Kommt das in Führungszeugnis ?

3. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb342172-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kommt das in Führungszeugnis ?

Hallo ,
ich frage hier für einen Freund .
Er ist ohne Versicherungsschutz mit einem Roller 25km zur Arbeit und von der Polizei angehalten worden .
Der Schutz war ca. 4 Wochen abgelaufen.
Er gab alles zu .
Heute bekam er einen Strafbefehl 15 Tagessätze a 10€
und 60€ Verurteilung zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe denke mal das ist Bearbeitungsgebühr oder ?
Kommt das ins Polizeiliche Führungszeugnis?
Er hat sich noch nie was zu schulden kommen lassen.. noch nicht mal eine Knöllchen oder so.
Er ist trotz Arbeit Aufstocker und hat das auch angegeben ist 210€ nicht ein bisschen zuviel für die erste Auffälligkeit in 45 Jahre ?
Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das kommt nicht ins Führungszeugnis. Und übrigens ist er sehr günstig weggekommen - der normale Tagessatz für Alg-2-Empfänger beträgt 15 bis 20 Euro. Da sollte er schön die Füße stillhalten...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nachtrag: Wenn er gerade ein Problem hat, 210 Euro aufzutreiben, kann er natürlich Ratenzahlung beantragen. 30 Euro pro Monat sollten es dann aber schon sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich finde die Strafe sehr moderat.
Wenn er ohne Haftpflichtversicherung unterwegs ist, kann er andere voll ins Unglück stürzen. Zumal wenn er so budgetiert ist das er Hartz aufstockt.
Ich hätte gedacht sowas "kostet" mehr.

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