Komme ich wirklich in den offenen Vollzug? Und wie lange dauert das psychologische Gutachten?

13. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sklavesa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Komme ich wirklich in den offenen Vollzug? Und wie lange dauert das psychologische Gutachten?

Hallo,

ich bin zu 26 Monaten wegen Betrug verurteilt.
Bin aber noch auf freiem Fuß. Ich bin auch nicht vorbestraft.
Mein Anwalt meinte, ich käme in die Offene.Also warte ich täglich auf den Stellungsbefehl.
Kann es wirklich sein, daß ich in den offenen Vollzug komme, und wie lange dauert das psychologische Gutachten, bis ich das erste Mal rauskommen.

vlG


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17768x hilfreich)

Hi,

OV ist bei Selbststellern recht üblich und das Delikt paßt auch. Die zweite Frage ist nicht klar zu beantworten - ein paar Wochen werden es schon werden. Sind Sie übrigens sicher, daß es ein psychologisches Gutachten gibt? M. W. gibt es das nur in schweren Fällen, ansonsten wird halt ein Vollstreckungsplan erstellt, wofür man nicht zwingend einen Psychologen braucht.

Gruß vom mümmel



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#2
 Von 
sklavesa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
mein Rechtsanwalte sagte mir, man würde einige Zeit durchleuchtet.
Keine Ahnung!

vlG

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17768x hilfreich)

Hi,

also, ich zitiere mal aus der Webseite der JVA Hakenfelde (Berlin):"Nach erfolgter Aufnahme wird in wenigen Tagen die Eignung für den offenen Vollzug geprüft. Nicht nur das Strafmaß oder das Delikt, sondern insbesondere die persönliche Eignung sind entscheidend." Gucken Sie doch mal auf die Webseite Ihrer künftigen Anstalt...

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 13.01.2010 16:15

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Könnte es sein, dass offener Vollzug mit dem Freigängerstatus verwechselt wird?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17768x hilfreich)

Hi,

das kann immer sein und passiert ja auch häufig. Aber auch der Nicht-Freigänger hat ja im OV Ausgang und Urlaub, es sei denn, er hat eine "Lockerungssperre" (kommt selten vor - wer richtig Mist baut, bleibt ja meist nicht im OV).

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

also offener Vollzug heißt das man den Freigängerstatus hat,normal kommt man wenn man 18 Monate vor dem 2/3Termin ist,in den Offenen

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Es gibt den geschlossenen Vollzug,
den offenen Vollzug
und den Freigänger. Der Freigänger geht tagsüber arbeiten und kehrt abends in das Hotel Gitterblick zurück.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17768x hilfreich)

Hi,

stimmt prinzipiell, wobei der Freigänger fast immer im OV zu finden ist und der Nicht-Freigänger teilweise auf "Außenkommandos" arbeitet, also quasi von der JVA vermittelten Jobs im öff. Dienst. Der Weg vom und zum Außenkommando wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Aber Freigang und OV sind nicht dasselbe - anscheinend muß das immer wieder gesagt werden...

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Aber Freigang und OV sind nicht dasselbe - anscheinend muß das immer wieder gesagt werden...


Richtig.

quote:
also offener Vollzug heißt das man den Freigängerstatus hat,normal kommt man wenn man 18 Monate vor dem 2/3Termin ist,in den Offenen


Blödsinn!

In NRW werden Sie bis 24 Monate grundsätzlich in den offenen Vollzug geladen. Und die aufnehmende JVA entscheidet über Ihr verbleiben dort. Es ist aber auch möglich das Sie eine 5 Jahre im offenen "abmachen". Das hängt eben von Ihrer Eignung ab.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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