Konsequenzen der Anzeige

6. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kalzer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsequenzen der Anzeige

Hallo liebe Community,

Angenommen Person A machte heute einen großen Fehler und das nicht zum ersten mal.
A wurde heute in einem Einkaufsladen beim Klauen erwischt. Daraufhin versuchte A sich loszureißen ohne jedoch die Gegenstände mitzunehmen. Als A sich dann freiwillig stellte zeigte man ihm ein Video aus vergangener Woche wo ich bereits geklaut hätte. Der Warenwert heute beläuft sich auf circa 10€. A hat wohl nun zwei Anzeigen und muss zweimal die Vertragsstrafe zahlen. Was sind mögliche Konsequenzen dieser Anzeige.
A ist 20 Jahre alt und es sind seiner ersten beiden Anzeigen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116177 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von Kalzer):
Was sind mögliche Konsequenzen dieser Anzeige.

Irgendwas zwischen "nichts" und "obdachlos unter einer Brücke sterben".



Zitat (von Kalzer):
A hat wohl nun zwei Anzeigen

Vermutlich nur einen Anzeige mit mindestens 2 Straftaten. Eventuell sogar mehr, je nach Größe des Videoarchives ...



Zitat (von Kalzer):
und muss zweimal die Vertragsstrafe zahlen

Nur wenn dies rechtwirksam vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Was sind mögliche Konsequenzen dieser Anzeige. Geldstrafe (bei Anwendung von "normalem" Strafrecht) oder Sozialstunden (Jugendstrafrecht). Möglich wäre beides, da man Heranwachsender ist.
Daraufhin versuchte A sich loszureißen ohne jedoch die Gegenstände mitzunehmen. Da könnte dann noch Körperverletzung zum Diebstahl kommen.
Als A sich dann freiwillig stellte "Freiwillig"? Derlei Scherze sollten Sie vor Gericht unterlassen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
"Freiwillig"? Derlei Scherze sollten Sie vor Gericht unterlassen...


Es kann ja sein, dass A schon weg war und freiwillig wieder zurück gekommen ist. Das wird dann der Laden aber auch so bestätigen und es wirkt sich auch strafmildernd aus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Nun ja - "er versuchte, sich loszureissen": Folglich gelang es ihm nicht, insofern ist er wohl nicht "freiwillig zurückgekommen", sondern musste dableiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1205 Beiträge, 225x hilfreich)

Das sind jetzt wieder andere Schilderungen als im neuerlichen Beitrag. Sofern man die Sache ernst meint und das Forum nicht sinnlos beschäftigen möchte, sollte das Thema im jüngsten Beitrag verfolgt werden.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

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