Mein ex ist vor 6 Jahren wegen Sexuälen Missbrauch von Minderjährigen verurteilt worden.
Meine Tochter will jetzt ihren Vater kennen lernen.
Anwältin ist eingeschalten. Aber bekomm auf Fragen wo er sitzt und wie die Tochter mit ihm Kontakt auf nehmen kann keine Antwort.
Warte schon 6 Monate. Was kann ich noch tun um das Thema zu klären.
Kontakt zu Häftling
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Man könnte in den Vollstreckungsplan des Bundeslandes schauen, wenn man die Strafhöhe weiß und weiß, ob er im normalen Vollzug oder (per § 63 StGB) im Maßregelvollzug ist. Dann bekommt man zumindest die Anstalt heraus, die nominell für ihn zuständig ist.
ZitatAnwältin ist eingeschalten :
Wessen Anwältin? Seine? Oder eine eigene ?
Meine Anwältin hab ich eingeschalten. Rufe jeden Monat mindestens 2 mal an. Und immer bekomm ich gesagt sie kümmert sich drum. Heute hieß es das sie es bis Ende November versucht zu klären in welcher JVA er ist.
Warte schon 6 Monate.
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1. Wenn du weisst durch welches Gericht er verurteilt wurde? Ich nehme an bei 6 Jahren war es ein Landgericht, dann könntest du dich - schriftlich - an die für das Landgericht zuständige Staatsanwaltschaft - Vollstreckungsabteilung - wenden mit der Bitte um Mitteilung des Haftortes, weil er der Vater deines Kindes ist.
2. Weisst du zu was für einer Strafe er verurteilt wurde? Wenn es vor 6 Jahren war, könnte er zwischenzeitlich ja sogar wieder auf freiem Fuß sein (Endstrafe, Halbstrafe, 2/3-Strafe oder so). Oder weisst du sicher, dass er noch in Haft ist?
Er wurde zu 8 Jahren verurteilt.
Habe im Januar das Landgericht angeschrieben. Wollte wissen wo er ist wegen dem gemeinsamen Kind und wann er raus kommt.
Da kam im Mai ein Brief wo nur drin Stande das die Haftzeit nächstes Jahr im Mai zuende ist. Aber die Prüfung wegen der Sicherungsverwahrung steht noch aus steht.
Zitat:Habe im Januar das Landgericht angeschrieben
Wenn Du das Landgericht weißt (und seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Verhandlung weißt Du ja sicherlich auch, bzw. bei 8 Jahren und einem Sexualdelikt war er wahrscheinlich ja in U-Haft und ist direkt in Strafhaft übergegangen) bekommt man -wie gesagt- über den Vollstreckungsplan des Bundeslandes die zust. Anstalt heraus.
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