird, was realistisch zu erwarten ist (und es sollte in jedem Fall nicht für die Zukunft auf Ansprüche aus etwaigen erforderlichen medizinischen Behandlungen verzichten! In so einem Fall zahlt zwar die Krankenkasse, holt sich aber das Geld beim Täter wieder. Das geht aber nicht mehr, wenn das Opfer auf alle Ansprüche verzichtet hat. Dann würde das Opfer von der Krankenkasse in Regress genommen werden).

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Von einfach so durchkommen ist doch überhaupt keine Rede. Wieso schimpfen Sie denn jetzt über das deutsche Rechtssystem?
Es ist doch immer eine Sache, einen Anspruch gegen jemanden zu haben und eine andere, ihn durchzusetzen. Wenn einer nichts hat, kann er auch nichts zahlen. Da nutzt der beste Titel, den einem das deutsche Rechtssystem verschaffen kann, nichts.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#5
 Von 
max.hexal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja also uns wurde von dem Sozialarbeiter folgendes gesagt: Wenn die Täterin alle ablehnt im TOA, dann haben wir wohl keine Chance irgendwas zu machen.
Strafrechtlich nicht, weil es dem Staatsanwalt nicht wichtig genug ist und zivilrechtlich eher nicht, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass wir "Erfolg" haben...

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32827 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das ist bis jetzt aber auch nur eine Behauptung einer Einzelperson. Im Übrigen hätte sie zivilrechtlich todsicher Erfolg, wie ich schon schrieb - nur der Nutzen des Erfolges ist halt unklar.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Strafrechtlich nicht, weil es dem Staatsanwalt nicht wichtig genug ist
Nun ja, es ist ja immerhin eine gefährliche Körperverletzung.

zivilrechtlich eher nicht, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass wir "Erfolg" haben...
Da verstehe ich auch das Problem nicht.
Der TOA hat immerhin folgenden Vorteil: Vielleicht lässt sich die Täterin unter dem Druck des noch über ihr schwebenden Ermittlungsverfahrens auf eine Schmerzensgeldzahlung ein und zahlt sogar. Wird hingegen das Strafverfahren abgewartet und dann ein zivilrechtlicher Titel erwirkt, gilt der zwar 30 Jahre, nutzt aber nur dann etwas, wenn auch etwas zu holen ist. Im ungünstigsten Fall ist er also wertlos. Da könnte es sinnvoll sein, sich auf ein etwas geringeres Schmerzensgeld im Rahmen des TOA einzulassen als einen wertlosen Titel zu haben.

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