Hallo,
mir ist da etwas ganz ärgerliches passiert.
Ich war auf einer Rolltreppe auf einem Bahnhof.
Hinter mir war ein perverser, der mich befummelt hat und an den Intimbereich angefasst hat.
Ich verpasste ihm einen leichten Stoß und Schrie ihn an, um ihm zu signalisieren, dass er aufhören soll.
Dabei ist er leider gestolpert und heruntergefallen und hat sich den Kopf verletzt und den Arm gebrochen. Habe ihm dann noch einen Krankenwagen und Polizei gerufen.
Der Polizist meinte, dass meine Reaktion vollkommen verständlich sei.
Trotzdem habe ich jetzt eine Anzeige vom Verletzten wegen schwerer Körperverletzung bekommen.
Es gibt nur einen Zeugen. Einen 16 Jährigen Jungen, der mir auch zustimmt.
Mit was muss ich jetzt rechnen? Muss ich eine derartige Belästigung dulden?
-- Editiert von Moderator am 16.04.2017 13:45
-- Thema wurde verschoben am 16.04.2017 13:45
Körperverletzung wegen sexueller Belästigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatMuss ich eine derartige Belästigung dulden? :
Nein, natürlich nicht.
Aber die Abwehrmaßnahme muss auch verhältnismäßig sein.
ZitatIch verpasste ihm einen leichten Stoß :
und
ZitatDabei ist er leider gestolpert und heruntergefallen und hat sich den Kopf verletzt und den Arm gebrochen. :
passen nicht so recht zusammen - auf den ersten Blick. Da liegt es nahe die Verhältnismäßigkeit der Abwehrmaßnahme in Frage zu stellen.
Berry
Du auf einer Rolltreppe geht das ganz schnell. Auch mit Armbruch. Denn man fällt ja sozusagen "gegen die Fahrtrichtung." Ich seh da überhaupt kein Problem für die Fragestellerin. Das muss sich niemand bieten lassen. Zumindest nicht in Deutschland. Man sollte eine Gegenanzeige überlegen. Und, in so Fällen ist die Rechtsprechung ja auch eindeutig. WEnn es wie hier um Sekundenbruchteile geht, dann kann man nicht unter Heranziehung von Fachliteratur die Sache sehr sorgfälig prüfen. Muss man unter Berücksichtigung der eindeutigen Notwehrsituation auch nicht.
wirdwerden
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Zitatund Polizei gerufen. :
Und da hat man den Vorfall nicht angezeigt?
"Und da hat man den Vorfall nicht angezeigt?"
Doch.
Anzeige heisst ja nur, dass der Täter eben auch eine Strafanzeige erstattet hat, nicht mehr und nicht weniger. Also kein Grund zur Beunruhigung. Man muss es jetzt nur klar stellen.
wirdwerden
Zitat:Trotzdem habe ich jetzt eine Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) vom Verletzten wegen schwerer Körperverletzung bekommen.
Eher wegen "gefährlicher Körperverletzung". Die wäre aber auch seitens der Polizei von Amts wegen einzuleiten gewesen, bei entspr. Anfangsverdacht, und vollkommen losgelöst vom Willen des "Perversen", da § 243 StGB ein Offizialdelikt ist.
Zitat:Es gibt nur einen Zeugen. Einen 16 Jährigen Jungen, der mir auch zustimmt.
Das ist gut...
-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.04.2017 20:43
Zuerst möchte ich sagen, dass ich es absolut richtig finde, solche Typen zu stoßen. Verlangt der Gesetzgeber doch sogar von einem. nur "nein" reicht doch nicht aus, um solche Typen anzeigen zu können.
Aber. Die Schilderung finde ich dennoch nicht ganz nachvollziehbar. Wenn ich auf einer Rolltreppe wen stoße, der hinter mir steht, dann fällt der doch nicht herunter, sondern höchstens hin. Also, meiner Meinung nach besteht ein Unterschied zwischen: wegstoßen (wär für mich auf einer Rolltreppe bei wem, der hinter mir steht, eben nach oben weg) oder: Platz machen und ihn absichtlich herunter stoßen/ziehen.
Ich würde mir hier, ehrlich gesagt, einen Anwalt nehmen, wenn es hart auf hart kommt. Natürlich darf man wen wegstoßen, der einen angrabscht. Aber ich denke auf so einer Rolltreppe, kommts vielleicht echt drauf an, wie genau und wohin man gestoßen hat. Blöd gesagt, wenn ich wen schubse, der mich angrabscht, der gerade auf einer Klippe steht. Ist das was anderes, als wenn ich wen auf einer Wiese schubse, er ungünstig stolpert und mit dem Kopf auf einem Stein aufschlägt. Auch in Notwehrsituationen wird von einem erwartet, dass man nachdenkt.
Gerade auf der Rolltreppe gibt es bei Stürzen böse Verletzungen. Weil sich das Teil ja in Bewegung befindet, man nichts abpuffern kann. Ich sehe nicht mal ansatzweise die Voraussetzungen für eine strafbare Handlung gegeben. Wir haben die klassische Notwehrsituation. Würde ich mir wirklich keine Gedanken machen. Wir haben hier im Augenblick ein ganz normales Vorgehen. Zwei Verfahren, beide werden vom selben Staatsanwalt bearbeitet, das Körperverletzungsverfahren wird gemeinsam mit dem Ursprungsverfahren geführt. Der Staatsanwalt weiss also, warum das Opfer geschubst hat. Stellung nehmen und abwarten, was passiert.
wirdwerden
Mich würde ja mal interessieren, wie lange denn so eine Nachdenkensphase in einer andauernden Notwehrsituation dauern muss. Vielleicht mal zwei Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft eben wegen Notwehr das Ermittlungsverfahren gegen den sich Wehrenden eingestellt hat.
Zwei Räuber wollen in Köln nächtens einen jungen Mann ausrauben. Der zieht ein Messer, sticht einmal zu, trifft unglücklich die Hauptschlagader im Beckenbereich des Räubers, der war in wenigen Minuten verblutet. Da nur ein Stich, anerkannte Notwehrsituation vorlag, wurde das Verfahren eingestellt.
US-Soldat geht am Pay-Day mit ein wenig Geld in der Tasche in eine deutsche Kneipe, um ein Bier zu trinken. Drei Deutsche sehen das Geld, folgen ihm. Da er nur knapp 160 cm lang ist, denken die Räuber, sie hätten ein leichtes Spiel. Wussten nicht, dass der Bursche ausgebildeter Nahkämpfer war. Kurz und gut, nach drei Minuten lagen drei Schwerverletzte auf der Straße. Verfahren gegen Soldaten wurde eingestellt.
Wie lange sollten diese Opfer nachdenken, bitteschön?
wirdwerden
ZitatWenn ich auf einer Rolltreppe wen stoße, der hinter mir steht, dann fällt der doch nicht herunter, sondern höchstens hin. :
Das in der Regel eine Rolltreppe nicht waagerecht ist, sondern eine mehr oder weniger starke Neigung aufweist, sie sich mehr oder weniger schnell bewegt und das Prinzip der Schwerkraft und der gegensätzlichen Kräfte sind bekannt?
ZitatAuch in Notwehrsituationen wird von einem erwartet, dass man nachdenkt. :
Nö, gerade in so einer Notwehrsituation kann oft nur noch im Affekt handeln.
Man muss ein Mittel wählen das angemessen ist. Wegstoßen wäre hier so ein Mittel, ein Kopfschuß eher nicht.
Zitat:US-Soldat geht am Pay-Day mit ein wenig Geld in der Tasche in eine deutsche Kneipe, um ein Bier zu trinken. Drei Deutsche sehen das Geld, folgen ihm.
Das ist ja witzig. Ein fast indentisches DIng kenne ich auch. Ein mittlerweile verstorbener Freund von mir, damals (Ende der 1990er) schon 49 Jahre alt, Commandant (Major) bei der franz. Fremdenlegion, wollte an seinem Garnisonsstandort in Nimes/Südfrankreich Geld vom Geldautomaten ziehen, bzw. hatte es bereits getan. 3 oder 4 Marokkaner (ich weiß es nicht mehr genau) waren scharf auf die Kohle. Ende vom Lied 3 Minuten später lagen die allesamt bewusstlos in der Fußgängerzone und wurden von der Gendamerie eingesammelt. Rechtlich kam nie irgendwas
Und jetzt?
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