Kontaktverbot durch Polizei eines fremden Kindes

10. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontaktverbot durch Polizei eines fremden Kindes

Ich werde andauernd von einem 11 Jährigen Mädchen besucht, woraufhin mir die Polizei ein Kontaktverbot ausgesprochen hat.

Dieses Kind ist nicht davon abzuhalten, mich zu besuchen, weder von mir, noch von ihren Betreuern.

Jetzt bekomme ich jedesmal eine Strafanzeige, wenn dieses Kind in mein Haus kommt.

Die Polizei sagt, ich solle gefälligst mein Haus abschließen.

Jetzt ist es aber so, dass ich den Standpunkt vertrete, dass das nicht meine Aufgabe ist, dass mir damit eine Anweisung gegeben wird, die nicht rechtens ist.

Ich möchte gerne, dass die Betreuer des Kindes verhindern, dass es mich andauernd aufsucht.

Im Übrigen, habe ich dem gesamten Internat Hausverbot erteilt, woran sich dieses 11 Jährige Mädchen nicht hält.

Zu Abschluß, ich bin nicht pädophil, ich denke mir nichts dabei, wenn mich ein Kind besucht.

Wie wehre ich mich effektiv gegen die andauernden Besuche, mit den folgenden Strafanzeigen,
die Heimleitung schickt mir sogar die Polizei ins Haus, wenn das Kind nicht hier ist.

Ich bräuchte dringend Tipps, vielen Dank im Vorraus




29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Als Erwachsener sind Sie nicht in der Lage, dem Kind klarzumachen dass es so alles nicht geht?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Rubino12):
Jetzt bekomme ich jedesmal eine Strafanzeige, wenn dieses Kind in mein Haus kommt.

Ein Kontaktverbot ist eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Wenn man es nicht einhält, sind entsprechende Anzeigen die Folge. Wobei man dann noch froh sein kann, wenn es nur bei den Anzeigen bleibt, denn bei unveränderter Fortdauer können auch schärfere Maßnahmen erfolgen.



Zitat (von Rubino12):
Die Polizei sagt, ich solle gefälligst mein Haus abschließen.

Es reicht in der Regel, die Haustüre einfach geschlossen zu halten. Oder ist die 11jährige eine begnadete Schlossknackerin?



Zitat (von Rubino12):
Ich möchte gerne, dass die Betreuer des Kindes verhindern, dass es mich andauernd aufsucht.

Dazu müsste dies erst mal Aufgabe der Betreuer sein.
Und selbst dann müssten sie einem Wunsch nicht Folge leisten.



Zitat (von Rubino12):
Im Übrigen, habe ich dem gesamten Internat Hausverbot erteilt, woran sich dieses 11 Jährige Mädchen nicht hält.

Ob das rechtlich haltbar wäre - insbesondere gegenüber Minderjährigen - wage ich zu bezweifeln.



Zitat (von Rubino12):
Wie wehre ich mich effektiv gegen die andauernden Besuche, mit den folgenden Strafanzeigen,

Man hält sich an das Kontaktverbot.



Zitat (von Rubino12):
Jetzt ist es aber so, dass ich den Standpunkt vertrete, dass das nicht meine Aufgabe ist, dass mir damit eine Anweisung gegeben wird, die nicht rechtens ist.

Diese Standpunkt kann man dann im Rahmen des Wiederspruch und / oder im Rahmen des Gerichtsverfahrens darlegen. Idealerweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.



Zitat (von cirius32832):
Als Erwachsener sind Sie nicht in der Lage, dem Kind klarzumachen dass es so alles nicht geht?

Das klappt in der Regel nicht mal bei Erwachsenen. Bei Kindern ist das nochmal deutlich problematischer. Und das nicht nur weil er als Fremder da rein gar nichts zu sagen oder zu machen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Lässt du das Kind dann auch in deine Wohnung, oder kommt es einfach vorbei und will rein?
Wenn das Kind nur vorbeikommt und du es wieder wegschickst, dann würde ich das der Polizei so mitteilen.

Warum besucht dich das Kind?

Wer stellt die Strafanzeigen?

Woher wissen die Anzeigeerstatter, dass das Kind bei dir ist?





-- Editiert von Moderator am 11. Februar 2026 11:39

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42754 Beiträge, 14778x hilfreich)

Vielleicht sollte man jetzt mal anfangen, ich was dabei zu denken, wenn das Kind einen besucht. Letztlich kann man als Betreuer in einem Internat nicht alle Kinder an die Kette legen. Es ist Dir allerdings zuzumuten, das Kind nicht rein zu lassen, oder es direkt auffordern, Dein Grundstück zu verlassen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
1Antwort vom 10. Februar 2026 / 20:10 Von cirius32832
Status:
Unparteiischer (9695 Beiträge, 2054x hilfreich)
Als Erwachsener sind Sie nicht in der Lage, dem Kind klarzumachen dass es so alles nicht geht?

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Offensichtlich nicht

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#6
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hält sich an das Kontaktverbot.


Das wäre die Lösung, ich persönlich halte mich ja auch alles kontaktverbot, nur das Kind eben halt nicht. Und ich bin derjenige der dann eine Anzeige bekommt

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#7
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Kontaktverbot ist eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Wenn man es nicht einhält, sind entsprechende Anzeigen die Folge. Wobei man dann noch froh sein kann, wenn es nur bei den Anzeigen bleibt, denn bei unveränderter Fortdauer können auch schärfere Maßnahmen erfolgen.



Ich bin derjenige der hier gestalkt wird.

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#8
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht sollte man jetzt mal anfangen, ich was dabei zu denken, wenn das Kind einen besucht. Letztlich kann man als Betreuer in einem Internat nicht alle Kinder an die Kette legen. Es ist Dir allerdings zuzumuten, das Kind nicht rein zu lassen, oder es direkt auffordern, Dein Grundstück zu verlassen.


meine Vermutung ist dass die Betreuer selbst ernannte Pädo-Hunter sind, die mir dieses Kind täglich, zu mir schicken.
Ich wurde schon ins Polizeigewahrsam genommen, mein Haus wurde durchsucht, sämtliche Computer und Telefone wurden beschlagnahmt mein Bettzeug wurde beschlagnahmt.

Ich hatte gedacht nach dieser Aktion hätte der Spuk ein Ende, aber Pustekuchen, hatte er nicht. ich habe danach schon wieder zwei weitere Anzeigen erhalten, obwohl dieses Kind gar nicht bei mir war, es wird nur von den Betreuern behauptet. Angeblich hätte das Kind das gesagt, dass es bei mir. gewesen wäre

Und ich suche jetzt auch keine Lösungen irgendwie, "schließt einfach deine Tür ab", sondern ich suche eine Lösung das Ganze zu unterbinden.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Na dann wird es Zeit für einen Anwalt. Dann brauchen wir hier im Forum nicht mehr zu diskutieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Als Erwachsener sind Sie nicht in der Lage, dem Kind klarzumachen dass es so alles nicht geht?

Wenn es Polizei und Betreuer schon nicht nicht schaffen?

Zitat (von Harry van Sell):
Man hält sich an das Kontaktverbot.

Das Kind sucht den Kontakt zum TE, nicht anders rum, soll er unbekannt verziehen, oder sein Leben in den eigenen 4 Wänden so einschränken, dass Versäumnisse der anderen Seite(n) nicht mehr ins Gewicht fallen?

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu müsste dies erst mal Aufgabe der Betreuer sein.

Es war doch die Rede von einem Internat.
Da übernehmen die Betreuer, neben der Obhuts- und Aufsichtspflicht, sogar Teile der elterliche Sorge.
Wenn hinlänglich bekannt ist, dass die 11 Jährige gerne mal "Ausflüge" unternimmt und nichts (wirksames) dagegen unternommen wird, liegt der Verdacht nahe, dass etwas bei der Ausübung der Pflichten im Internat nicht stimmt.

Meiner Ansicht nach macht es sich das Internat und die Polizei hier deutlich zu einfach, indem sie dem TE Pflichten auferlegen wollen, die er nicht erfüllen kann, die nicht in seinem Machtbereich liegen und vor allem, zu denen er nicht verpflichtet werden kann.

Zitat (von Rubino12):
Jetzt bekomme ich jedesmal eine Strafanzeige, wenn dieses Kind in mein Haus kommt.

Ich widerhole noch mal die Frage von Pi, wer stellt die Anzeigen und was wird letztendlich daraus?

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#11
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Letztlich kann man als Betreuer in einem Internat nicht alle Kinder an die Kette legen. Es ist Dir allerdings zuzumuten, das Kind nicht rein zu lassen,


Wenn ich das Kind mitten in der Nacht im Dunkeln wegschicke verstoße ich dabei gegen paragraph 323c.

Des weiteren ist es den Betreuern zuzumuten, dafür zu sorgen dass mich dieses Kind nicht besucht, schon gar nicht um diese Uhrzeit.

Alles Weitere ist abwälzen Derer Pflichten, auf Privatpersonen. So meine Auffassung.

Unser Dorf wird hier heimgesucht von Diebstählen, Vandalismus, Sachbeschädigung und Verunreinigungen, und die Betreuer stellen sich vor die Kinder und greifen mit ihnen zusammen die Dorfbewohner an.

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#12
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Letztlich kann man als Betreuer in einem Internat nicht alle Kinder an die Kette legen. Es ist Dir allerdings zuzumuten, das Kind nicht rein zu lassen,


Wenn ich das Kind mitten in der Nacht im Dunkeln wegschicke verstoße ich dabei gegen paragraph 323c.

Des weiteren ist es den Betreuern zuzumuten, dafür zu sorgen dass mich dieses Kind nicht besucht, schon gar nicht um diese Uhrzeit.

Alles Weitere ist abwälzen Derer Pflichten, auf Privatpersonen. So meine Auffassung.

Unser Dorf wird hier heimgesucht von Diebstählen, Vandalismus, Sachbeschädigung und Verunreinigungen, und die Betreuer stellen sich vor die Kinder und greifen mit ihnen zusammen die Dorfbewohner an.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich widerhole noch mal die Frage von Pi, wer stellt die Anzeigen und was wird letztendlich daraus?


Die Anzeigen werden ja von den Betreuern gestellt, und jedes Mal steht die Polizei bei mir vor der Tür und teilt mir mit, dass ich wieder mal Gegenstand einer Strafanzeige geworden bin.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42754 Beiträge, 14778x hilfreich)

Warum ruft man bei Auftauchen des Kindes nicht einfach selbst im Internat oder bei der Polizei an? Also hier ist in Deinem Sachvortrag doch einiges etwas unschlüssig, vorsichtig formuliert.

wirdwerden

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#15
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum ruft man bei Auftauchen des Kindes nicht einfach selbst im Internat oder bei der Polizei an? Also hier ist in Deinem Sachvortrag doch einiges etwas unschlüssig, vorsichtig formuliert.

wirdwerden


Mit Dieser Antwort ist mir nicht geholfen, ich suche nach einer rechtlichen Lösung, die die Betreuer an ihre Pflichten erinnert.

Ich habe dazu sogar ein Beispiel.

Zwei Betreuer standen uns gegenüber, das Mädchen stand rechts von mir.
Der Abstand zwischen uns, ca. 1Meter.
Die Betreuer: "Du kommst jetzt mit", das Mädchen "nein, ich bleibe hier"

Die Betreuer drehten sich um und gingen.
Eine halbe Stunde später bekam ich besuch von der Polizei.
Anzeige wegen Vorenthaltung wurde gestellt.

Von mir wird verlangt wozu die Betreuer offensichtlich nicht in der Lage sind

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das Kind sucht den Kontakt zum TE, nicht anders rum,

Auch der TE nimmt den Kontakt auf wie man aus seinen Schilderungen eindeutig lesen kann.
Und das trotz gültigem Kontaktverbot.



Zitat (von spatenklopper):
soll er unbekannt verziehen, oder sein Leben in den eigenen 4 Wänden so einschränken, dass Versäumnisse der anderen Seite(n) nicht mehr ins Gewicht fallen?

Ein Kontaktverbot ist einzuhalten. Punkt.
Und das Kontaktverbot gilt so lange bis es (z.B. durch ein Gericht) aufgehoben wurde.

Und ja, das ist mit Einschränkungen verbunden, das sieht der Rechtsstaat aber nun mal so vor. Im Rahmen der Gefahrenabwehr sind sogar Einschränkungen hinzunehmen die unter normalen Umständen nicht zumutbar wären (z.B. Einschränkung der Grundrechte).

Die Einschränkungen sind hier alles andere als unzumutbar. Im Gegenteil sind geschlossene Haustüren absolut normal. Insbesondere wenn das Dorf wie hier heimgesucht wird von Diebstählen, Vandalismus, Sachbeschädigung und Verunreinigungen.

Wie man lesen kann, verstößt Rubino12 weiterhin beharrlich gegen das Kontaktverbot, redet mit dem Kind und nimmt es sogar in sein Haus.
Die von mir avisierten Weiterungen gab es schon, inklusive Polizeigewahrsam. Wenn er diese Linie "Kontaktverbot interessiert mich nicht" und "ist nicht mein Problem, andere sind zuständig" weiterhin fährt, kann es gut sein, das die Lösung darin besteht, das er zur Gefahrenabwehr sein Haus für längere Zeit gegen eine Zelle tauschen wird.



Zitat (von Rubino12):
Wenn ich das Kind mitten in der Nacht im Dunkeln wegschicke verstoße ich dabei gegen paragraph 323c.

Wie kommt man denn auf den Unfug?

Einfach die Türe zu lassen, nicht mit dem Kind reden und die Polizei anrufen, das das Kind schon wieder bei Dir vor der Türe steht - das ist der aktuell korrekte Weg.

Du sollst es nicht wegschicken, das reden mit dem Kind ist dir durch das Kontaktverbot sogar untersagt und würde die nächste Strafanzeige nach sich ziehen. Ein herein lassen bringt erst recht eine Strafanzeige oder noch mehr ein.



Zitat (von spatenklopper):
liegt der Verdacht nahe, dass etwas bei der Ausübung der Pflichten im Internat nicht stimmt.

Das wäre natürlich auch zu prüfen, darauf habe ich ja schon in #2 hingewiesen.



Zitat (von spatenklopper):
Meiner Ansicht nach macht es sich das Internat und die Polizei hier deutlich zu einfach, indem sie dem TE Pflichten auferlegen wollen, die er nicht erfüllen kann, die nicht in seinem Machtbereich liegen

Da muss ich deutlich widersprechen.
Pflichten wie "rede nicht mit dem Kind" und "lass es nicht ins Haus", dass sind Pflichten, die er sehr gut und sehr einfach erfüllen kann, die auch eindeutig in seinem Machtbereich liegen. Von der Zumutbarkeit ganz zu schweigen.



Zitat (von spatenklopper):
zu denen er nicht verpflichtet werden kann.

im Rahnem das Kontaktverbotes schon, siehe weiter oben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Pxdo Hunter, Sachbeschädigung...
wird ja immer verworrener die Geschichte. Ich bin raus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#18
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch der TE nimmt den Kontakt auf wie man aus seinen Schilderungen eindeutig lesen kann.


Nein ich nehme keinen Kontakt auf, warum sollte ich ich habe mit dem Kind nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch der TE nimmt den Kontakt auf wie man aus seinen Schilderungen eindeutig lesen kann.


Nein ich nehme keinen Kontakt auf, warum sollte ich ich habe mit dem Kind nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du sollst es nicht wegschicken, das reden mit dem Kind ist dir durch das Kontaktverbot sogar untersagt und würde die nächste Strafanzeige nach sich ziehen


Polizei sagt, ich soll es wegschicken, im übrigen habe ich aber nichts schriftliches, ich bekomme nur immer wieder Besuch vor der Polizei mit der Mitteilung dass sie wieder einen Strafverfahren gegen mich eröffnen wollen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Kontaktverbot ist einzuhalten. Punkt.
Und das Kontaktverbot gilt so lange bis es (z.B. durch ein Gericht) aufgehoben wurde.


Lieber harry
Deine Ratschläge helfen mir nicht wirklich weiter.
Ich suche eine Lösung dafür dass ich mich der Angriffe vom Internat und der Polizei erwerben kann.

Deine Schuldzuweisungen und deine Tipps, was ich zu machen habe, helfen mir hier nicht wirklich weiter . ich will Anzeigen erstatten gegen die Polizei und gegen das Internat selber.

Ich werde hier gestalkt genötigt und drangsaliert sowohl vom Internat als auch von der Polizei

Anstatt hier den erhobenen Zeigefinger zu schwingen, könnten Sie mir mal wirklich wertvolle Hinweise liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Rubino12):
Anstatt hier den erhobenen Zeigefinger zu schwingen, könnten Sie mir mal wirklich wertvolle Hinweise liefern.

Dann suche einen Arzt auf.
Die können bei Angststörungen und anderen Befindlichkeiten durchaus helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von Rubino12):
Ich suche eine Lösung dafür dass ich mich der Angriffe vom Internat und der Polizei erwerben kann..... ich will Anzeigen erstatten gegen die Polizei und gegen das Internat selber.

Mit (eigenen) Anzeigen gegen Internat und Polizei werden Sie nichts erreichen.

Zitat (von Rubino12):
Anstatt hier den erhobenen Zeigefinger zu schwingen, könnten Sie mir mal wirklich wertvolle Hinweise liefern.

Dieser wurde (schlecht versteckt) bereits in #2 gegeben.
->
Zitat (von Harry van Sell):
Diese Standpunkt kann man dann im Rahmen des Wiederspruch und / oder im Rahmen des Gerichtsverfahrens darlegen. Idealerweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.




-- Editiert von User am 11. Februar 2026 13:19

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Rubino12):
Ich suche eine Lösung dafür dass ich mich der Angriffe vom Internat und der Polizei erwerben kann.

Die Lösung bestehet nun mal darin, die Mittel des Rechtsstaates zu nutzen. Und sich an seine eigenen Pflichten zu halten.



Zitat (von Rubino12):
Deine Schuldzuweisungen und deine Tipps, was ich zu machen habe, helfen mir hier nicht wirklich weiter .

Wenn man Hinweise auf zielorientiertes und rechtlich korrektes Verhalten als nicht hilfreich empfindet, ist das bedauerlich.



Zitat (von Rubino12):
ich will Anzeigen erstatten gegen die Polizei und gegen das Internat selber.

Dann sollte man das einfach mal machen.



Zitat (von Rubino12):
Ich werde hier gestalkt genötigt und drangsaliert sowohl vom Internat als auch von der Polizei

Solche Anzeigen werden die Situation nicht verbessern. Im günstigsten Fall werden sie einfach eingestellt.



Zitat (von Rubino12):
Anstatt hier den erhobenen Zeigefinger zu schwingen,

Ich finde es bedauerlich, das man Hinweise auf zielorientiertes und rechtlich korrektes Verhalten als "erhobenen Zeigefinger schwingen" empfindet.
Aber ich muss es ja am Ende nicht ausbaden.



Zitat (von Rubino12):
könnten Sie mir mal wirklich wertvolle Hinweise liefern.

Die gab es schon mehrfach. Offenbar entsprachen sie nicht den Wunschantworten.



Wenn Du Deinen eigenen Weg gehen möchtest ist das natürlich Deine eigene freie Entscheidung.
Polizei und Betreuer werden ihren Weg weiter beschreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Rubino12):
Zu Abschluß, ich bin nicht pädophil

In Deutschland ist es nicht illegal pädophil zu sein.


Zitat (von Rubino12):
Wie wehre ich mich effektiv

In dem Tipps von Wissenen angenommen werden.


Zitat (von Harry van Sell):
Idealerweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Wäre ideal.
Der handelt nach den Gesetzen. Bedeutet er wird Sachen sagen die *Rubino12* nicht mag und nicht machen will. Da hilft dann auch kein Anwalt.


Zitat (von Rubino12):
ich will Anzeigen erstatten gegen die Polizei und gegen das Internat selber.

Schlechte Idee.
Gegenanziegen beliben liegen bis die vorherigen Verfahren geklärt sind. Bedeutet bis deine Strafverfahren abgeschlossen sind.
Racheanzeigen werden sofort eingestellt.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42754 Beiträge, 14778x hilfreich)

Wenn er Strafanzeige erstatten will, dann soll er es doch tun. Vielleicht gelingt es ihm da, eine saubere Sachverhaltsschilderung zu geben, was ja hier nicht läuft, und dann kann die Staatsanwaltschaft in Kombination mit den Ursprungsverfahren (das neue Verfahren wird nämlich den alten zugeordnet) sich vielleicht einen Überblick über die tatsächliche Lage verschaffen. Und bis dahin bitte sauber Protokoll über alle Vorfälle it Datumsangabe führen, zur eigenen Absicherung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Rubino12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerade hatte ich wieder eine erzwungene Hausdurchsuchung, als ich dem Beamten gesagt habe, er soll eine richterliche Verfügung holen, sagte er es sei Gefahr in Verzug, griff zur Waffe, und schob mich in mein Haus hinein.

Das 11Jährige Mädchen hat sich mal wieder aus dem Staub gemacht.

Nur war sie nicht bei mir. Das Ganze hat jetzt zwei Stunden gedauert.

Jeden Tag, habe ich eine Hausdurchsuchung, die Polizei unterstellt mir frei erfundene Sachverhalte.

Selbst wenn ich diese jedesmal dementiere, erzählen Dir mir ihre frei erfundene Geschichte jedesmal aufs Neue.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20339 Beiträge, 7363x hilfreich)

Mit der Zeit stellt sich so ein Gefühl ein, dass der ganze Thread auch mit 'Troll' gut erklärt wäre.
So viel Hilflosigkeit, so ein stures beharren auf einer, seiner 'Lösung'
Wenn das doch irrig sein sollte, frag ich mich noch immer: da gab es doch die Möglichkeit um schlankes Geld, Überwachungskameras zu installieren, in der Wohnung, vll. auch vor dem Haus. Es sollte doch die Möglichkeit geben, seinerseits die Polizei zu rufen, wenn das oder die Mädchen wieder streunt/streunen ...

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
So viel Hilflosigkeit, so ein stures beharren auf einer, seiner 'Lösung'

So eine hab ich auch in der Verwandtschaft, die hat ein Dauerabo im "gegen die Wand fahren". Beratungsresistent, 0,0 Lernfähigkeit und irgendwie auch 0 Überlebensinstinkt - da kann man dann auch nichts mehr machen.



Zitat (von blaubär+):
Es sollte doch die Möglichkeit geben, seinerseits die Polizei zu rufen, wenn das oder die Mädchen wieder streunt/streunen ...

Will er ja nicht, sollen die anderen machen.

Machen sie ja auch, nur läuft es dann logischerweise halt anders als von vom TS gewünscht / gedacht.



Zitat (von Rubino12):
Jeden Tag, habe ich eine Hausdurchsuchung

In hiesiger Gegend würde dann über kurz oder lang wohl mal ein Aufenthalt in der JVA oder Forensik anstehen. Einfach weil das Kontaktverbot nicht wirkt und die Personellen Kapazitäten begrenzt sind.




-- Editiert von User am 11. Februar 2026 18:32

Signatur:

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