Kollektivbeleidigung? Wer ist Kläger?

1. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)
Kollektivbeleidigung? Wer ist Kläger?

Kennt das deutsche Strafrecht auch eine Kollektivbeleidigung, falls ja, wer ist Kläger?
Fall: Die regional zuständige FKS-Abteilung reagiert auf zahlreiche (offenene, nicht anonyme) Anzeigen wg. Schwarzarbeit nicht und lehnt sogar eine Eingangsbestätigung dieser gut dokumentierten Anzeigen ab. Sie tritt hingegen des öfteren im Fernsehen auf und lässt sich beim Nachladen ihrer Pistolen und bei Waldläufen filmen. Kontrollen finden offenkundig im Ermessen nach Gutsherrenart statt.
In einer Auseinandersetzung mit der dienstvorgesetzten Stelle wurde von beschwerdeführenden Anzeigenerstatter der pauschale Ausdruck "Penner, die früher auch beim Arbeitsamt schliefen" mehrfach gebraucht. Es droht nun ein Strafverfahren.
Zusatzfrage: Ist für ein derartiges Strafverfahren die Justiz zuständig oder kann der Zoll (wie z.B. in Österreich) Selbstkustiz üben und Strafen verhängen?



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Sie tritt hingegen des öfteren im Fernsehen auf und lässt sich beim Nachladen ihrer Pistolen und bei Waldläufen filmen


Den Spruch habe ich von dir schon ein paar mal hier gelesen. Vielleicht könntest du dich mal auf die Rechtsfragen beschränken und deinen persönlichen Feldzug vor deiner Haustür lassen, der interessiert nämlich niemanden.

quote:
Kennt das deutsche Strafrecht auch eine Kollektivbeleidigung


Jein. Wenn die Gruppe der Beleidigten hinreichend konkretisiert ist ("die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Puppeshausen sind Dummköpfe" ), ist damit eine Beleidigung jeder Person dieser Gruppe verwirklicht.

Unkonkrete Massen (alle CDU-Wähler, alle Soldaten (weltweit), alle Eltern) sind hingegen nicht beleidigungsfähig. (Man beachte beim "Soldaten sind Mörder"-Freispruch, daß das Gericht festgestellt hat, eine Formulierung wie "Alle Bundeswehr-Soldaten sind..." sei gerade nicht straffrei.)

quote:
wer ist Kläger?


Anzeigeberechtigt ist jeder Beleidigte; bei Beamten ist auch der jeweilige Dienstvorgesetzte berechtigt.
Ankläger ist in der Regel ja der Staatsanwalt, oder meintest du Privat- oder Zivilklage?

quote:
kann der Zoll (wie z.B. in Österreich) Selbstkustiz üben


Der Zoll kann weder in DE noch in AT "Selbstjustiz" üben. In normalen Strafsachen ist die Staatsanwaltschaft zuständig.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise!
Jedoch:
Der Zoll kann weder in DE noch in AT "Selbstjustiz" üben. In normalen Strafsachen ist die Staatsanwaltschaft zuständig.>

Und ob der Zoll in AT "Selbstjustiz" üben kann! Ich bekam nach dortiger Abgabenordnung einen Strafbefehl direkt vom Zoll, da ich einen Vorgang als "Affentheater" zu bezeichnen beliebte - und dies auch immer wieder tun würde.
Ein Mann,der fürs Abitur ("Beamtenmatura") zu dumm war, drohte mir sogar Freiheitsstrafe im Nichteinbringlichkeitsfall an! In Österreich verhängen übrigens auch simple Verwaltungsbeamte, z.B. in den sog. Bezirkshauptmannschaften, Strafen. Und es gibt "Verkehrsrichter" ohne Jurist zu sein...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Also natürlich kann der Zoll keinen Strafbefehl erlassen (das ist Unsinn) - allerdings ist es möglich dass der Zoll (oder das Finanzamt) in Steuerstafsachen einen Stafbefehl beantragt (statt der Staatsanwaltschaft) / aber so oder so, erlassen wird ein Strafbefehl von einem Richter am Gericht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ein Mann,der fürs Abitur ("Beamtenmatura") zu dumm war


Sei etwas vorsichtig mit dem Gestein in deinem Glashaus. Dein Abitur hat dir jedenfalls auch nicht geholfen, es so gut oder gar besser zu verstehen als der von dir so Gescholtene.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

@Tiger123
Das beruhig mich; ein weiterer Kulturunterschied zur Balkanrepublik Österreich also. Ich war etwas verunsichert, nachdem ich den EU-Einheitsbrei zunehmend feststellen muss und sogar ungarische Zöllner, die während der Rumänienkrise ihrer massiven, organisierten Korruption und Erpressung ausländischer Hilfslieferanten nachgingen, neulich in Deutschland auf so herzliche Jubel-Empfänge stießen. Auch die "Grenzöffnung" nach A für DDR-Flüchtklinge erfolgte erst nach entsprechenden Zahlungen, die im Detail ebenso geheim blieben wie die Millionen für die früheren Freikäufe.

@Snoop..
Seit wann bringt ein Abitur( welches, das von Bayern oder Bremen?) lebenspraktisches Wissen? Und: die "Beamtenmatura" kann in A jeder Dummkopf im öfftl. Dienst machen, der in drei Jahren 3 Prüfungen besteht. Sie entspricht in etwa einem deutschen Realschulabschluss. Es geht aber nicht um die Schulbildung an sich, sondern um die Absurdität, dass Verwaltungsfritzen sich dort als "Richter" aufspielen und handeln. Die "Selbstjustiz" in dortigen Behörden ist weit verbreitet, und guck dir auch mal Parkplatzwächter mit ihren umgeschnallten Knarren an...


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.258 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen