Körperverletzung welche Folgen

2. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2023 22:21:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung welche Folgen

Ich schreibe im Namen meines Bruders ,der 35 Jahre alt ist und gestern Nacht leider eine KV begangen hat. Der Vorfall tut Ihm so leid ,dass er so am leiden ist und für Ihn fragen wollte. Er stand am BHf vor McDonalds im der Schlange und er kam von einem Geburtstag und er hatte Alkohol getrunken. Hinter Ihm stand ein Mann ,der Ihn beleidigte leider drehte sich dann um und schupste den Mann der dann Ihn weiter provozierte und dann hatte mein Bruder aus Reflex mit der Faus Ihn am Kopf getroffen und der andere Mann ist sofort umgefallen und mit dem Kopf auf den Boden und hatte eine Platzwunde. Nach der polizeilichen Maßnahme konnte mein Bruder nach Hause und das Opfer wurde nicht mit dem Krankenwagen mitgenommen und stand auch wieder.

Die Lage ist klar ,aber mein Bruder tut die Sache so leid und sagte das auch der Polizei. Der Vorfall ist auch mit der Kamera aufgenommen worden.
Womit kann mein Bruder rechnen ,da er gerade Vater geworden ist und auch als Busfahrer arbeitet und sich sein Verhalten nicht erklären kann. Ich vermute als Schwester ,da mein Bruder vor 6 Monaten an dem gleichen Bhf überfallen worden ist im Bus und sich nicht wehren konnte in Bus ,das bei Ihm was ausgelöst hat.

Vielen Dank für die Hilfe und eventuellen Tipps

LG Michelle

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ist er vorbestraft? Wenn nicht, dann muss er als Geldstrafe vermutlich maximal 3 Monatsgehälter (netto) zahlen. Da er Vater ist und unterhaltspflichtig ist, kann das vielleicht noch vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Er wird vermutlich noch Post erhalten, bevor über die Sache entschieden wird. Da kann er nochmals ausdrücken, wie leid ihm das alles tut. Und da kann er mitteilen, ob er dem geschädigten bereits ein Schmerzensgeld gezahlt hat.

Mit Glück wird das Verfahren auch ganz eingestellt. Vielleicht muss er dafür eine Geldauflage zahlen, die keine echte Strafe ist.

Im Führungszeugnis wird das alles wohl nicht landen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Mich würde ja zunächst interessieren, wie das Opfer leidet. Darüber macht man sich offensichtlich keine Gedanken, auch nicht über Spätfolgen, was weiß ich, was da noch alles kommen kann.

Es würde sich für die Bewertung der Angelegenheit gut machen, wenn sich der Bruder beim Opfer entschuldigt. Wenn er den Namen nicht kennt, kann er einen solchen Brief auch über die Staatsanwaltschaft an das Opfer weiterleiten lassen. Müssen die zwar nicht tun, aber wird in der Regel gemacht und kommt gut an. Auch schon der Versuch.

Unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang sollte er sich allerdings auf einige zivilrechtliche Forderungen einstellen, Schmerzensgeld wurde ja schon erwähnt, dann noch die Kosten der medizinischen Behandlung, auch der Arbeitgeber kann Ansprüche geltend machen. Das nur mal als Hinweis.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von MicheleR):
der Ihn beleidigte leider drehte sich dann um und schupste den Mann der dann Ihn weiter provozierte und dann hatte mein Bruder aus Reflex mit der Faus Ihn am Kopf getroffen und der andere Mann ist sofort umgefallen und mit dem Kopf auf den Boden und hatte eine Platzwunde.
Gibt es dafür Zeugen? Wenn es sich tatsächlich so zugetragen haben sollte, dann könnte man sich auf Notwehr berufen. Dafür könnte eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein.

DIe Frage, die sich mir aber gerade stellt ist, warum es zu diesen Beleidigingen gekommen ist. Da hat es doch vermutlich eine Vorgeschichte gegeben.

Zitat (von MicheleR):
und auch als Busfahrer arbeitet
Wenn die Führerscheinstelle von dem Vorfall Kenntnis erlangen sollte, dann könnte es durchaus sein, dass er sich beruflich umorientieren müsste.

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#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wenn die Führerscheinstelle von dem Vorfall Kenntnis erlangen sollte, dann könnte es durchaus sein, dass er sich beruflich umorientieren müsste.
Das ist durchaus Unfug.

Vielmehr:
Den "Führerschein zur Fahrgastbeförderung" muss die Führerscheinstelle alle 5 Jahre auf Antrag verlängern, wenn dem nicht eine Vorstrafe entgegen steht (und die gesundheitliche Eignung, etc. weiterhin gegeben ist)
Ungeachtet von "Vorfällen" die sich im Privatleben des Busfahrers ereignen und ob die Führerscheinstelle von solchen "Kenntnis erlangt" hätte oder nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Das ist durchaus Unfug.
Keineswegs.

0x Hilfreiche Antwort

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