Konsum von Cannabis in öffentlichem Park, Ordnungsamt

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
CentralparkOne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsum von Cannabis in öffentlichem Park, Ordnungsamt

Hey,

ich nehme an, es wurden hier schon viele Fragen zum Thema Cannabiskonsum und der dazugehörigen rechtlichen Lage gestellt.
Da sich bei mir aber gestern ein Vorfall ereignet hat, zu welchem ich nichts Konkretes bei meiner Recherche finden konnte, dachte ich mir, frage ich mal hier um Rat:

Ich war gestern Nachmittag mit einem Freund im Park und wir haben einen Joint geraucht.
Als ein Polizist mit zwei Mitarbeitern vom Ordnungsamt auf uns zugekommen ist, hatte ich den schon fast aufgerauchten Joint auf die Erde fallen lassen und ausgetreten.
Wir wurden durchsucht, bei mir wurde nichts gefunden, bei meinem Kumpel schon. Allerdings wurde das Bisschen, was er dabei hatte, von dem Polizisten noch an Ort und Stelle vernichtet und er hat keine weiteren Probleme bekommen.
Der eine Ordnungsamtmitarbeiter hat dann meine Personalien aufgenommen und mir eine Geldstrafe von 50 Euro angeboten. Da ich kein Bargeld bei mir hatte und der reine Konsum ja auch nicht strafbar ist, wird vom Ordnungsamt jetzt eine Anzeige bei der Polizei gemacht, für die ich eine Bearbeitungsgebühr von 28 Euro bezahlen soll.

Meine Frage ist nun: Gibt es eine Möglichkeit die Geldstrafe und die Bearbeitungsgebühren abzuwenden?
Bekomme ich jetzt einen BTM-Eintrag?
Wie gehe ich am besten vor? Erstmal abwarten, bis ich Post bekomme oder mich schon mal mit der Polizei in verbindung setzen und ihnen schildern, was vorgefallen ist?

Weiß vielleicht jemand Genaueres oder hat vielleicht sogar schon einmal ähnliches erlebt?

Vielen Dank und liebe Grüße
Anonym

-- Editiert von CentralparkOne am 20.08.2019 14:39

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von CentralparkOne):
Gibt es eine Möglichkeit die Geldstrafe und die Bearbeitungsgebühren abzuwenden?


Nein, dann hätte man sofort bezahlen müssen.
Ich vermute auch stark, dass es beim Bußgeld um die Entsorgung der "Kippe" auf dem Boden geht und nicht um mehr.

Zitat (von CentralparkOne):
Bekomme ich jetzt einen BTM-Eintrag?


Vermutlich nicht, dafür fehlte es an weiterführenden Maßnahmen.

Zitat (von CentralparkOne):
Wie gehe ich am besten vor?


Auf die Post warten und dann die 78,50€ fristgerecht bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CentralparkOne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro für eine nicht fachgerecht entsorgte "Kippe"?
Das erscheint mir doch recht hoch. Andererseits kann ich mir die Strafe sonst auch nicht erklären. Wie bereits geschrieben, ich hatte nichts bei mir - Man könnte mir also lediglich den Konsum vorwerfen, welcher aber doch nicht verboten ist?

Mir bleibt also - aus Ihrer Sicht - keine andere Wahl, als die Schikane hinzunehmen und das Bußgeld + Bearbeitungsgebühr zu zahlen?
Das wäre natürlich mehr als ärgerlich, wobei ich auch nicht gewillt bin, gegen Windmühlen zu kämpfen, wenn das sowieso aussichtslos ist.
Dann zahle ich lieber zähneknirschend das Geld und halte beim nächsten Parkbesuch die Augen besser offen.



-- Editiert von CentralparkOne am 20.08.2019 16:04

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#3
 Von 
CentralparkOne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aber auch gerade ein mal nachgeschaut: Das Bußgeld für einen weggeworfenen Zigarettenstummel beträgt in der Stadt, in der sich der Vorfall ereignet hat, nur 15 Euro, keine 50.
Dann frage ich mich doch wirklich, was eine so hohe Strafe rechtfertigen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Es wird Post kommen - da steht detailliert drin, was genau vorgeworfen wird.

Dann sieht man weiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CentralparkOne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch Ihnen vielen Dank, Herr van Sell!

Können Sie denn in etwa sagen, wann mit Post zu rechnen ist?

Ich hatte auch schon daran gedacht, beim Ordnungsamt anzurufen. Schließlich stellen die ja die Anzeige und müssen somit wissen, was sie mir vorwerfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von CentralparkOne):
Können Sie denn in etwa sagen, wann mit Post zu rechnen ist?

Je nach Auslastung des Amtes und Größe der Stadt: 10 Tage bis 2 Monate.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zumindest in meinem Bundesland haben fast alle Gemeinden die Sätze für Verunreinigung öffentlicher Flächen vor kurzem deutlich erhöht. Sie sollten sich erkundigen, ob die 15€ noch aktuell sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Man könnte mir also lediglich den Konsum vorwerfen, welcher aber doch nicht verboten ist?


Alkoholkonsum ist strafrechtlich auch nicht verboten, dennoch gibt es kommunale Verbote an bestimmten Orten Alkohol zu konsumieren. Einen solchen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung wird man hier wohl vorwerfen.

Abgesehen davon ist auch ein fallengelassener Joint "Besitz" iSd. 29 BtmG. Wenn die Streife also gesehen hat, wie du den Joint hast fallen lassen, müsste von Rechts wegen auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von BTM eingeleitet werden. Wird es hier in der Praxis wohl aber nicht, wenn Du Glück hast.

Von daher solltest du froh sein, mit den 50 € plus Gebühren wegen Verstoßes gegen die Ordnungsvorschrift, welche auch immer, davon zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Weshalb zu überlegen wäre, ob man nicht einfach zahlt, statt die ganze Sache vor Gericht noch mal aufzuarbeiten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weshalb zu überlegen wäre, ob man nicht einfach zahlt, statt die ganze Sache vor Gericht noch mal aufzuarbeiten ...

Das sehe ich auch so, zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt die gleiche Regel wie beim Zoll: Zahlen schafft Frieden.


Zitat (von CentralparkOne):
die Schikane hinzunehmen
[...]
und halte beim nächsten Parkbesuch die Augen besser offen.

Man könnte einfach auf das öffentliche Kiffen im Park verzichten. Erstens landet eine weggeworfene Kippe schlimmstenfalls im Mund eines Kleinkindes, und zweitens kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen dass es Spaß macht wenn man sekündlich mit dem Auftauchen menschlicher Autoritätsfiguren rechnen muss. Und drittens erspart es einem die beklagte "Schikane".


Zitat (von CentralparkOne):
Bekomme ich jetzt einen BTM-Eintrag?

Kann sein, aber muss nicht sein. Wenn ja, dann wirst Du das spätestens bei zukünftigen Personen- oder Fahrzeugkontrollen merken.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#11
 Von 
CentralparkOne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier hat sich seit gestern ja noch einiges getan - Vielen Dank für die Hilfe!

Ich werde, wie Herr van Sell bereits geraten hat, auf Post warten und dann sehen, was mir nun genau vorgeworfen wird, dann wohl in den sauren Apfel beißen und bezahlen.

Gibt es denn - außer zukünftige Personen- oder Fahrzeugkontrollen - eine Möglichkeit, herauszufinden, ob ich nun einen BTM-Eintrag habe oder nicht? Und bekomme ich nur dann einen BTM-Eintrag, wenn die Anzeige verfolgt wird? Weil ich mal stark davon ausgehe, dass bei diesem Tatbestand, die Anklage wieder fallen gelassen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Gibt es denn - außer zukünftige Personen- oder Fahrzeugkontrollen - eine Möglichkeit, herauszufinden, ob ich nun einen BTM-Eintrag habe oder nicht?


In einigen Monaten mal eine Selbstauskunft beim zust. LKA (also dem des Bundeslandes in dem die Sache stattfand) ziehen.

Zitat:
Und bekomme ich nur dann einen BTM-Eintrag, wenn die Anzeige verfolgt wird?


Ja, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen BTM-Besitz eingeleitet wird. Die OWi-Anzeige zieht keinen Eintrag nach sich. Ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird/wurde erfährt man aber in der Regel auch schon dadurch, dass man einen Anhörungsbogen dazu bekomme oder eine Vorladung zur Vernehmung.

Zitat:
Weil ich mal stark davon ausgehe, dass bei diesem Tatbestand, die Anklage wieder fallen gelassen wird.


Ich auch ... Aber auch strafrechtlich eingestellte Verfahren werden gespeichert.

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