Konkreter Ablauf bei richterlichen Entscheidungen nach §98 (2) Satz 2 StPO

10. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Konkreter Ablauf bei richterlichen Entscheidungen nach §98 (2) Satz 2 StPO

Ich würde gerne wissen wie richterliche Entscheidungen über Beschlagnahmen oder anderen StPO-Maßnahmen, bei denen der §98 (2) Satz 2 analog anzuwenden ist, praktisch ablaufen. Findet dabei ausschließlich ein schriftliches Verfahren statt oder können bei Bedarf auch mündliche Anhörungen mit Zeugen angesetzt werden? Gilt ähnlich wie im verwaltungsrechtlichen Verfahren eine Art Amtsermittlungsgrundsatz?

Inwieweit hat der Betroffene oder sein Strafverteidiger Anspruch auf Einsicht in Ermittlungsakten sowie Aktenmaterial der Polizei, insbesondere soweit dieses auch andere Personen, etwa Mitbeschuldigte betrifft?

-- Editiert von danielB am 10.09.2006 20:06:50

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