Kontakt zu Häftling

10. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sky06
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontakt zu Häftling

Mein ex ist vor 6 Jahren wegen Sexuälen Missbrauch von Minderjährigen verurteilt worden.
Meine Tochter will jetzt ihren Vater kennen lernen.
Anwältin ist eingeschalten. Aber bekomm auf Fragen wo er sitzt und wie die Tochter mit ihm Kontakt auf nehmen kann keine Antwort.
Warte schon 6 Monate. Was kann ich noch tun um das Thema zu klären.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Man könnte in den Vollstreckungsplan des Bundeslandes schauen, wenn man die Strafhöhe weiß und weiß, ob er im normalen Vollzug oder (per § 63 StGB) im Maßregelvollzug ist. Dann bekommt man zumindest die Anstalt heraus, die nominell für ihn zuständig ist.

Zitat (von Sky06):
Anwältin ist eingeschalten


Wessen Anwältin? Seine? Oder eine eigene ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sky06
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Anwältin hab ich eingeschalten. Rufe jeden Monat mindestens 2 mal an. Und immer bekomm ich gesagt sie kümmert sich drum. Heute hieß es das sie es bis Ende November versucht zu klären in welcher JVA er ist.
Warte schon 6 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 547x hilfreich)

1. Wenn du weisst durch welches Gericht er verurteilt wurde? Ich nehme an bei 6 Jahren war es ein Landgericht, dann könntest du dich - schriftlich - an die für das Landgericht zuständige Staatsanwaltschaft - Vollstreckungsabteilung - wenden mit der Bitte um Mitteilung des Haftortes, weil er der Vater deines Kindes ist.

2. Weisst du zu was für einer Strafe er verurteilt wurde? Wenn es vor 6 Jahren war, könnte er zwischenzeitlich ja sogar wieder auf freiem Fuß sein (Endstrafe, Halbstrafe, 2/3-Strafe oder so). Oder weisst du sicher, dass er noch in Haft ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sky06
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wurde zu 8 Jahren verurteilt.
Habe im Januar das Landgericht angeschrieben. Wollte wissen wo er ist wegen dem gemeinsamen Kind und wann er raus kommt.
Da kam im Mai ein Brief wo nur drin Stande das die Haftzeit nächstes Jahr im Mai zuende ist. Aber die Prüfung wegen der Sicherungsverwahrung steht noch aus steht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat:
Habe im Januar das Landgericht angeschrieben


Wenn Du das Landgericht weißt (und seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Verhandlung weißt Du ja sicherlich auch, bzw. bei 8 Jahren und einem Sexualdelikt war er wahrscheinlich ja in U-Haft und ist direkt in Strafhaft übergegangen) bekommt man -wie gesagt- über den Vollstreckungsplan des Bundeslandes die zust. Anstalt heraus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.552 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen