Körperverletzung - wie soll ich meine unschuld beweisen?

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ich2310
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - wie soll ich meine unschuld beweisen?

Hallo liebe Leser,

bei mir geht es um folgendes...

war am Samstag Abend mit Freunden unterwegs in einer Disco, haben dort den Geburtsatag eines Freundes gefeiert und dort auch einiges getrunken.
Auf Grund meines alkoholkonsums kann ich mich zwar an alles was passiert ist erinnern, jedoch nicht daran, wer um mich herumstand. zu dem Zeitpunkt als die Tat begangen wurde zu der ich beschuldigt werde habe ich mit niemandem geredet oder getanzt. Angeblich soll ich einer mir unbekannten Person in der Disco ein Glas an den Kopf geworfen haben. Was ich aber nicht getan habe, kann mich gut daran erinnern. Könnte einem Menschen sowas auch nicht antun. Die Freundin der Verletzten (eine Bundeswehrsoldatin) behauptet fest, ich habe geworfen.
Das Opfer selbst hat nicht gesehen, wer das Glas geworfen hat. 2 Freunde von mir konnten vor der Polizei bestätigen dass das Glas nicht von mir kam.
Habe anschließend auch mit der Geschädigten gesprochen und ihr erklärt, dass ich das nicht war. welchen Grund hätte ich auch dazu?! Sie hat mir ja nichtmal was getan. Dem Türsteher und der Polizei habe ich das genauso geschildert.
Auf der Polizeiwache musste ich pusten--1,6 Promille.

Auch wenn ich die Tat nicht begangen habe, bin ich trotzdem sehr aufgebracht.
Bin 20 Jahre und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Jetzt muss ich diese woche bei der Polizei noch eine Aussage machen.

Kann mir vll jemand sagen wie das abläuft, was auf mich zukommt und wie ich meine unschuld beweisen soll?
Mach mir sorgen unschuldig bestraft zu werden.

Vielen dank, hoffe ich bekomme viele antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

1,6 Promille ist schon ein ganz ordentlicher Wert, ich kann mir nicht vorstellen, dass dabei das Gedächtnis noch so gut funktioniert, wie Sie behaupten, aber egal.

Das Werfen des Glases erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1 , 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ). Mindeststrafe bei Erwachsenen sind 6 Monate Freiheitsstrafe.

Wenn Sie bei der Polizei vorgeladen sind können Sie dort Ihre Version der Geschichte erzählen. Es kann auch sinnvoll sein dafür einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Wenn Sie zwei (einigermaßen nüchterne) Zeugen haben, und die Geschädigte Sie auch nicht als Täter identifizieren konnte sieht die Sache zunächst gar nicht mal so schlecht aus.

Letztlich kommt es drauf an, wie der Staatsanwalt die Zeugenaussagen wertet. Je nachdem kann es sein, dass Sie irgendwann einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft bekommen, oder Ihnen die Anklageschrift zugestellt wird.


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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"

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